Liebe DATEV, liebe Community,
Verzeihung, aber ich komme einfach nicht drauf:
Ein Mandant hat Ist-Versteuerung und erbringt Leistungen an im Drittland (SKR03 Erlöskonto 8338). In der Umsatzsteuervoranmeldung gehört das ja in die Kennziffer 45, es wird aber mit Forderungskosten gebucht, welchen Buchungsschlüssel muss ich verwenden, um bei Zahlung die korrekte Ausgabe in der Umsatzsteuervoranmeldung auszulösen?
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Mayer
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Da bei nicht steuerbaren Umsätzen keine USt entsteht, kommt es zu keiner Verschiebung auf einen späteren (Zahlungs-)zeitpunkt. Der Ausweis in Kz. 45 bei Forderungseinbuchung ist somit korrekt.
@hapet Danke, Sie haben völlig recht, ich hatte nicht bemerkt, dass bereits mit Buchung der Forderung die Kennziffer ausgelöst wird.
hierzu habe ich noch eine Frage: Wie ist aber dann bei der Verbuchung in der Bank, nachdem ich das Konto 4338 (Umsatz Drittland) und den Debitor angesprochen habe. Ich hatte beim Buchen Bank/Debitor dann als Steuerschlüssel die "1" nehmen können. Jetzt berücksichtigt es den Umsatz nochmals in der UST VA in der KZ 43! Wie ist der korrekte Steuerschlüssel ? Weglassen ist ebenfalls nicht möglich, da sonst automatisch mit der 3 aufgefüllt wird!
40 Sperrschlüssel
Wie jena gesagt hat, Buchungscsclüssel 40, dieser hebt (meines Wissens) jegliche (Umsatzsteuer-)Automatiken auf.