abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Ausgabe Abschlusskonto bei Buchungen mit Gesellschafterbezug merkwürdig...

12
letzte Antwort am 27.05.2021 18:49:50 von einmalnoch
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 1 von 13
688 Mal angesehen

Wenn ich mir am Bildschirm z.B. das Konto #9000 ansehe, auf dem z.B. das Gegenkonto #880 oder #900 gebucht wurde, wird am Bildschirm ganz normal als Text "EB-Wert" angezeigt. Wenn ich das Konto ausdrucke, wird der Ausdruck "zugemüllt" mit "Gesellschafter "XXX" BeteiligtenNr "XXX" Identifikationsnr " XXX".

 

Wer hat sich das ausgedacht und wofür? 

 

Einstellen kann ich das hier :

KarlSchmidt_0-1608302193233.png

auch nicht...

 

Konsequent wahnsinnig wäre es, bei der Komplementär GmbH auf dem Konto 880 die Steuernummer auszudrucken 

DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 13
638 Mal angesehen

Hallo @Gelöschter Nutzer,

 

die Angaben auf dem Kontoblatt zu Gesellschafter, Beteiligtennummer und Identifikationsnummer erscheinen bei allen Buchungen auf Kapitalkonten bei einer Personengesellschaft. 

Beim Erfassen eines Buchungssatzes auf einem Kapitalkonto muss der jeweilige Gesellschafter angegeben werden ( Buchungssatz einem Gesellschafter zuordnen (Dok.-Nr. 9211421) ). Mit dieser Information wird die Kapitalkontenentwicklung und weitere Auswertungen erstellt.

Bei der Ausgabe des Kontoblatts werden die Angaben ergänzt, um eine Unterscheidung der Buchungen zwischen den Gesellschaftern zu ermöglichen. Eine Unterscheidung auf Basis der Kontonummer ist nicht möglich, da mehrere Gesellschafter auf dem gleichen Kapitalkonto gebucht werden.

 

Nichtdestotrotz kann ich Ihre Kritik absolut nachvollziehen, dass die Informationen das Abschlusskonto / Kontoblatt aufblähen und zugleich die Informationen in Ihrem Kontext nicht benötigt werden. Aktuell gibt es keine Möglichkeit die Information bei der Ausgabe des Abschlusskontos / Kontoblatts auszublenden. Der Wunsch nach einer solchen Funktion ist bekannt, aktuell ist aber keine Umsetzung geplant🙁.

 

Mit freundlichen Gruß

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

0 Kudos
Uwe_Lutz
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 3 von 13
628 Mal angesehen

@Lukas_Rudolph  schrieb:

aktuell ist aber keine Umsetzung geplant🙁.

 


Ich finde, dies sollte sich die DATEV gerne noch einmal überlegen.

 

Es hängt doch ganz stark davon ab, wofür ich einen Ausdruck des Kontos benötige, ob im Einzelfall diese Angaben immer notwendig sind.

 

Und wenn schon eine Zuordnung nachvollziehbar sein soll, reicht doch auch die Angabe EINES der Merkmale (Name oder Nummer der Gesellschafters). Jedes Mal auch noch die ID-Nr. mit anzugeben ist doch völlig überzogen. Im Einzelfall kann dies sogar zu einem DSGVO-Problem werden, wenn ich die ID-Nr. als personenbezogenes Datum im falschen Kontext nicht ausblenden kann.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

kari2
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 13
571 Mal angesehen

@Lukas_Rudolph 

Ich schließe mich der Bitte an und halte eine Änderung für dringend.

Und ich finde die Antwort von DATEV unglaublich.

 

 

0 Kudos
martin65
Meister
Offline Online
Nachricht 5 von 13
538 Mal angesehen

Nichtdestotrotz kann ich Ihre Kritik absolut nachvollziehen, dass die Informationen das Abschlusskonto / Kontoblatt aufblähen und zugleich die Informationen in Ihrem Kontext nicht benötigt werden. Aktuell gibt es keine Möglichkeit die Information bei der Ausgabe des Abschlusskontos / Kontoblatts auszublenden. Der Wunsch nach einer solchen Funktion ist bekannt, aktuell ist aber keine Umsetzung geplant🙁.

