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Automatisches Umbuchen der 30% Bewirtungskosten auf nicht abziehbare Bewirtungskosten

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letzte Antwort am 10.08.2016 12:29:13 von axa
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guenther
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Ich kenne von früher von einer anderen Software eine Funktion, mit der man in den Kontostammdaten einen Prozentsatz einstellen konnte, damit dieser von Konto A an Konto B im Hintegrund gebucht wird.

Dies hatte ich immer auf dem Konto Bewirtungskosten geschlüsselt. Ist das bei Datev Rewe auch möglich? Wenn ja, wie am besten?

Danke

TG

mfg Thomas Günther
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ulli_preuss
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Hallo,

in diesem Info-DB-Dokument wird Ihnen die Einrichtung einer "Faktor 2"-Einrichtung beschrieben.

Individuelle Kontenfunktionen, Umsatzsteuerschlüssel, Berichtigungsschlüssel und Steuersatztabellen ab 2016 (inklusive Änderungen für 2014 und 2015)

Viele Grüße

· Viele Grüße, U. Preuß ·

* Ich liebe die App Upload mobile. Das kann ich vom Rest des DATEV-Angebotes leider nicht mehr sagen. *
guenther
Erfahrener
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Leider klappt das nur, indem ich auf dem Konto z. Bsp. Bewirtungskorten eine Vorsteuerautomatik einstelle. Für Trinkgelder gibt es aber keine Vorsteuer.

mfg Thomas Günther
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mapex
Fachmann
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dann muss man halt die Buchung aufteilen über die aufteil-Funktion. alles kann das Programm auch nicht automatisch. als nächstes will jemand, dass es weiß, wie viel Trinkgeld jemand gegeben hat

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Herr Günther,

nein, eine Vorsteuer-Automatik ist in dem Fall nicht erforderlich.

Sie richten individuelle Steuerschlüssel mit Faktoir2-Buchungen ein (Abschnitt 5.2 in dem von Herrn Preuß verlinkten Dokument). Für die Buchung ohne Vorsteuer können Sie auch einen individuellen Steuerschlüssel einrichten (automatische Vorsteuer mit 0%  + Faktor2-Buchung). Dann werden auch beim Trinkgeld die 30% korrekt umgebucht.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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Wobei sich die Frage stellt, ob nicht die Trinkgelder vollabzugsfähig sind.

Ich habe bisher nie die Trinkgelder aufgeteilt, sondern immer als voll abzugsfähige Aufwendungen auf sonstige Kosten gebucht.

guenther
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Vielen Dank, dann war meine früher benutzte Software einen Schritt weiter als DATEV.

mfg Thomas Günther
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guenther
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"Wobei sich die Frage stellt, ob nicht die Trinkgelder vollabzugsfähig sind.

Ich habe bisher nie die Trinkgelder aufgeteilt, sondern immer als voll abzugsfähige Aufwendungen auf sonstige Kosten gebucht."

-> Trinkgelder sind m.E. unstreitig Betriebsausgabe, wenn diese per Eigenbeleg oder Quittung des Kellners glaubhaft nachgewiesen wurden. Auch hier gilt 70/30.

mfg Thomas Günther
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Gelöschter Nutzer
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Bei mir nicht!

Das hat auch noch nie jemand aufgegriffen, von daher mache ich/machen wir so weiter.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Und wenn ein Betriebsprüfer das aufgreift dürften die Trinkgelder in voller Höhe nicht abzugsfähig sein, weil diese Bewirtungskosten dann nicht auf einem gesonderten Konto sondern zusammen mit anderen Betriebsausgaben auf einem Konto erfasst wurden.

Aber das muss jeder eben selbst gucken, welchen Umfang das einnimmt und wie man damit umgeht.

axa
Beginner
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Am besten geht das durch die Anlage eines individuellen Steuerschlüssels Faktor2 Buchung

einen mit 19% und einen ohne Steuer um etwaige Trinkgelder zu berücksichtigen.

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letzte Antwort am 10.08.2016 12:29:13 von axa
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