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Bilanzausweis neg. Forderungen in der Aktiva und pos. Verb. in Passiva

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letzte Antwort am 21.12.2019 08:37:55 von Gelöschter Nutzer
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r_beste
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Hallo liebe Community,

 

bei einem Prüfungsfall ist das Konto 1530 Ford. gg. Personal negativ, wird aber in der Aktiva ausgewiesen. Dadurch dass es negativ ist, ist der Ausweis in meiner Datev-Bilanz automatisch in der Passiva. Die Folge ist, das der Wert der Eröffnungsbilanz nicht mehr passt. Gleiches Spiel habe ich bei den Verbindlichkeiten, die in der Aktiva ausgewiesen sind. Wo kann ich einem Konto sagen, egal welchen Saldo es hat, dass es immer in der Aktiva/Passiva ausgewiesen wird?

 

Vielen Dank für eine Antwort im voraus!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

René Beste

 

 

hansch
Fortgeschrittener
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Ein Negativsaldo auf # 1530 wäre m.E. auf # 1740 umzubuchen. Dann stimmt auch der Bilanzausweis.

 

Bei welcher Art von Verbindlichkeiten besteht das gleiche Problem?

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r_beste
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Das Problem ist nur, dass in der Eröffnungsbilanz der falsche Wert dann steht. Deswegen hilft mir die Umbuchung nicht weiter.

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Gelöschter Nutzer
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Inwiefern steht in der Eröffnungsbilanz der falsche Wert, wenn auf dem Konto Verb. Lohn und Gehalt der Saldo in das Folgejahr übergeben wird?

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r_beste
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Nachricht 5 von 8
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Ich habe in der Schlussbilanz VJ einen negativen Saldo der Forderungen ggü. Personal auf der Aktivseite, diesen Wert möchte ich nun in eine Eröffnungsbilanz auch haben. Leider steht der Betrag positiv auf der Passiva und somit ist die Bilanzsumme nicht richtig.

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christiankunz
Aufsteiger
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Bei hyperkorrekter Auslegung von § 252 (1) Nr. 1 HGB sollten zwar nicht nur die Höhe der Bilanzwerte, sondern auch ihre Zuordnung zu bestimmten Aktiva oder Passiva beim Saldovortrag nicht geändert werden; aber das scheint mir eine eher läßliche Sünde zu sein, für die sich wohl kaum ein Kläger finden wird. Ich finde nicht, daß es sich lohnt, dafür viel Zeit aufzuwenden.

 

Für wesentlich problematischer halte ich dagegen die Tatsache, daß sich der Saldo des Kontos Forderungen/Verbindlichkeiten ggü. Personal vermutlich aus einer Mehrzahl von Einzelsalden zusammensetzen wird, die teils positiv, teil negativ sein werden und nach § 246 (2) HGB nicht miteinander saldiert werden dürfen. Solange Sie saldieren, ist Ihre Bilanz in jedem Fall falsch, egal auf welche Seite der Bilanz Sie den Saldo plazieren.

 

Grüße aus München

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schmulz
Erfahrener
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Das diskutieren über richtig oder falsch hilft Ihnen wahrscheinlich am wenigsten 🙂

 

Ich hatte auch schon Prüferbilanzen die ich dann in DATEV einpflegen musste ums sie dann z.B. zu veröffentlichen. Ich habe dann nicht mit dem WP diskutiert ob das richtig oder falsch ist.

 

Leider kann ich Ihnen nur sagen wo sie das einstellen können. Das wie ist etwas knifflig und zeitaufwendig (tut mir leid)...

 

Sie können die Kontenzuordnung in der Bilanz und GuV über Stammdaten -> Zuordnungstabellenentwicklung beeinflussen.

 

Sie öffnen eine neue und kopieren sich die aktuelle.

 

Dann suchen sie die Bilanzposition wo das Konto aktuell angezeigt wird und löschen dieses dort und fügen es an der gewünschten Stelle wieder ein.

 

Viele Grüße und viel Erfolg!

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Gelöschter Nutzer
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Es gibt bestimmte Konten, die werden ja nach Saldo auf der Aktiva, als auch auf der Passiva zugeordnet. Das betrifft nicht alle Verbindlichkeitskonten und daher muss man manchmal einfach tricksen.

 

Leide kann man sich derzeit nicht anders behelfen, als dass man in der ZOT (Zuordnungstabelle) diesen Misstand mit der Brechstange wieder gerade rückt.

 

Gruß Achilleus

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letzte Antwort am 21.12.2019 08:37:55 von Gelöschter Nutzer
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