Bei ist es jetzt wieder mal passiert, dass die Sonder-AfA rückgängig gemacht werden musste, weil die Verbleibensvoraussetzung in § 7g nicht erfüllt waren.
Ich habe schon eine Weile im Programm gesucht, bin aber nicht fündig geworden.
Kennt jemand einen einfachen Weg zur Überwachung der Verbleibensvoraussetzungen?
mfg
Thomas Günther
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Herr Günther,
im Programm DATEV Anlagenbuchführung können die Verbleibensvoraussetzungen für den § 7g EStG nicht geprüft oder überwacht werden.
Mit freundlichem Gruß
Monika Miederer
DATEV eG
Hallo Frau Miederer,
vielen Dank.
Ich vermute, dass auch andere Kollegen eine solche Funktion gut finden würden, bitte an die Entwicklung weitergeben 🙂
mfg
Thomas Günther
Das ist von DATEV eine echte Schande und an Peinlichkeit nicht zu überbieten. 😡
Sämtlich Daten liegen vor und dennoch erhält man keine Warnmeldung. So ist es mir in der Vergangenheit passiert (anderen auch), dass durch Nachbuchungen die Voraussetzungen für die 7g nicht mehr gegeben war. Das Finanzamt hat das sofort gemerkt; nur wir rennen ins offene Messer, weil die DATEV unwillig, unfähig oder ignorant ist. Und das von einem Steuerberaterprogramm.
Übrigens, dass wurde von mir schon vor ein paar Jahren angemerkt und hat sich immer noch nichts getan. Aber immer schön von KI rumsalbadern!!!!
Gruß Achilleus
Hallo Herr Günther,
ich verstehe Ihre Anforderung. Gleichwohl habe ich Schwierigkeiten mir eine Programmlösung vorzustellen die folgenden Passus des 7g EStG prüft:
„...die mindestens bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung folgenden Wirtschaftsjahres in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebes ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden....„
Weder den Ort des Verbleibes noch die ausschließlich oder fast ausschließliche betriebliche Nutzung kann eine Software meiner Meinung nach selbständig prüfen.
Es ginge ja erst mal nur darum, dass ein Hinweis bei einem Anlagenabgang kommt, wenn Sonder-AfA genommen wurde oder das WG als Anschaffung bei einem IAB verwendet wurde und die 2 Jahre noch nicht vorbei sind.
Die betriebliche Nutzung kann das Programm natürlich nicht erkennen.
Hallo,
sofern Sie nicht "Selbstbucher" sind wäre doch der Standardfall, dass beim (späteren) Buchen des Abgangs der Verkauf auch schon tatsächlich stattgefunden hat. Dann wäre doch jeder Hinweis wertlos?
Ich würde eher überlegen, dem Mandaten die Auswertung "Sonderabschreibungsliste" bzw. "Entwicklung Investitionsabzugsbeträge" 1x jährlich nach Bilanzerstellung auszuhändigen - zusammen mit einem Hinweis was mit diesen Inventaren ab welchem Datum passieren darf.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Hüwe