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Datenherausgabe an Mandant

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letzte Antwort am 24.09.2024 16:17:54 von marcohüwe
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sk3007
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Hallo zusammen!

 

Wie löst Ihr die Aushändigung der Buchhaltungsdaten an den Mandanten, wenn das Mandat endet wegen Betriebsaufgabe?

 

Der Mandant möchte die Archivierung bei der DATEV (ich schätze aufgrund der Kosten) nicht wahrnehmen, sondern bittet um Aushändigung der Daten auf einem USB-Stick.

 

Grundsätzlich ist das für mich in Ordnung. Aber welchen Export der KREWE-Daten händigt ihr in dem Fall aus? Den Export für die steuerliche Außenprüfung? Oder einen anderen?

 

Mir ist nur wichtig, dass die Buchungsstapel dann auch auf dem USB-Stick festgeschrieben und somit unveränderbar sind.

 

Viele Grüße

andrereissig
Allwissender
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sk3007
Einsteiger
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Die Archiv-DVD gibt es nicht mehr... Oder soll die Antwort bedeuten, dass der Export der steuerlichen Außenprüfung ausgehändigt wird?

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andrereissig
Allwissender
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Ja und ja:

 

Siehe erster Link im Hilfedokument.

 

andrereissig_0-1727174518878.png

 

Live long and prosper!
noescher
Erfahrener
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@sk3007 schrieb: Wie löst Ihr die Aushändigung der Buchhaltungsdaten an den Mandanten, wenn das Mandat endet wegen Betriebsaufgabe?


 

Schritt 1: Unternehmen online wird grundsätzlich im mitgliedsgebundenen Mandatsgeschäft geführt samt Datenbestand auf der Unterberaternummer => Belegarchiv ist in der Verantwortung des Mandanten, nicht beim Steuerberater. Dieser Schritt erfolgt bereits bei Anlage der Buchführung (oder in Altfällen im Laufe der Jahre), nicht erst bei Betriebsaufgabe.

 

Schritt 2: Wenn Mandant gerne einen Export für steuerliche Außenprüfung will, machen wir das selbstverständlich

 

Schritt 3: Wenn der Mandant DUO nicht mehr weiter zahlen will, kann der Mandant gerne den Datenbestand selbst löschen. Wir belehren hinsichtlich möglicher rechtlicher Folgen und haben dann damit nichts mehr zu tun. Das Risiko liegt allein beim Mandanten.

 

So wie Sie @sk3007 Ihren Fall beschreiben, könnte vermutet werden, dass Sie als Steuerberater den DUO-Bestand dann löschen sollen. Davon rate ich ab.
(Wer hat die Verantwortung, wenn der USB-Stick in 5 Jahren defekt ist und der Mandant den Inhalt nirgends sonst gesichert hat?)

 

 

Viele Grüße
Peter Nöscher
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marcohüwe
Meister
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letzte Antwort am 24.09.2024 16:17:54 von marcohüwe
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