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Abschlussdaten an Bank übermitteln

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letzte Antwort am 28.09.2018 08:23:50 von suerth
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burkhart
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Hallo,

leider geben die DATEV-Dokumente hier nicht viel her.

Wie ist das Vorgehen - welche Kosten entstehen?

Im Dok-Nr 1032006 steht nur "... wenden Sie sich an den Programmservice Wirtschaftsberatung".

Hat jemand Erfahrung und kann uns diese mitteilen - wäre super. Danke und Gruß, Burkhart

andreashofmeister
Allwissender
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Nachricht 2 von 17
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"unterstützt Sie im Rahmen einer erweiterten Pilotphase bei der elektronischen

Übermittlung von Jahresabschlussdaten an teilnehmende Kreditinstitute (aktuell

Genossenschaftsbanken und Sparkassen)."

Läuft denn die Pilotphase noch und kommt man da noch rein? Das wäre ja die erste Hürde.

Einfach mal einen Servicekontakt an die DATEV senden....

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burkhart
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 17
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Hallo liebe DATEV-Mitarbeiter,

eine Reaktion/Rückmeldung wäre schön. Gruß, Burkhart

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DATEV-Mitarbeiter
Tobias_Saule
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Burkhart,

diese Funktion befindet sich immer noch in einer erweiterten Pilotphase. Sofern Sie die Datenübermittlung an Banken nutzen möchten, benötigen Sie dafür einen "Freischaltcode". Wenden Sie sich dazu direkt an den Programmservice Wirtschaftsberatung (entweder telefonisch unter 0911/319-33120 oder via Servicekontakt pro). Auch bei weiteren Fragen zu dem Thema können Sie sich gerne an uns wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Saule

Produktmanagement und Service

Wirtschaftsberatung

DATEV eG

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burkhart
Aufsteiger
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Guten Tag Herr Saule,

danke für die Antwort. Gibt es kein Info-Dok, indem alle Rahmenbedingungen incl. Kosten etc. aufgeführt sind? Warum ist es so schwer, hier Infos zu bekommen?

Kann dies wie bei Datensenden E-Bilanz aus KAREWE gemacht werden oder wird hierzu das Modul Wirtschaftsberatung benötigt? Sind die Kosten enthalten oder werden diese sep. bepreist, falls ja, wie? Gruß, Burkhart

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hoege
Aufsteiger
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Nachricht 6 von 17
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Hallo Herr Burkhart,

wir sind in den letzten Wochen von einer örtlichen Volksbank angeschrieben worden. Die sind auf das Verfahren von der Datev aufmerksam gemacht worden und haben uns eine Kundenliste geschickt. Meine Kenntnisse nach Telefonaten mit der Datev sind folgende:

- Die Übermittlung läuft über Kanzlei-Rewe, genau wie EBilanz (Punkt "Abschlussdaten an Bank senden")

- momentan kostenlos, weil Projektierung

- Ich habe eine Tastenkombination bekommen und kann so die Meldung zu Beginn wegdrücken. Der Assistent ist ähnlich wie bei der E-Bilanz nur nicht so komplex. Ich muss die Kundennummer bei der Volksbank angeben und kann zusätzlich den Jahresabschluss per PDF direkt aus DMS anhängen.

- Branchenlösung SKR 14 funktioniert nicht. Wie es bei Ärzten u.s.w. aussieht weiss ich nicht.

- Zu Beginn kann  man eine Teilnehmerklärung ausdrucken die der Mandant, der StB und die Bank unterschreibt. Die habe ich an die Volksbank weitergeschickt weil ich keine Lust auf die Diskussionen mit den Mandanten habe. Ich habe die Volksbank auch aufgefordert uns bei den Kontoauszugsmanager-Gebühren entgegenzukommen wenn wir dieses Verfahren mitmachen.

- Wir haben uns mit der Bank einen Mandanten ausgesucht zum testen. Die Bank will die Unterschrift besorgen. Ich habe dem Banker dies empfohlen um zu schauen ob das Verfahren überhaupt wie gewünscht funktioniert, bevor wir die grosse Welle bei allen Mandanten machen.

Gruss

Timo Högemann.

hoege
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burkhart
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Hallo Herr Högemann,

DANKE - endlich eine Information, mit der ich etwas anfangen kann.

Wir wurden auch von der örtlichen Bank angesprochen, da diese die Daten einlesen möchte (ich vermute, um Personalkosten zu sparen).

Allerdings fallen bei uns viele Mandanten unter den SKR14.

Was ich aber überhaupt nicht verstehe, ist die Informationspolitik der DATEV. Warum tut man sich hier so schwer, alle einheitlich zu informieren. Jetzt muss jeder einzeln anrufen?

Das kann doch nicht sein.

Von Herrn Saule (DATEV) habe ich hier leider noch keine Antwort erhalten. Ich bleibe dran. Ihnen vielen Dank und Gruß, Burkhart

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andreashofmeister
Allwissender
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Vor allem, dass man es anscheinend nicht schafft, in diesem Forum hier, was immer mehr zur Infodrehscheibe wird, zu diesem Thema vernünftig zu äußern!

Stattdessen wird dann auf die Fachabteilung verwiesen.

Liebe DATEV, erst diese Community hier eröffnen und dann nicht reagieren. Zumal immer mehr Interessierte hier auch aufspringen. Das sieht man auch bei weiteren Themen. Alle haben eines gemeinsam: Datenaustausch, Digitalisierung.

