Hallo DATEV-Community, ich probiere die Abschreibung für digitale Wirtschaftsgüter in der Anlagenbuchführung umzusetzen und halte mich dabei an Digitale Wirtschaftsgüter – Behandlung in der Anlagenbuchführung - DATEV Hilfe-Center (Dokument: 1020251) aus dem Hilfe-Center.
Unterjährig funktioniert das gut, aber für Wirtschaftsgüter die am 31.12 angeschafft wurden funktioniert das ganze nicht, da ich ein als Datum für die Bewegung den Tag nach dem Zugang wählen soll. Den gibt es in dem Jahr aber nicht mehr.
Kann ich die Abschreibung trotzdem irgendwie umsetzen?
Vielen Dank im Voraus
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Diese Möglichkeit der Umsetzung habe ich komplett ausgeblendet, da sie mir viel zu aufwändig ist.
Ich habe die AfA ND für betroffenes Inventar im SR auf 01/00 gesetzt, sodass hier eine volle Abschreibung stattfindet. Wurde nicht bemängelt vom StB. Ich gehe davon aus das es so auch möglich ist.
Aber wenn die ND im SR auf 01/00 gesetzt wird, dann erfolgt doch im Dezember nur eine Abschreibung von 1/12 des Buchwerts.
@hihao schrieb:Hallo DATEV-Community, ich probiere die Abschreibung für digitale Wirtschaftsgüter in der Anlagenbuchführung umzusetzen und halte mich dabei an Digitale Wirtschaftsgüter – Behandlung in der Anlagenbuchführung - DATEV Hilfe-Center (Dokument: 1020251) aus dem Hilfe-Center.
Unterjährig funktioniert das gut, aber für Wirtschaftsgüter die am 31.12 angeschafft wurden funktioniert das ganze nicht, da ich ein als Datum für die Bewegung den Tag nach dem Zugang wählen soll. Den gibt es in dem Jahr aber nicht mehr.
Ich würde hier einfach (auch wenn es nicht ganz richtig ist) als Anschaffungsdatum den 30.12. nehmen, dann passt alles.
Oder Sie nehmen als AfA-Art GWG (ist natürlich fachlich auch falsch, funktioniert aber).
Es fehlt aber im Rewe eine richtige AfA-Art dazu.
Ich habe die Digital Afa in der Kanzlei über vorübergehend indiv.N-Afa und dann dort gilt für den Monat im zeitraum gelöst, dann habe ich das Rumgehampel mit dem 1 Tag nicht die volle Afa wird in 2021ff verbucht.
Eine Prüferin hatte ein Problem weil sie die Digital Afa nicht kannte 🤣
@hihao schrieb:Aber wenn die ND im SR auf 01/00 gesetzt wird, dann erfolgt doch im Dezember nur eine Abschreibung von 1/12 des Buchwerts.
Deshalb lege ich diese Inventare in Anlag immer am 01.01. des laufenden Jahres an, egal wann gekauft.
Auf keinen Fall "GWG-Vollabschreibung", da dann die Abschreibungen auf die GWG Konten gebucht werden!
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@RAHagena schrieb:
Auf keinen Fall "GWG-Vollabschreibung", da dann die Abschreibungen auf die GWG Konten gebucht werden!
Jap das steht auch im Widerspruch zum BMF Schreiben , da hier klar geregelt ist das aktiviert werden muss und eben die ND auf 1 Jahr und im ergänzenden BMF Schreiben da bei unterjähriger Anschaffung auch auf den kürzeren Zeitraum abgeschrieben werden kann.
Stimmt natürlich. Hatte ich ganz übersehen dass ich tatsächlich ind. AfA eingetragen hatte. Sorry @hihao