Liebe Mitstreiter,
ich habe ein Mandat übernommen. Der Datenübertrag erfolgte per Bestandssicherung (ohne ANLAG).
Dies ist ja grundsätzlich kein Problem, da aus den Vorjahren keine Wirtschaftsgüter vorhanden sind.
Mein erstes Jahr für die EÜR ist nun 2019, in dem ein aktivierungspflichtiges WG angeschafft wurde.
Nun wollte ich es mir einfach machen, die Soforterfassung aktivieren und das WG über Generalumkehrbuchung stornieren und mit der Soforterfassung nochmal einbuchen.
Dies ist aber leider nicht möglich. Auch die Erfassung aus dem Buchungssatz heraus ist nicht möglich.
Beim Anlagevermögen ist gar nichts so wie gewohnt...
Ich habe mal einen Screenshot angefügt.
Auch die im zweiten Screenshot eingefügte Option aus dem InfoDB geht nicht, weil ich bei den Stammdaten den Punkt Anlagenbuchführung erst gar nicht habe...
Kann es sein, dass irgendwo bei den Grundeinstellungen was fehlt - Sowas hatte ich leider noch nie... Kann ja eigentlich nichts dramatisches sein 🙂
Ich würde mich über Hilfe freuen!
Beste Grüße und einen guten Tag,
Bärbel Metzger
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ist der Haken in den Stammdaten gesetzt?
Hallo,
vielen Dank für die Antwort, aber der war es nicht 😉
Der Haken ist gesetzt...
Trotzdem schonmal Danke 🙂
Haben Sie in den Steuerungsdaten zur Anlagenbuchführung auch die Buchungssatzauswahl eingestellt?
Dann bitte in Karewe > Stammdaten > Anlagevermögen > Steuerungsdaten, etc. prüfen:
Da liegt genau das Problem - dieser Menüpunkt ist leider gar nicht da...
Dann sollten Sie sich an den Administrator/Systempartner wenden, damit das freigeschaltet wird.
Hallo Frau @BaerbelMetzger ,
öffnen Sie die Bestandsdienste Rechnungswesen, über die Programmsuche.
Unter Bestands-Manager | Mandant, wählen Sie aus der Liste den entsprechenden Mandanten aus.
Sichern und Löschen Sie den kompletten Bestand und spielen Sie ihn anschließend wieder ein.
Danach steht Ihnen die Anlagenbuchführung wieder zur Verfügung.
Wichtig: Sollte das Anlagevermögen, in einem der Folgejahre angelegt sein. Können Sie das Anlagevermögen nicht in einem Früheren Jahr nutzen.
Ausnahme: Beim Einspielen wird das Anlagevermögen nicht eingespielt, dann müsste das Anlagevermögen der Folgejahre erneut angelegt werden.
Mit freundlichem Gruß
Bettina Häfner
Service Jahresabschluss & Anlagenbuchführung
Vielen DANK!
Für alle, die ein Info-DB dazu brauchen: DokNr. : 1070477