Hallo Datev Newsgroup,
Bei der JA Erstellung ist aufgefallen, dass nur GWGs kleiner € 410 angeschafft worden sind. Da das während des Jahres noch nicht absehbar war, sind alle GWG Zugänge auf Sammelposten gebucht worden. Bei der GU Buchung und Neueinbuchung auf GWG bis 410 € meckert das Programm und weist darauf hin, dass es eine doppelten Buchungssatz auf diesem Kreditorenkonto gäbe. Das stimmt aber nicht, da das Gegenkonto des ursprünglichen Buchungssatzes Konto 485 und der des neuen Konto 480 ist. Übersehe ich etwas oder was soll diese Meldung ?
Schöne Grüße
Willi Müller
Hallo Herr Müller,
soweit ich weiß, prüft das Programm an dieser Stelle auf doppelte Erfassung einer Rechnung. Und da Sie diese Rechnung ja bereits gebucht haben, also gleicher Umsatz und gleiche Rechnungsnummer, kommt dieser Hinweis. Das Gegenkonto ist dafür nicht relevant.
Grüße
Manuela Jachert
Hallo Herr Müller,
korrekt was Frau Jachert sagt. Wenn Sie das nicht wünschen, können Sie es während der Erfassung in Karewe unter Eigenschaften--> Buchungssatz--> Prüfung der dopp. BU dauerhaft (getrennt nach Debitor/Kreditor) wieder unterdrücken..
Gruß
C. Rohwäder
Hallo Frau Jachert, hallo Herr Rohwäder,
danke für die schnelle Antwort. Verstehen tue ich die Logik allerdings nicht. Wenn das Programm schon doppelte Buchungen erkennt, müsste es doch auch erkennen, dass Generalumkehrbuchungen zur Stornierung erfolgt sind und dann zählen:
1 Einbuchung abzgl. 1 Generalumkehrbuchung zzgl. 1 neue Einbuchung= 1 Buchung = alles ok 🙂
Und warum wird das Gegenkonto nicht in die Betrachtung für das Vorliegen doppelter Buchungen mit einbezogen? Wenn ich den gleichen Betrag auf zwei verschiedene Gegenkonten buche, benötige ich keinen (falschen) Hinweis darauf, dass die gleiche Buchung schon einmal erfasst wurde (das Gegenkonto ist nämlich nicht gleich).
Schöne Grüße
Willi Müller
In der täglichen Buchungspraxis funktioniert das Tool exakt so, wie es der Anwender benötigt. Das Tool meldet der Buchhaltung, wenn ein bereits gebuchter Beleg nochmlas erfaßt werden soll, da mancher Mandant freundlicherweise die Valuta- Rechnung bei Zahlung nochmals in die Buchhaltung legt.
In diesem Zusammenhang spielen GU- Buchungen keine Rolle und es geht ausschließlich um Performance, da diese Prüfung bei jedem zu erfassenden Buchungssatz erfolgt.
Thema Konto bzw. Gegenkonto...
Heute schlägt das Tool auch dann an, wenn die Zweitschrift der Rechnung anders verbucht werden soll, wie das Original. Genau diese Funktion ist erwünscht, da es ausschließlich darum geht, daß ein Beleg nicht doppelt erfaßt wird, wenn er vom Mandanten doppelt geliefert wird. Auch dann nicht, wenn im Folgemonat der Beleg, der bereits als Wareneinkauf verbucht wurde, nochmals mit dem den manuellen Hinweis: "Kosten" in der Buchhaltung liegt, so daß er als jetzt als GWG verbucht werden möchte.
Klar, beim Aufräumen der OPOS- Konten gibt es immer wieder die Meldung, aber damit kann man in diesem Ausnahmefall leben, da sich die Meldung (hoffentlich Benutzer- spezifisch) bei diesem Mandanten mit einem Mausklick deaktivieren läßt.
Der Anwender benötigt keine Warnung zu einer generalumgekehrten Buchung. Solche Buchungen sind "storniert", gegenstandslos und sollten bei den Warnungen auf doppelte Buchungen so behandelt werden, als existieren sie nicht.
Warnungen vor generalumgekehrten Buchungen sind eine Fehlerquelle. Klassisches Beispiel ist die Korrektur einer festgeschriebenen OPOS-Buchung mit falschem Erfolgskonto durch Generalumkehr. Man kehrt die Buchung um. Dann kehrt man die GU-Buchung nochmals um und trägt das korrekte Erfolgskonto ein.
Heute hätte ich mich durch die Warnung um ein Haar dazu gebracht, die korrekte Buchungen nicht zu erfassen. Mein Gedanke war "huch, ist ja schon erfasst. Da hat der Mandant wohl mal wieder einen Beleg doppelt eingereicht." Aber es war einfach nur die generalumgekehrte fehlerhafte Buchung, vor der gewarnt wurde. Eine Buchung, die dank der GU-Buchung keinerlei Auswirkung auf irgendeinen Saldo hat oder Kontenverkehrszahl hat. Warnungen vor de facto nicht existierenden Buchungen braucht kein Mensch.
Das Problem ist aber, dass meines Wissens bei DATEV eben nicht gekennzeichnet wird, dass eine bestimmte Buchung storniert ist. Sondern "nur" eine Storno-Buchung erstellt wird und die ursprüngliche Buchung nicht gekennzeichnet wird.
Das führt (nicht oft) manchmal dazu, dass z.B. die falsche Buchung zusammen mit der Storno-Buchung ausgeblendet wird. Ich habe noch nicht herausgefunden, wann das der Fall ist, aber insb. bei mehrfachen Storno- und Neubuchungen kommt das manchmal vor. Bin mir nicht mehr sicher, ob das z.B. nur ist, wenn "Kleinigkeiten" korrigiert werden (also anderer Beleg angehängt und ansonsten alle Merkmale wie Datum, Höhe, Konto und Gegenkonto identisch) oder ob das auch schon passiert, wenn tatsächlich eines dieser Merkmale ausgetauscht wird.
Dann wird der neue Buchungssatz zusammen mit der Stornobuchung ausgeblendet und man sieht weiterhin den falschen.