Hallo liebe Community,
ich muss für 2019 Anlagegüter löschen, die steuerlich nicht hätten aktiviert werden dürfen. Handelsrechtlich war es richtig, die Anlagegüter zu aktivieren. Es handelt sich um selbst erstellte Software, für die es handelsrechtlich ein Wahlrecht gibt.
Da ich kein Datev-Profi bin, sondern erst relativ kurz in der Firma bin und mit Datev arbeite, frage ich lieber nach, bevor ich was falsch mache und mir alles um die Ohren fliegt. In den bisherigen Beiträgen habe ich schon geschaut und keine Antwort auf meine Frage gefunden.
Es ist steuerlich keine Abschreibung gebucht, die haben wir schon zurückgedreht.
Ist es richtig, dass ich in die Inventarübersicht für das Wirtschaftsjahr 2019 gehe, Steuerrecht auswähle und dann auf die Anlagegüter gehe, die ich löschen möchte und diese dann über die rechte Maustaste löschen kann? Dann würde ich Buchungen erzeugen auswählen und das System bucht eine Generalumkehr.
Es wäre toll, wenn Ihr mir eine Antwort geben könntet, ob meine Annahmen richtig sind oder was ich stattdessen tun kann.
Vielen Dank im Voraus für Eure Antwort.
Viele Grüße
Andrea
@Andrea1969 schrieb:Ist es richtig, dass ich in die Inventarübersicht für das Wirtschaftsjahr 2019 gehe, Steuerrecht auswähle und dann auf die Anlagegüter gehe, die ich löschen möchte und diese dann über die rechte Maustaste löschen kann? Dann würde ich Buchungen erzeugen auswählen und das System bucht eine Generalumkehr.
Ja, das ist so korrekt.
Nachdem Sie die Buchungen erzeugt haben, sollten Sie sich die Auswertung "Abstimmung Anlagenbuchführung" anschauen im Bereich Steuerrecht, da Sie ja bereits Buchungen in Kanzlei-Rewe korrigiert haben ist davon auszugehen, dass es Differenzen gibt die Sie noch bereinigen müssen.
Vermutlich reicht es, die automatisch generierten Generalumkehrbuchungen zu löschen.
Hallo und vielen Dank für die Antwort.
Ich habe das jetzt versucht und bekomme die beigefügte Meldung. Ich möchte natürlich nicht, dass das handelsrechtliche Inventar gelöscht wird. Habe ich die Möglichkeit das noch anders zu lösen?
Vielen Dank und viele Grüße
Andrea
Hier sehe ich 2 Möglichkeiten, wobei ich bei der 2. nicht weiß, ob diese funktioniert:
.. eine vorherige Bestandsicherung würde den Puls und den Blutdruck im Normalbereich belassen.
Hallo Andrea,
Sie haben in der Finanzbuchführung einen Vorlauf für beide Bereiche verwendet und mit der Soforterfassung Anlagenbuchführung das Inventar im handels- und im steuerrechtl. Bereich angelegt.
Sie müssen diesen Buchungssatz in der Finanzbuchführung löschen (bei festgeschriebenem Vorlauf mit Generalumkehr stornieren). Das System erkennt, dass für diesen Buchungssatz zusätzlich Inventare angelegt wurden. Die Meldung #ANL29400, ob die gebildeten Bewegungen auch in der Anlagenbuchführung gelöscht werden sollen, bitte mit JA beantworten.
Legen Sie nun einen neuen Vorlauf nur für das Handelsrecht an.
Vorgehen:
1) + Neuen Buchungsstapel anlegen wählen.
2) Das Datum von - bis und die Bezeichnung erfassen.
3) Auf den Link Erweitert klicken.
4) Die Bereichszuordnung nur Handelsrecht vornehmen.
In diesem neuen handelsrechtlichen Vorlauf erfassen Sie nun den Buchungssatz und legen auch nur im Handelsrecht das Inventar an.
Ein Beispiel:
Anschließend müssen Sie die Funktion Buchungen erzeugen durchführen und die Abstimmung Anlagenbuchführung kontrollieren.
Da Sie im steuerlichen Bereich in der Finanzbuchführung manuell die Abschreibung korrigiert haben, ist mit Abstimmdifferenzen zu rechnen. Diese sind noch zu bereinigen.
Mit freundlichem Gruß
Monika Miederer
DATEV eG
Service Anlagenbuchführung