Hallo zusammen,
ein Mandant von uns bucht mit der Vollversion Rewe vor Ort selbst und möchte nun ein neues Tochterunternehmen, das in der USA sitzt, ebenfalls buchhalterisch erfassen. Nun scheitern wir bereits bei der Anlage der Stammdaten / Rewe-Stammdaten. Als Unternehmensform ist die Inc. (US) auswählbar, als Firmensitz wird die USA angegeben. Dann erscheinen Fehlermeldungen, dass bspw. der Branchenschlüssel fehlt. Dieser geht nur in Verbindung mit "Nationalem Recht" Deutschland, dann wir die Unternehmensform Inc. jedoch wieder gelöscht.
Als Basiswährung "schluckt" er mir die US-Dollar, das passt. Bei allem anderen könnte ich jedoch nur Buchen, wenn ich alles auf Deutschland stelle, auch den Firmensitz.
Warum ist bei "Nationales Recht" nur Deutschland oder Österreich auswählbar??
Bucht irgendjemand hier eine Firma aus dem Ausland? Und wie sind eure Stammdaten?
Kann es sein, dass DATEV das einfach nicht zulässt?
Aber warum gibt es dann die Unternehmensform Inc. - die ja angeblich am Schlüssel "Nationales Recht" hängt??
Gelöst! Gehe zu Lösung.
...und möchte nun ein neues Tochterunternehmen, das in der USA sitzt, ebenfalls buchhalterisch erfassen...
Nur zur Buchführung: Diese "Tochter" ist doch nach amerikanischem Recht in den USA zu verbuchen, etc.?!
Ja, das ist korrekt! Die Buchhaltung soll nur für interne Zwecke - ohne Steuerrechnung etc. verwendet bzw. angelegt werden.
OK. Dann aber bitte nach deutschem Recht (da DATEV) evtl. mit Währungsumrechnungskonten einrichten.
Als Basiswährung USD und Nationales Recht D könnte ich leben, dann muss ich im Umkehrschluss aber auch den Firmensitz in D angeben (was ja nicht stimmt) und die Unternehmensform Inc. (US) geht dann auch nicht....
D.h. also ich muss tricksen... deshalb meine Frage, ob das sein kann?!
Denn die Unternehmensform Inc. gibt es ja (komischerweise) als Auswahl, diese wird aber wieder gelöscht, wenn ich Nationales Recht D auswähle.
@Josef schrieb:...............D.h. also ich muss tricksen... deshalb meine Frage, ob das sein kann?!
Denn die Unternehmensform Inc. gibt es ja (komischerweise) als Auswahl, diese wird aber wieder gelöscht, wenn ich Nationales Recht D auswähle.
Sorry, aber bestimmte Ziele muss man zuletzt, ganz vielleicht, als unerreichbar einstufen. Nichts persönliches, aber ein Gedanke. Dennoch viel Erfolg.
An deutsche Konventionen müssen Sie sich m.E. nicht halten, weil die Buchhaltung nur internen Zwecken dient, wenn ich das richtig verstanden habe.
Es geht doch darum, dass Sie Einnahmen und Ausgaben verbuchen? Da ist die Rechtsform (fast) egal.
Wenn die Buchhaltung nach ausländischem Recht gebucht werden soll, ist ein deutsches Buchhaltungsprogramm nicht das richtige für das Unternehmen.
Gruß
Martin Heim
Hallo @Josef ,
Buchführungen können nur mit nationalem Recht Deutschland und Österreich angelegt werden; die DATEV-Rechnungswesen-Programme sind für diese Märkte ausgelegt, das US-amerikanische Recht dürfte davon deutlich abweichen. Ob eine sinnvolle Abbildung über individuelle Einrichtungen (z. B. ind. Kontenfunktionen) möglich ist, ist fraglich.
Im Musterbestand konnte ich die Unternehmensform Inc (US) in Verbindung mit Nationalem Recht Deutschland speichern.
Sollte beim anlegen der Stammdaten eine Fehlermeldung kommen, so wenden Sie sich bitte per Servicekontakt an die Kolleginnen und Kollegen im Service.