Hallo Zusammen,
ich habe die Buchhaltung vom Steuerberater übernommen.
Hat sowei alles funktioniert.
Nur kann ich die Anlagegüter nicht sehen. Ich sehe nur die Neuen die ich selbst in 2019 angelegt habe.
Die die aus den vergangenen Jahren kann ich icht sehen?
Woran liegt das? Jemand eine Idee.
Müssen diese extra vom StB an RZ gesendet werden oder von dort abgerufen werden?
Gruß
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Der Vorberater hat evtl. nur mit Rechnungswesen und nicht mit Kanzlei-Rechnungswesen gearbeitet? Da kann es beim Übertrag zu Schwierigkeiten kommen. Am Besten mit einer Datensicherung arbeiten, vorher aber alles aus 2019 exportieren.
Datensicherung einspielen -> umspeichern -> dann alles für 2019 wieder importieren.
Nein der StB hat vorher auch mit Kanzlei RW geabreitet.
Wir sind Unternehmer und nutzen jetzt auch Kanzlei RW. Daran sollte es nicht liegen..
... würde mit schon überraschen, wenn Sie als Mandant auch Kanzlei-Rechnungswesen nutzen.
Ist es nicht vielleicht doch "Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen" ?
Falls ja, wäre kein Jahresabschlussteil und kein ANLAG vorhanden.
Falls ich nicht auf dem neuesten Stand bin, bekomme ich hier jedenfalls eine neue Info.
Viele Grüße
Michael Vogtsburger
Nutze Kanlzei RW. Wurde bewusst so gemacht, weil ich monatliche Abschlüsse erstellen muss.....
der StB kann beim Sichern angeben, ob er das Anlagevermögen mitsichern will oder nicht.
Vielleicht wurde hier der Haken vergessen
VG
Michael Vogtsburger
P.S.
Sie haben die Daten doch wahrscheinlich mit "Bestandsdienste Rechnungswesen" eingespielt, oder ?
Ok lasse ich mal prüfen.
Ja wurde mit "Bestandsdienste RW" eingespielt.
Ist es aus lizenzrechtlicher Sicht erlaubt, dass ein Nicht-Steuerberater Kanzlei-REWE benutzt?
Hallo Herr Paul,
ja, mit ausdrücklicher Zustimmung der Steuerberaterin oder des Steuerberaters ist das möglich.
Viele Grüße
Christian Wielgoß
... oder absichtlich nicht gesetzt, damit die aktuellen Daten vom Mandanten nicht überschrieben werden.
Mandant, bitte vor dem Einspielen die neuen Daten auf Papier sichern, da die Anlagegüter neu erstellt werden müssen. 😞
Manuell anlegen?
Das wäre ja ne Katastrophe. Es sind knapp 200 Anlagegüter.....
Ich habe auch schon gesehen,
dass der Berater das Anlageverzeichnis unter einer anderen Berater-/Mandanten-Nr. als die Buchhaltungsdaten abgespeichert hat.
Gruß
Martin Heim
Hallo Herr Hildebrandt,
an Ihrer Stelle würde ich die 2019er Buchungen als Buchungsstapel im Datev-Format exportieren, in die Kanzlei senden und mit den früheren Wirtschaftsjahren zusammenführen (lassen).
Anschließend kann man Ihnen den Gesamtbestand wieder sichern und zusenden, inkl. dem Anlagevermögen.
VG
Michael Vogtsburger
Hallo Herr Vogtsburger,
das hört sich am sinnvollsten an.
Danke!
dass der Berater das Anlageverzeichnis unter einer anderen Berater-/Mandanten-Nr. als die Buchhaltungsdaten abgespeichert hat.
Beide Bestände nebeneinander stellen und Anlagegüter mit der Maus rüber ziehen...
Bitte mit dem STB telefonieren, denn er kennt die Problematik, daß durch das Rückspielen ihr Bestand 2019 gelöscht wird, da DATEV- Anlag nicht nach Wirtschaftsjahren trennt.
PS. Durch das "Rüberziehen" gehen natürlich die Verknüpfungen zu den Buchungssätzen verlustig.
an Ihrer Stelle würde ich die 2019er Buchungen als Buchungsstapel im Datev-Format exportieren, in die Kanzlei senden und mit den früheren Wirtschaftsjahren zusammenführen (lassen).
Damit geht im Aktivitätenprotokoll die Festschreibungslogik verlustig...
Unbedingt abklären, in welchem Bestand das AV bis 2018 vollständig und korrekt gespeichert ist. Das ist dann der Master- Bestand. Vermutlich ist beim Mandanten das historische AV komplett zerstört. Daher bitte jetzt vorsichtig agieren, um einen finalen Datenverlust zu vermeiden.
... natürlich sollte man solche 'heiklen' Aktionen nur nach vorherigen Datensicherungen "per Bestandsdienste Rechnungswesen" (auf Kanzlei- und Mandantenseite) und mit genügend Routine im Umgang mit Rewe-Datenbeständen machen. Daher meine Empfehlung, das über die Kanzlei zu machen.
P.D.
Wenn es ein Versäumnis der Kanzlei war, sollte es sowieso am besten die Kanzlei wieder 'richten'
Hallo Zusammen,
ich habe die Möglichkeit die die Anlagenbuchführung aus dem RZ abzurufen.
