Ich kenne von früher von einer anderen Software eine Funktion, mit der man in den Kontostammdaten einen Prozentsatz einstellen konnte, damit dieser von Konto A an Konto B im Hintegrund gebucht wird.
Dies hatte ich immer auf dem Konto Bewirtungskosten geschlüsselt. Ist das bei Datev Rewe auch möglich? Wenn ja, wie am besten?
Danke
TG
Hallo,
in diesem Info-DB-Dokument wird Ihnen die Einrichtung einer "Faktor 2"-Einrichtung beschrieben.
Viele Grüße
Leider klappt das nur, indem ich auf dem Konto z. Bsp. Bewirtungskorten eine Vorsteuerautomatik einstelle. Für Trinkgelder gibt es aber keine Vorsteuer.
dann muss man halt die Buchung aufteilen über die aufteil-Funktion. alles kann das Programm auch nicht automatisch. als nächstes will jemand, dass es weiß, wie viel Trinkgeld jemand gegeben hat
Hallo Herr Günther,
nein, eine Vorsteuer-Automatik ist in dem Fall nicht erforderlich.
Sie richten individuelle Steuerschlüssel mit Faktoir2-Buchungen ein (Abschnitt 5.2 in dem von Herrn Preuß verlinkten Dokument). Für die Buchung ohne Vorsteuer können Sie auch einen individuellen Steuerschlüssel einrichten (automatische Vorsteuer mit 0% + Faktor2-Buchung). Dann werden auch beim Trinkgeld die 30% korrekt umgebucht.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Wobei sich die Frage stellt, ob nicht die Trinkgelder vollabzugsfähig sind.
Ich habe bisher nie die Trinkgelder aufgeteilt, sondern immer als voll abzugsfähige Aufwendungen auf sonstige Kosten gebucht.
Vielen Dank, dann war meine früher benutzte Software einen Schritt weiter als DATEV.
"Wobei sich die Frage stellt, ob nicht die Trinkgelder vollabzugsfähig sind.
Ich habe bisher nie die Trinkgelder aufgeteilt, sondern immer als voll abzugsfähige Aufwendungen auf sonstige Kosten gebucht."
-> Trinkgelder sind m.E. unstreitig Betriebsausgabe, wenn diese per Eigenbeleg oder Quittung des Kellners glaubhaft nachgewiesen wurden. Auch hier gilt 70/30.
Bei mir nicht!
Das hat auch noch nie jemand aufgegriffen, von daher mache ich/machen wir so weiter.
Und wenn ein Betriebsprüfer das aufgreift dürften die Trinkgelder in voller Höhe nicht abzugsfähig sein, weil diese Bewirtungskosten dann nicht auf einem gesonderten Konto sondern zusammen mit anderen Betriebsausgaben auf einem Konto erfasst wurden.
Aber das muss jeder eben selbst gucken, welchen Umfang das einnimmt und wie man damit umgeht.
Am besten geht das durch die Anlage eines individuellen Steuerschlüssels Faktor2 Buchung
einen mit 19% und einen ohne Steuer um etwaige Trinkgelder zu berücksichtigen.