Die Bundessteuerberaterkammer hat in seiner jüngsten Verlautbarung darauf hingewiesen, dass in die Jahresabschlussberichte in digitaler Form eine Fußzeile "Elektronische Kopie - ausschließlich der Erstellungsbericht in Papierform ist maßgeblich" aufzunehmen ist.
Wird es dazu eine Standardfußzeile seitens der DATEV oder eine andere Lösung geben oder muss dies Kanzlei-Individuell angelegt werden?
Viele Grüße aus Göttingen
Daniela Beschnitt
@DaniPedia schrieb:
dass in die Jahresabschlussberichte in digitaler Form eine Fußzeile "Elektronische Kopie - ausschließlich der Erstellungsbericht in Papierform ist maßgeblich" aufzunehmen ist.
Ah, natürlich ✌️ - back to the roots: Hallo Steinzeit 👋. Warum nicht gleich: ausschließlich der Erstellungsbericht auf Papyrus 📜 ist maßgeblich.
Und wir Deutschen 🇩🇪 fragen uns, warum das mit dieser Digitalisierung nicht klappt. Ich weiß auch nicht 😂. Könnt Ihr mir das sagen? Antworten bitte nur in Stein geritzt. Das ist revisionssicher. Danke!
Himmel ...
Ist das tatsächlich eine Neuerung? Das haben diverse Steuerberaterkammern schon in 2019 verlautbart:
(siehe Seite 9)
Es war eine Änderung, habe es ergänzt. Danke für den Hinweis.
Hallo Frau Beschnitt,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
Wir sind in der Entwicklung gerade an der Überarbeitung der Standard-Dokumentvorlagen und werden an dieser Stelle voraussichtlich den Bearbeitungshinweis entsprechend ergänzen, da dies für die unterschiedlichen Nutzungsszenarien die beste Lösung darstellt.
Viele Grüße aus Nürnberg
Thomas Holler