Darf ich hier jetzt den Bestand vom 06.02.2019 überschreiben? ich weiß ehrlich gesagt nicht mehr ob ich beim Einspielen am Anfang auch die Anlagenbuchführung dazugenommen habe.
... wie gesagt, Sie sollten nur mit dem Bestand 'spielen', wenn Sie wissen was Sie tun.
Ohne vorherige Bestandssicherung (per "Bestandsdienste Rechnungswesen") würde ich an Ihrer Stelle gar nichts tun.
Übrigens, das Thema "Kostenrechnung" wäre ja auch noch zu klären.
Übernehmen oder nicht übernehmen, das ist hier die Frage.
Wenn Sie Ihren jetzigen Bestand überschreiben, sind alle neuen Buchungen weg (bzw. vorläufig noch im 'Papierkorb').
Bitte stimmen Sie sich mit Ihrem StB ab
Viele Grüße
Michael Vogtsburger
Es wären aber nur die Buchungen die das Analgevermögen betreffen oder?
Das wären nämlich nur 3 Buchungen..... Das wäre ja nicht das Problem wenn diese jetzt verloren gehen würden..
Kostenrechnungen ist nicht relevant....
... haben Sie seit der Übernahme der Daten erst 3 Buchungen gemacht.
Ist der RZ-Bestand der allerneueste Stand oder wurde in der Kanzlei noch weitergebucht, aber noch nicht an das RZ gesendet ?
Seien Sie extrem vorsichtig.
Ein Daten- und Zeitverlust ist immer sehr hässlich
Mir persönlich ist es am liebsten, wenn ich den aktuellen (zuletzt gebuchten) Bestand aus der Kanzlei (des Vorberaters) erhalten und verwenden kann
Wenn Sie nur das Anlagevermögen einspielen, wird auch nur das überschrieben.
......haben Sie seit der Übernahme der Daten erst 3 Buchungen gemacht.
Ist der RZ-Bestand der allerneueste Stand oder wurde in der Kanzlei noch weitergebucht, aber noch nicht an das RZ gesendet ?
Januar wurde noch komplett vom Stb mit Anlagevermögen gebucht..... Danach gesendet. Die Daten habe ich mir abgerufen und seit dem Februar selbst gebucht aber noch nicht ins RZ gesendet.
Im Februar wurden jetzt ca. 500 Buchhungen erstellt und drei davon betreffen das Anlagevermögen. Wäre also überschaubar wenn nur die 3 Buchhungen verloren gehen würden.
Hallo Herr Hildebrandt,
wenn Sie die Daten aus dem RZ abgerufen haben, war es also doch kein Einspielen mit "Bestandsdienste Rechnungswesen".
An Ihrer Stelle würde ich aber jetzt sicherheitshalber den momentan vorhandenen Bestand auf diese Weise (MIT dem separat vorhandenen Datev-Programm "Bestandsdienste Rechnungswesen") LOKAL sichern.
Dann kann Ihnen beim selektiven Abrufen der gesamten ANLAG-Daten nichts passieren.
Bei einer Panne oder bei einem Problem könnten Sie jederzeit wieder zurück zum jetzigen Stand.
Mich hatte auch irritiert, dass im RZ nur FIBU ab 1.1.2019 gespeichert ist und lokal ab 1.1.2005
VG
Michael Vogtsburger
Hallo,
ich habe dieses Thema gefunden und das gleiche Problem.
Mandantenübertrag von Steuerberater zu Steuerberater.
Es wurden alle 25 Anwendungen ausgewählt, aber nur KRWE 2019 bis 2023 übertragen.
Anlagevermögen nicht, ich sehe auch keine Abschlussbuchungen.
Die Abschlussbuchungen könnte ich mir als Primanota export schicken lassen, aber das AV?
Hallo @JimJackJohnny ,
wenn das Anlagevermögen trotz Auftrag für den Übertrag fehlt, war es zu diesem Zeitpunkt nicht im DATEV Rechenzentrum gespeichert.
Der abgebende Steuerberater kann die Anlagenbuchführung über die Bestandsdienste Rechnungswesen sichern.
Diese Sicherung spielen Sie in den bereits vorhandenen Fibu-Bestand ein (Bestandsdienste Rechnungswesen | Bestands-Mananger | Mandant | Einspielen).
Beim Einspielen können Sie die Berater- und Mandantennummer an Ihre Stammdaten anpassen. Die Vorgehensweise finden Sie hier: Einspielen unter abweichendem Berater/Mandant
Viele Grüße aus Nürnberg
Vielen Dank
mittlerweile hat mir der Mandant seine Bilanzen 21 und auch die Entwicklung AV als PDF geschickt. Ich habe die 7 Seiten per Hand erfasst und dann meine Zahlen mit dem Zahlen der PDF zum 31.12.21 verglichen.
komische Arbeitsweise. Anlagenzugang wird nicht laufend erfasst, monatliche Abschreibungsbuchungen gibt es auch nicht. Kein Wunder warum der Mandant unzufrieden war, kann ja keine vernünftige Zahlen liefen, dabei ist das Mandant so schön.
Ausgangsrechnung und Eingangsrechnungen zeitnah, also kann wochenweise gebucht werden.