Hallo Zusammen,
wir möchten ab neuem Geschäftsjahr Belege selbst buchen und haben dafür Mittelstand Faktura und Rechnungsversion (große Version), SmartCards und myIdentity etc. bestellt und installiert. Bisher hat die Kanzlei für uns gebucht.
Der RZ-Konfigurationassistent lief erfolgreich durch und beendete mit Funktionstest erfolgreich abgeschlossen. Welchen Schritt muss die Kanzlei jetzt durchführen, damit wir auf die einzelnen Unterfirmen/Mandanten zugreifen können. Es existiert eine separate Beraternummer für uns. Wenn wir bei "Mandanten-Daten holen" die RZ-Übresicht aktualisieren, bleint die Übersicht leer.
Gibt es für die Bereitstellung durch die Kanzlei eine Anleitung?
Beste Grüße
Marcus
Ihre zu bearbeitenden Mandate (bisher Kanzlei) müssten entweder per RZ (dann von Kanzlei dorthin "gesendet") oder per Bestandssicherung für Sie bereitgestellt werden.
Die Daten sollten natürlich auf der Unterberaternummer im RZ für Sie gespeichert werden. Das sollte der Kanzlei aber bekannt sein.
Der Weg wurde versucht, die Kanzlei hat die Daten auf die Unter-Beraternummer im RZ gespeichert (zumindest ist das die Annahme) aber diese sind für mich nicht sichtbar. Die Wunsch des selbstbuchens ist für die Kanzlei bisher nicht zum Tagesgeschäft gehörend, daher die Frage nach einer Anleitung...
@MarcusAK81 schrieb:
zumindest ist das die Annahme
Dabei wird's wohl auch bleiben, nehme ich stark an 😶. Die Kanzlei muss dazu einiges mehr tun als nur ins RZ senden. Und wenn die Kanzlei Lohn für Euch macht, speziell mit LODAS, hat das ebenfalls Auswirkungen darauf. Ebenso wie einen Jahresabschluss mit Bilanzbericht / Abschlussprüfung. Das ist nicht mal eben so ohne Plan gemacht, wenn alle bisherigen Workflows und Funktionen erhalten bleiben sollen.
Zur Not braucht man den Bestand nicht umspeichern und das Kanzleiberaternummernkennwort wird in Eurer DATEV Installation hinterlegt. Dann kann alles so bleiben, wie es ist. Eine genaue Absprache braucht es dann trotzdem.
@MarcusAK81 schrieb:
daher die Frage nach einer Anleitung...
Gibt es bestimmt. Wenn man diese aber nicht verstehe und nur "blind" nachklickt, bin ich unsicher, ob am Ende das gewünschte Ergebnis bei raus kommt.
Kannst du zu "einiges mehr tun" noch etwas genauer werden? Der Lohn soll komplett in der Kanzlei bleiben, genau wie Jahresabschlüsse etc., es geht ausschließlich um das Buchen der Belege außerhalb der Kanzlei (und natürlich transfer in die Kanzlei).
Die Kanzlei könnte ohne viel Aufwand die bisher bebuchten REWE-Bestände als Bestandssicherung an Sie/Dich übermitteln, dann hätte man schon mal die bisher gebuchten Daten lokal auf dem eigenen System.
Diese Bestände lassen sich dann mit "Bestandsdienste Rechnungswesen" auf die neuen Ordnungsbegriffe (Beraternummer, Mandantennummer) umspeichern, wenn denn diese neuen Ordnungsbegriffe festgelegt sind.
Aber das ist ja nur 'die halbe Miete'. Natürlich muss die Kanzlei auch ganz 'offiziell' mit den Mandaten auf die neuen Ordnungsbegriffe im RZ und bezüglich des Vertragsverhältnisses mit der Datev (Unterberaternummer, Mandantennummer etc.) 'umziehen'
... die Kanzlei muss eben ein paar organisatorische Dinge erledigen.
Buchen (und fluchen) könnte man als Selbstbucher schon ab sofort 😎
Hallo @MarcusAK81 ,
aufgrund der hier bereits beschriebenen Abhängigkeiten z.B. zu Lohn, ist es evt. nicht zu empfehlen, lediglich das Umspeichern der Finanzbuchführung mit anschließendem Komplettsenden ins Rechenzentrum durchzuführen. Zur Klärung der weiteren Schritte sollte sich die Kanzlei im Programmservice melden. Servicekontakt anlegen
Viele Grüße
Martina Harwarth | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
Hallo @MarcusAK81,
Schade dass die Kanzlei keine Erfahrungen mit Selbstbuchern hat. Denn hier sollten auch die Kanzlei-Prozesse stimmen, ansonsten gibt es schnell Frust...
Wenn ich alles richtig verstanden habe:
1. Kanzlei bearbeitet weiterhin Lohn und Jahresabschluss
2. Sie als Mandant erfassen die laufende Buchhaltung inkl. übermitteln der USt-VA (DATEV-RZ oder ELSTER?)
Eine fixe Anleitung gibt es leider nicht.. Es gibt aber ein paar Anlaufstellen...
Möglichkeiten für den Datenaustausch der Buchführung zwischen Kanzlei und Unternehmen
Fakten:
a) Als Mandant können Sie mit dem DATEV-RZ (hoffentlich) nur mit der mandantengenutzten Beraternummer kommunizieren (Beispiel Beraternummer 123000).
b) Die Kanzlei arbeitet auf der Kanzlei-Beraternummer, auf die Sie als Mandant keinen Zugriff haben und auf der der Buchhaltungsbestand genutzt wurde (Beispiel 123).
Wie die Vorschreiber schon erwähnten, kann die Kanzlei den Buchführungs- & Jahresabschlussbestand über die Bestandsdienste Rechnungswesen auf die 123000 umsetzen. Dies muss dann aber auch für die Abschlussberichte erfolgen (sofern vorhanden).
Im Anschluss sendet die Kanzlei den Bestand in das DATEV-RZ oder übergibt Ihnen eine Bestandssicherung.
M.E. wichtig: Beide (Kanzlei/Mandant) arbeiten ab diesen Zeitpunkt in Sachen Buchführung/Jahresabschluss auf dem Bestand mit der mandantengenutzten Beraternummer. Ansonsten kann hier auch schnell Frust aufkommen. Es gibt aus meiner Sicht so gut wie keinen Grund, in der Kanzlei mit kopierten Beständen o.ä. zu hantieren! Das wird immer wieder gern praktiziert...
Alle anderen Leistungen in der Kanzlei (Lohn, Steuern, etc.) verbleiben auf dem bisherigen Ordnungsbegriff (123).
Damit z.B. der Lohnbuchungsbeleg Ihnen auch zur Verfügung gestellt werden kann, muss dies in den Lohnstammdaten entsprechend geschlüsselt werden.
Buchungsbeleg in LODAS einrichten --> Kapitel 2.7
Offen wäre noch: Wurde schon mit Unternehmen online gearbeitet? Wenn ja, dann muss der Bestand im RZ auf die Beraternummer 123000 übertragen werden!
Das mal als grobe Richtungen...
Beste Grüße
Christian Ockenfels