Aber scheinbar wird dieses Forum seitens der DATEV nicht richtig wahrgenommen. Man sieht es bei diesem Thema!

hoege
Aufsteiger
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Hallo Herr Burkhart,

auch wir wir haben einen Großteil Landwirte im SKR14. Da sind wir mit diesem kostenpflichtigen Branchenpaket einiges an Problemen gewohnt.

Gerne können wir uns auch mal direkt austauschen. Ich bin aber bis Ende nächster  Woche nicht im Büro.

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DATEV-Mitarbeiter
Tobias_Saule
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 11 von 17
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Sehr geehrter Herr Burkhart,

ich melde mich wegen Ihrer Anfrage zur Übermittlung von Abschlussdaten an Banken. Diese Schnittstelle zur Abschlussdatenübermittlung an Banken befindet sich momentan in einer „erweiterten Pilotphase". Erweitert heißt, dass das Programm (hier: DATEV Kanzlei-Rechnungswesen pro) zwar in der Freigabeversion vorliegt, die Funktion/der Assistent selbst aber nicht generell für alle Anwender freigeschalten ist.

Ein Grund dafür ist, dass es bei der Übermittlung der Daten an die Banken teilweise noch Restriktionen gibt (z.B. Annahme und Verarbeitung von Einnahmeüberschussrechnungen bei einzelnen Banken). Dementsprechend haben wir dazu bisher nicht aktiv und in der Breite kommuniziert. Eine Übersicht über die aktuell noch vorhandenen Restriktionen bereiten wir gerade in einem Dokument für die Info-Datenbank auf, das wir in Kürze online stellen.

Gerne können Sie jederzeit an der erweiterten Pilotphase teilnehmen. Kontaktieren Sie dazu bitte den Programmservice Wirtschaftsberatung unter 0911/319-33120 oder per Servicekontakt pro. Dabei gehen wir auch gerne auf Ihre individuellen Fragen ein. Wir freuen uns über alle Interessenten, die die Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung von Abschlussdaten an Banken heute schon nutzen wollen.

Sofern Sie vorab nähere Infos zur konkreten Vorgehensweise und dem Assistenten zur Abschlussdatenübermittlung an Banken im Programm DATEV Kanzlei-Rechnungswesen pro wünschen, finden Sie diese im Dokument 9211093 in der Info-Datenbank.

Zu Ihrer Fragen wegen möglichen Kosten der Übermittlung: Im Hinblick auf die genossenschaftsrechtlichen Interessen werden Kosten/Preise grundsätzlich nicht für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Die Möglichkeit zur elektronischen Abschlussdatenübermittlung an Banken ist auch im Kontext des „ELBA-Projekt" zu sehen, das seitens der Kreditwirtschaft initiiert wurde und die Einführung eines elektronischen Standards für die Übermittlung von Jahresabschlüssen an die Banken im Frühjahr 2018 zum Ziel hat („Digitaler Finanzbericht"). So werden neben den von uns heute bereits angebundenen Volks- und Raiffeisenbanken sowie Sparkassen weitere Banken dazu kommen, an die Sie dann mit unserer Software Abschlussdaten elektronischen übermitteln können.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Saule

Produktmanagement und Service

Wirtschaftsberatung

DATEV eG

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suerth
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Sehr geehrter Herr Saule,

im Zuge der elektronischen Übermittlung der Jahresabschlüsse (nebst Anlage  der Jahresabschlussberichte) an die Banken (Digitaler Finanzbericht) stellt sich mir

die Frage, ob eine Signatur der Jahresabschlussberichte gem. Banken-Mitteilung zwingend erforderlich ist oder kann man sich den Registrierungs-/Installations-/Kostenaufwand sparen?

Vielen Dank vorab.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Sürth

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suerth
Einsteiger
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P.S. In dem DATEV-Dokument Nr. 1032006 heißt es:

" Beachten Sie bitte in dem Zusammenhang, dass es im Rahmen des digitalen Finanzberichts unerheblich ist, ob die Abschlussunterlagen

mit oder ohne elektronischer Unterschrift eingereicht werden. Die PDF-Unterlagen  stehen in ihrer rechtlichen Bedeutung den mit körperlicher Unterschrift versehenen Unterlagen in Papierform gleich – eine Unterschrift ist somit nicht nötig"

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DATEV-Mitarbeiter
Tobias_Saule
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Sürth,

eine andere Antwort hätte ich Ihnen auch nicht gegeben . Eine digitale Unterschrift ist für den digitalen Finanzbericht nicht notwendig.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Saule

Produktmanagement und Service

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suerth
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Vielen Dank. Diese Bestätigung habe ich erhofft/erwartet. Jetzt kann ich der Bank die Information zu weitergeben...

P.S. Wissen Sie vielleicht auf welcher Grundlage diesen Bestimmungen basieren? Wenn nicht ist auch nicht schlimm...

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DATEV-Mitarbeiter
Tobias_Saule
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Sürth,

in der Teilnahme- und Verbindlichkeitserklärung (diese wird zwischen Bank und Unternehmen abgeschlossen) steht explizit, dass es unerheblich ist, ob die Finanzdaten mit oder ohne elektronischer Unterschrift eingereicht werden.

Sie finden ein Muster dieser Erklärung auf der Internetseite des digitalen Finanzberichts. Anbei der Link auf die Teinahme- und Verbindlichkeitserklärung.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Saule

Produktmanagement und Service

Wirtschaftsberatung

DATEV eG

suerth
Einsteiger
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Vielen Dank für Ihre Mühe und ein schönes Wochenende vorab...

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letzte Antwort am 28.09.2018 08:23:50 von suerth
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