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DUO Zahlungsverkehr (EBICS) Übergabe nach Rewe

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letzte Antwort am 23.07.2024 12:35:59 von Antje_Naumann
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kathleenschellmann
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Hallo,

 

in die Runde. Hat noch jemand das Problem, dann mann die Ebics Sammelzahlungen aus DUO nicht in Rewe einspielen kann? Bis 05.06.2024 sind diese vorhanden aber ab 06.06.2024 dann mit einem mal nicht mehr, gibt es was neues? Müssen wir jetzt einen Zusatzklick machen?

 

Dankeschön und viele Grüße

 

 

 

Kategorie angepasst von @Angelika_Roßmeisl 

metalposaunist
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Was steht unter Quelle der Umsätze im Rechnungswesen? 

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kathleenschellmann
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ich denke sie meinen hier, das hat sich nicht verändert.

metalposaunist
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Was sagt ein Mandant ergänzen > Umsätze? Gibt es eine Fehlermeldung? Wenn ja, welche? Was steht unter Optionen > neue Umsätze übernehmen ab? 

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kathleenschellmann
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Hab ich auch schon versucht, er ruft die Kontoumsätze ganz normal ab, bis 15.07.2024 sind alle Kontoumsätze da, so wie immer. Gibt keine Fehlermeldung. Mit Optionen meinen Sie wahrscheinlich Details und bei Umfang steht ganz normal ab 15.07. da ich ja heute schon abgeholt habe.

metalposaunist
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@kathleenschellmann schrieb:

bis 15.07.2024 sind alle Kontoumsätze da, so wie immer.


Dann habe ich das Problem nicht verstanden.  

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kathleenschellmann
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In DUO werden Lastschriften und Sammelüberweisungen angefertigt. Diese Sammelüberweisung, konnten mittels "Zahlungsauftrag aus Zahlungsverkehr" eingespielt werden, damit man die Sammelüberweisungen und Sammellastschriften gleich auf den Kreditor/Debitor verbuchen kann, nun kann man aber diese Sammelsachen nicht mehr einspielen, weil die nicht mehr vorliegen seit 05.06.2024. wir müssten diese Sammelsachen nun händisch manuell selber aufteilen, aber das ist nicht Sinn der Sache.

 

LG

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jena
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Ich lass mir die Kontoumsätze vom Zahlungsverkehr abholen um den Schritt "Mandant ergänzen > Umsätze" zu sparen. Im Zahlungsverkehr kann man ja explizit die Zahlungsaufträge mit abrufen. Die EBICS-Sammler löst es mir weiterhin auf.

 

Ggf. das mal testen, Bank im Zahlungsverkehr hinterlegen

DATEV-Mitarbeiter
Antje_Naumann
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @kathleenschellmann,

 

die erledigten Zahlungsaufträge aus Unternehmen online sind im Zahlungsverkehr nur dann verfügbar, wenn eine entsprechende Abholung durchgeführt wurde. Diese Abholung kann manuell oder automatisiert durchgeführt werden.

 

Da Sie schreiben, dass ab dem 06.06. keine Übernahme von Zahlungsaufträgen aus dem Zahlungsverkehr mehr möglich ist, kann es sein, dass es an diesem Tag ein Problem mit dem automatischen Holauftrag gegeben hat und seitdem auch keine weiteren Abholungen mehr durchgeführt werden.

 

Prüfen Sie im Programm RZ-Kommunikation, ob es dort einen oder mehrere fehlerhafte Aufträge zum Programm Zahlungsverkehr gibt. Falls sich diese Aufträge nicht mehr verarbeiten lassen, müssen sie gelöscht werden.

 

Führen Sie anschließend im Programm Zahlungsverkehr einmalig eine manuelle Abholung der fehlenden erledigten Zahlungsaufträge durch:

  • Wählen Sie Archiv | Archivverwaltung im RZ | Bankverbindungen mit Zahlungsaufträgen und geben Sie die Berater- und Mandantennummer ein.
  • Markieren Sie die betreffende Bankverbindung und klicken Sie auf die Schaltfläche Von-Bis-Abruf.
  • Erfassen Sie das benötigte Startdatum, ab dem rückwirkend die erledigten Zahlungsaufträge aus Unternehmen online abgeholt werden sollen, und bestätigen Sie mit OK
  • Wenn die erledigten Zahlungsaufträge korrekt übertragen wurden, können Sie anschließend im Rechnungswesen-Programm wieder Sammelzahlungen auflösen.

 

Prüfen Sie zusätzlich im Programm Zahlungsverkehr, ob für die betreffende(n) Bankverbindung(en) noch ein automatischer Abholauftrag vorhanden ist:

  • Wählen Sie Stammdaten | Bankverbindungen.
  • Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf die Bankverbindung und wählen Sie Abholtermin...
  • Prüfen Sie auf der Registerkarte Archivierte Zahlungsaufträge abholen, ob ein automatischer Abholtermin vorhanden ist, und erfassen Sie diesen gegebenenfalls.

 

Falls einer der genannten Punkte nicht wie beschrieben durchgeführt werden kann, melden Sie sich bitte mit einem Servicekontakt bei mir.

Viele Grüße aus Nürnberg
Antje Naumann | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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letzte Antwort am 23.07.2024 12:35:59 von Antje_Naumann
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