 

 


Der Wunsch ist bekannt. Wir (DATEV) ignorieren ihn und hoffen dass sich niemand beschwert über die unübersichtliche Ausgabe. 

 

Ich glaube die Datev traut sich nicht Fehler einzugestehen, die einmal gemacht werden. Wir sind alle "Buchhalter" aber mit der Informationsflut kann man es auch übertreiben. Ein Merkmal würde vollkommen genügen. Die Nr. des Gesellschafters oder ein Namenskürzel etc.. 

 

Frage an DATEV: Ab welcher Anzahl von Wünschen wird eine Umsetzung geplant? Eigentlich erwarte ich nicht wirklich eine Antwort darauf. Die Frage war mehr rhetorischer Art.

 

Grüße

 

Martin Heim

 

 



________________________________________________________

Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat das Recht Steuern zu sparen (BGH, 1965)
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 6 von 13
526 Mal angesehen

Hallo Datev,

Ihnen ist sicherlich bekannt  Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: Allgemeines zur Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) das hier u.a. steht:

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sieht die Gefahr, dass sich die Steuer-ID durch eine fortschreitende Ausdehnung ihres Anwendungsbereiches zu einem einheitlichen Personenkennzeichen entwickeln könnte. Eine solche Entwicklung würde erhebliche Gefahren für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellen, d.h. für das Recht des Einzelnen, selbst darüber zu entscheiden, wer was über ihn wissen darf. 

M.E. machen wir Berater uns strafbar, wenn wir ein Datevprogramm mit dem unnötigen Ausdruck der Steuer ID verwenden.

martin65
Meister
Offline Online
Nachricht 7 von 13
517 Mal angesehen

Das könnte Datev umgehen, wenn Datev die ID-Nr. bereichsweise durch XXX ersetzt.

 

Aber dazu müssen genügend Wünsche von Datenschutzbeauftragten vorliegen. 

 

 



________________________________________________________

Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat das Recht Steuern zu sparen (BGH, 1965)
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 8 von 13
503 Mal angesehen

Datenschutz und Datensicherheit bei DATEV

 

Mal sehen, ob Herr Dr. Spilker sich dazu äußert .. und seine Stimme vielleicht mehr wiegt, als die "einfacher Genossen" ...

 

  Kontakt

  • Für datenschutzrechtliche Fragen: Datenschutzbeauftragter der DATEV eG:
    Dr. Jörg Spilker, @datenschutz@datev.de, Tel. 0911 319-0
  • Bei Verdacht auf Schutzverletzungen durch DATEV eG: @soc@datev.de
DATEV-Mitarbeiter
Juliana_Rimalovskiy
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 9 von 13
421 Mal angesehen

Hallo @Gelöschter Nutzer,

 

die Steuer-ID bei natürlichen Gesellschaftern und die Steuernummer bei den juristischen Gesellschaftern dient der eindeutigen Zuordnung einer Buchung zu einem Gesellschafter (z.B. bei Namensgleichheit und dem Nichtvorhandensein einer Beteiligungsnummer) auf einem allgemeinem Gesellschafterkonto.

 

Bei der Umsetzung war es seinerzeit eine bewusste fachliche Entscheidung die Steuer-ID und die Beteiligtennummer zwecks eindeutiger Zuordnung im Kontoblatt anzudrucken. In der Druckversion der Gesamtsicht sind alle Gesellschafterdaten enthalten. Sie können im Programm jedoch die Ausgabe zu steuern, in dem sie die Einzelsicht statt der Gesamtsicht einstellen. Dann ist nur ein Gesellschafter sichtbar und nicht alle.

