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Überwachung Bauleistungsbescheinigungen nach § 13b UStG und § 48b EStG

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letzte Antwort am 29.07.2021 08:08:51 von Selina_Gottwald
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krausova
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Liebe DATEV,

 

ich hätte einen Verbesserungsvorschlag in Kanzlei-Rechnungswesen:

 

Ich habe einen Bauleister als Mandant, welcher natürlich Bauleistungen erbringt, aber auch welche empfängt. D.h., ich habe ständig mit den Nachweisen der Steuerschuldnerschaft (13b UStG) und bei Eingangsleistungen auch mit den Freistellungsbescheinigungen nach § 48b EStG zu tun. Und leider auch damit, deren Gültigkeit zu überwachen, da das Unternehmen das nicht selbst überwachen kann oder eher möchte.

 

Mein Vorschlag wäre, in Kanzlei-Rewe eine Kontrolle einzubauen, dass z.B. beim Bebuchen des Kontos 8337 (Ausgangs-Bauleistungen) oder 3120 (Eingangsbauleistungen) ein Popup-Fenster aufgeht, um gleich einen Gültigkeitszeitraum einer Bescheinigung nach 13b oder 48b eingeben zu können, sofern man in den Stammdaten keinen Gültigkeitszeitraum der entsprechenden Bescheinigung erfasst hat. Derartige Felder wären in den OPOS-Stammdaten mit aufzunehmen, so wie man dort auch Steuernummer oder USt-ID-Nummer erfassen kann. Wenn man es in den Stammdaten eingibt müsste es einen Prüfmechanismus im Hintergrund geben, welcher sofort meckert, wenn ich über den Debitor oder Kreditor ein Konto für Bauleistungen anspreche, dessen Bescheinigung entweder abgelaufen oder noch gar nicht vorhanden ist.

 

Dann müsste es auch eine Auswertung geben, welche die Buchungen mit dem Gültigkeitszeitraum abgleicht und überall rote Kreuzchen setzt, wo eine Bescheinigung entweder gar nicht erfasst wurde, oder abgelaufen ist. Ähnlich wie z.B. bei Minusbeständen im Kassenbericht.

 

Das wäre cool, wenn es sowas in der Art geben würde 😊

 

renek
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Ich gebe zu dass dieser Vorschlag was hat. Ich sehe da auch noch einen anderen Einsatzzweck: Zahlungen erstellen! Wenn Bauleistungen gebucht wurden und keine Daten zur Freistellungsbescheinigung erfasst wurden, könnte das Programm vorschlagen 15% Bauabzugsteuer abzuziehen. Natürlich mit der Wahlmöglichkeit "nein, das möchte ich nicht".

 

Das würde glaube ich tatsächlich einige motivieren entsprechende Daten anzufordern.

m_brunzendorf
Meister
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Wenn man das Popup-Fenster auf jeden Fall auch mit einem Haken oder sonst etwas generell unterdrücken kann, wäre das definitiv eine gute Idee.

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
krausova
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@renek: Als Lösung für den Einsatz beim Mandanten vor Ort sicherlich mehr als hilfreich. Im Steuerbüro, wenn man die fertige Buchhaltung auf den Tisch bekommt, nicht mehr erforderlich. Auch da bräuchte man eine Einstellung, in der man das ggf. deaktivieren könnte. Aber ansonsten super Ergänzungsvorschlag.

 

Nächster Schritt wäre dann auch gleich die Möglichkeit, entweder aus Kanzlei-Rewe heraus eine entsprechende Meldung ans Finanzamt zu erstellen, oder zumindest eine Zusammenfassung zu erhalten, damit man dies anderweitig verwenden und melden kann.

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renek
Meister
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@krausova  schrieb:

@renek: Als Lösung für den Einsatz beim Mandanten vor Ort sicherlich mehr als hilfreich. Im Steuerbüro, wenn man die fertige Buchhaltung auf den Tisch bekommt, nicht mehr erforderlich. Auch da bräuchte man eine Einstellung, in der man das ggf. deaktivieren könnte.


1. Genau für diese Klientel habe ich das gedacht.

2. "Zahlungen erstellen" wird dann ja auch nur bei denen angeklickt, die diese vornehmen 😉 In der Kanzlei in der Sie "nur" buchen brauchen und nutzen Sie das ja nicht. allerdings gibt es durchaus auch Mandate bei denen auch der Zahlungsverkehr übernommen wird. Das haben Sie sicher versehentlich mit "Zahlungen verbuchen" (also Bank buchen) gleichgesetzt.

 


@krausova  schrieb:

Nächster Schritt wäre dann auch gleich die Möglichkeit, entweder aus Kanzlei-Rewe heraus eine entsprechende Meldung ans Finanzamt zu erstellen, oder zumindest eine Zusammenfassung zu erhalten, damit man dies anderweitig verwenden und melden kann.


Das ist ebenfalls eine gute Idee!

 

 

Alles in allem zeigt dieses Thema mal wieder welch gute Ideen in einer solchen Community vorhanden sind die die Arbeit erleichtern. Jetzt müsste die Genossenschaft nur auf die Genossen reagieren und entsprechend handeln...

krausova
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Nachricht 6 von 7
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@renek schrieb:

 

1. Genau für diese Klientel habe ich das gedacht.

2. "Zahlungen erstellen" wird dann ja auch nur bei denen angeklickt, die diese vornehmen 😉 In der Kanzlei in der Sie "nur" buchen brauchen und nutzen Sie das ja nicht. allerdings gibt es durchaus auch Mandate bei denen auch der Zahlungsverkehr übernommen wird. Das haben Sie sicher versehentlich mit "Zahlungen verbuchen" (also Bank buchen) gleichgesetzt.

Ja genau 😉

 

 


@krausova  schrieb:

Nächster Schritt wäre dann auch gleich die Möglichkeit, entweder aus Kanzlei-Rewe heraus eine entsprechende Meldung ans Finanzamt zu erstellen, oder zumindest eine Zusammenfassung zu erhalten, damit man dies anderweitig verwenden und melden kann.

 


Das ist ebenfalls eine gute Idee!

Danke 😊

 

 

Alles in allem zeigt dieses Thema mal wieder welch gute Ideen in einer solchen Community vorhanden sind die die Arbeit erleichtern. Jetzt müsste die Genossenschaft nur auf die Genossen reagieren und entsprechend handeln...

Jau💪 Es wäre klasse, wenn das gehört bzw. gelesen und natürlich am aller wichtigsten umgesetzt werden würde. Das würde mir sehr viel Erleichterung bringen, denn die bisherige Überwachung via Exceltabellen hält doch auf und man vergisst doch ab und an einmal, diese zu "füttern" 😏 Schaun mer mal 😎

 


 

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DATEV-Mitarbeiter
Selina_Gottwald
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 7 von 7
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Hallo, 

 

ich habe Ihren Verbesserungsvorschlag in unsere interne Datenbank mit aufgenommen und an die zuständigen Kollegen weitergeleitet. 

 

Vielen Dank! 

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letzte Antwort am 29.07.2021 08:08:51 von Selina_Gottwald
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