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Datev-Konto bei gemeinnützigem Verein EU

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letzte Antwort am 29.08.2024 08:58:59 von StB_che
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VP2024
Beginner
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Guten Morgen zusammen,

 

eine Mandantin von uns hat einen Vortrag für einen österreichischen gemeinnützigen Verein vorbereitet und in Österreich durchgeführt.

 

Vom Grundsatz her würde ich das auf "8336 nicht steuerbare s. Leistungen" buchen, allerdings hat der Österreichische Verein keine USt-ID Nummer, da er überwiegend gemeinnützig tätig ist.

Die vorliegende Steuernummer vom Verein hilft mir leider nicht weiter.

 

Muss ich hier ein anderes Konto buchen? Oder kann ich die Hinweismeldung zur ZM beim Konto "8336" einfach ignorieren?

 

Viele Grüße 🙂

DATEV-Mitarbeiter
Martina_Harwarth
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 3
55 Mal angesehen

Hallo @VP2024 ,

 

eine Übersicht der Buchungsschlüssel und Standard-Steuerschlüssel 2024 für SKR03 und SKR04 finden Sie in der Steuerschlüssel-Tabelle unter Punkt 3.1 im Dokument Steuerschlüssel-Tabelle 2024 - SKR03 / SKR04 . Hier können Sie prüfen, welche Konten in der UStVA und der ZM ausgewiesen werden.

Bei weiteren Fragen hierzu, melden Sie sich gerne bei uns im Service Servicekontakt anlegen .

 

Viele Grüße

Martina Harwarth | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG

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StB_che
Einsteiger
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47 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

wenn der Mdt. nicht nachweisen kann, dass der Verein ein USt-Unternehmer ist, gilt ja erstmal der Grundsatz § 3a Abs. 1 UStG -> Leistungsort ist Deutschland.

Ggf. kommt aber hier § 3a Abs. 3 Nr. 3 Bs. a) UStG zur Anwendung, das sollten Sie einmal genauer prüfen. Dann wäre Ort der Leistung Österreich und Ihr Mdt. müsste schauen, ob er dort ggf. USt-Vorgaben einhalten muss.

 

Eine analoge §13b-Anwendung halte ich für unwahrscheinlich, wenn der Verein dort nicht als Unternehmer gezählt wird. (in der deutschen Anwendung greift es ja nur für Umsätze nach §3a Abs. 2, nicht Abs. 3, siehe § 13b Abs. 1) Ggf. schuldet Ihr Mdt. also öst. USt.

 

Das Kto. 8336 können Sie nur nehmen, wenn die Steuerschuldnerschaft auch tats. auf den Leistungsempfänger übergeht, i.d.R. also bei (analogen) §13b-Umsätzen, die an einen UN ausgeführt werden. Dann müssten Sie auch eine USt-ID angeben und in der ZM melden. Das haben Sie hier ja nicht.

 

Viele Grüße

 

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letzte Antwort am 29.08.2024 08:58:59 von StB_che
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