Hallo liebe Mitstreiter,
ich habe eine Rechnung aus den Niederlanden per 2022 vorliegen mit der Leistungen für 2023 abgerechnet werden. Wie kann ich diese Rechnung richtig buchen? Im laufenden Jahr nutze ich den Steuerschlüssel 94. Verwende ich ihn jetzt, dann habe ich die Vorsteuer (rein/raus) in der Dezember UVA. Das ist ja aber nicht richtig.
Wer kann hier freundlicherweise helfen?
VG Carla
Für die Beantwortung der Frage fehlen ein paar Fakten.
Es stellt sich nicht nur die Frage des Vorsteuerabzugs sondern auch die Frage, wann die Umsatzsteuer nach § 13b UStG entsteht.
Wenn es sich um sonstige Leistung einer im EU-Ausland ansässigen Unternehmers handeln sollte, würde die Umsatzsteuer erst mit Ausführung der Leistung entstehen (§13b Abs. 1 UStG).
Bei Leistungen nach § 13b Abs. 2 UStG entsteht die Umsatzsteuer mit Ausstellung der Rechnung. Dann würde ich den Steuerschlüssel 94 verwenden und ggf. die Vorsteuer vom Vorsteuerkonto § 13b auf Vorsteuer im Folgejahr abziehbar umbuchen. Das Problem bei dieser Vorgehensweise ist nur, dass die Umsatzsteuer und die Vorsteuer nach § 13b UStG in der Voranmeldung und Jahreserklärung nicht mit einander korrespondieren.
Aus diesen Gründen sollte die Buchung der Vorsteuer unbedingt mit der Steuerberaterin/dem Steuerberater abgestimmt werden.
In unserem Fall ist § 13 b Abs. 1 UstG zutreffend.
In diesem Fall würde ich die Rechnung erst buchen, wenn auch die Leistung erbracht ist. Die letzte Entscheidung liegt natürlich immer bei der Steuerberaterin/dem Steuerberater.
Wenn es denn in das alte Jahr gebucht werden soll, bleibt m.E. nur geleistete Anzahlung ich glaube 1180/ Kreditor
im neuen Jahr dann umbuchung von 1180 auf entsprechendes Kostenkonto mit Steuerschlüssel 94.