 

Zuordnung zu Gesellschafter - Ansichten und Auswertungen - YouTube

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Juliana Rimalovskiy

 

Product Owner FIBU-Auswertungen

Mit freundlichen Grüßen
Juliana Rimalovskiy | Product Owner FIBU-Auswertungen | DATEV eG
0 Kudos
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 10 von 13
406 Mal angesehen

Hallo Frau Rimalovskiy,

danke für Ihre Rückmeldung. Mir ist aber nicht klar, was Sie damit sagen wollen.

Es gibt viele Unternehmen, die die Steuer ID gerne verwenden würden, weil sie so praktisch ist, um alle Menschen in Deutschland eindeutig zu bezeichnen. Gerade deshalb ist eine Nutzung der Steuer ID zu außersteuerlichen Zwecken verboten. Eine Buchhaltung dient nicht per se steuerlich Zwecken. Wenn die Datev dann auch noch nicht zulässt, dass die eigenverantwortlich tätige BerufsträgerIn den Ausdruck der Steuer ID durch eine Optionsauswahl unterbindet, verstößt das meines Erachtens gegen Datenschutzbestimmungen. 

Darüberhinaus ist auch fachlich das "Zwangs-Zumüllen" des Buchungstextes mit drei identischen Informationen: Gesellschafternr, Name und Steuer ID  nicht besonders elegant. Bisher bestimme ich als Berufsträger immer noch, was ich als Buchungstext haben möchte. Selbst die Vorbelegung "EB-Wert" könnte ich - wenn mich das stört - löschen. Einzig diese drei identischen Gesellschafter-Informationen muss ich im Kontendruck "erdulden". 

Schöne Grüße

Karl Schmidt

einmalnoch
Experte
Offline Online
Nachricht 11 von 13
392 Mal angesehen

Die Steueridentifikationsnummer wurde zur Bürgernummer "geadelt"

 

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/digitalisierung-transformation/einheitliche-buergernummenr-fuer-datenaustausch-zwischen-behoerden_524786_526168.html 

 

Damit sind alle Bedenken erledigt und der Wunsch der Verwaltung DATEV gegenüber erfüllt.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 12 von 13
371 Mal angesehen

😉

aber immerhin steht in der Stellungnahme des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 21.10.2020:

1. Kein Ausbau der Steuer-ID zu einem einheitlichen bereichsübergreifenden Personenkennzeichen
Die Steuer-ID allein ist kein tragfähiges Fundament für den geplanten Einsatz als Personenkennzeichen. Ein Personenkennzeichen, das in dieser Art sowohl bereichsübergreifend als auch einheitlich gestaltet ist, ist mit der  Verfassung nicht vereinbar. Es schafft ein system-inhärentes, übermäßiges Risiko der Katalogisierung der Persönlichkeit und bietet, auch mit den im Gesetzentwurf geplanten Maßnahmen zur technischen Absicherung,  keinen ausreichend Schutz vor Missbrauch sowohl nach innen als auch nach außen. Mit bereichsspezifischen Kennzeichen gibt es eine moderne Alternative.

 

Und es ist überhaupt nicht die Rede davon, dass - außer bestimmten Behörden - Unternehmen die Steuer ID nutzen dürfen. Außerdem müssen Behörden die Bürger über die Nutzung deren Steuer ID informieren .... da werden uns die Mandanten aber aufs Dach steigen, wenn wir so leichtfertig die SteuerID in der Buchhaltung unserer Mandanten verwenden

einmalnoch
Experte
Offline Online
Nachricht 13 von 13
350 Mal angesehen

Es war der Wille der Finanzverwaltung dieses so zu gestalten und DATEV hat, in vorauseilendem Gehorsam, dies umgesetzt.

 

Fertig aus und Ende.

 

Im Übrigen bin ich ganz Ihrer Meinung das schon die Speicherung zu einem Buchungssatz arg bedenklich ist, der Ausdruck ist in meinen Augen unverantwortlich.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
0 Kudos
12
letzte Antwort am 27.05.2021 18:49:50 von einmalnoch
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage