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Beteiligungsergebnis Mitunternehmerschaft buchen

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letzte Antwort am 03.12.2019 16:57:46 von Bernhard_Frauenknecht
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kujas
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Ich möchte gerne das Beteiligungsergebnis einer Mitunternehmerschaft bei dem Mitunternehmer im Betriebsvermögen buchen, und würde gerne diesen Ertrag wieder vom steuerlichen Ergebnis abziehen, da der Ertrag einheitlich und gesondert festgestellt wird, wird das Finanzamt sonst wahrscheinlich den Ertrag doppelt in der Einkommensteuer berücksichtigen. gibt es dazu eine schnelle Lösung? 

Wie macht Ihr das in der Praxis?

heitschmidt
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 6
486 Mal angesehen

Werter kujas,

ich kann Ihnen sagen, wie ich das in der Praxis mache: ausprobieren. Es ist nach meinen Erfahrungen extrem schwierig mit den Schnittstellen der DATEV im Bereich von Gewinnverteilungen und Beteiligungsergebnissen zu arbeiten. Das gilt zum einen für die Wirkung bei Übernahme in die Steuerprogramme, zum anderen aber auch z.B. bei der Kapitalkontenentwicklung - und ganz besonders viel Spaß hat man bei der Übernahme in die GuE...

Aber immer an die Sonderbilanz denken...

Beste Grüße

H. Heitschmidt

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einkunde
Einsteiger
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Nachricht 3 von 6
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Es gab mal ein Tool dafür. Das hat mit entsprechender Disziplin beim Ausfüllen geholfen. Das Tool ist jetzt bei Personengesellschaften direkt in Rewe zu finden "Ergebnisverwendung ermitteln" (in der Baumansicht oder  unter Erfassen/ Ergebnisverwendung ermitteln).

Ich habe es dort noch nicht ausprobiert - vielleicht kommen Sie damit zurecht.

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HeiVo
Einsteiger
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Nachricht 4 von 6
468 Mal angesehen

Guten Abend,

 

in solchen Fällen lege ich Handels-und Steuerbilanzbereiche an und buche den Beteiligungsertrag nur in der Handelsbilanz.

 

Beste Grüße

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heitschmidt
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 6
441 Mal angesehen

Werter "einkunde",

das ist richtig. Die Unterstützung ist auch in Teilen hilfreich. Allerdings muss man bei der Nutzung auch schon Bescheid wissen, wie die Buchungssystematik der DATEV in der Ergebnisverteilung und Kapitalkontenentwicklung funktioniert. Und eine recht großes Manko ist, dass für die steuerliche Verteilung z.B. Fremdkapitalkonten nicht direkt angesprochen werden, verlässt man sich auf die Programmautomatik. Aber das führt jetzt von der Ursprungsfrage weg.

Beste Grüße

H. Heitschmidt

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DATEV-Mitarbeiter
Bernhard_Frauenknecht
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 6 von 6
410 Mal angesehen

Bitte beachten Sie bezüglich Ihrer Frage auch die Informationen auf:

www.datev.de/kke 

 

Mit freundlichem Gruß
Bernhard Frauenknecht

Produktmanagement und Service

Betriebliches Rechnungswesen

DATEV eG

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letzte Antwort am 03.12.2019 16:57:46 von Bernhard_Frauenknecht
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