Ein Mandant von uns hat Datev Mittelstand Faktura mit Rewe. Er möchte ab jetzt dort selber buchen und wir erstellen dann den Jahresabschluss. Dafür hätte er gerne den Fibu-Bestand und die Stammdaten, die bei uns gespeichert sind und die wir gebucht haben.
Am besten wäre es, wenn ich die Daten ins RZ sende und der Mandant diese dann über Bestandsdienste von dort holt oder? Ich habe gelesen, dass dafür über den Installationsmanager der Haken bei RZ gesetzt werden muss, damit er darauf Zugriff hat.
Ist noch mehr zu beachten bzw. ist es besser, wenn der Mandant das direkt mit Datev bespricht, was alles an Voraussetzungen etc. gegeben sein muss?
Hat schonmal jemand den Übertrag gemacht?
Danke schonmal.
Kategorie ergänzt durch @Andreas_Huxhagen
Sicherung in der Kanzlei ---> Rücksicherung beim Mandanten per "Bestandsdienste Rechnungswesen" hat bei uns bisher gereicht
Bevor Sie mit dem Projekt beginnen, empfehle ich, dieses Hilfedokument akribisch zu lesen:
Daten zwischen Kanzlei und Unternehmen bei verteiltem Arbeiten austauschen - DATEV Hilfe-Center
Hallo @LD ,
ergänzend möchte ich Ihnen noch kurz mitteilen, welche Möglichkeiten Sie zum Datenaustausch haben.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten des Datenaustausches.
Entweder wie @vogtsburger bereits schrieb, eine Datensicherung in der Kanzlei erstellen und der Mandant spielt diese bei sich ein.
Dokument Mandantenbestand Sicherung erstellen
Dokument Datensicherung einspielen
Es kann dann auf der Beraternummer der Kanzlei weiter gearbeitet werden, wenn der Datenaustausch immer durch eine Datensicherung erfolgt, oder beim einspielen wird der Bestand gleich auf die Unterberaternummer eingespielt.
Wenn der Bestand über das Rechenzentrum ausgetauscht werden soll, dann muss der Bestand auf die Unterberaternummer des Mandanten vorab in der Kanzlei lokal umgespeichert werden.
Dokument Bestand auf eine andere Nummer speichern
Nach dem umspeichern wird der Bestand ins Rechenzentrum gesendet.
Der Mandant kann sich den gespeicherten Bestand mit seiner Unterberaternummer holen.
Es ist wichtig, dass der Bestand auf der Unterberaternummer gespeichert wird, wenn über das Rechenzentrum der Datenaustausch statt finden soll, da beim holen das Beraternummernkennwort (in seinem Fall dann das der Unterberaternummer) abgefragt wird.
Im Dokument Datenaustausch zwischen Kanzlei und Mandant nur zur Jahresabschlusserstellung finden Sie auch beschrieben, wie Sie einen Datenaustausch in Ihrem Fall durchführen können, wenn der Mandant bucht und Sie als Kanzlei nur den Jahresabschluss erstellen.
Hallo Frau Lindt,
ich habe etwas ähnliches Problem und hoffe Sie können mir weiter helfen.
Wir haben einen neuen Mandanten übernommen, vorher Berater gebucht, jetzt will der Mandant selbst buchen mit Unternehmen online und wir erstellen den Jahresabschluss.
Die Daten wurden jetzt auf uns (unsere Beraternummer) im RZ übertragen, beim Mandant UO und Mittelstand Faktura auf die mandantengen. Beraternummer eingerichtet.
Jetzt meine Frage: muss ich den Bestand im RZ auf die mandaten Beraternummer übertragen damit er das UO nutzen kann? Können wir beim Jahresabschlusserstellen auf die Belege zugreifen? Der Mandant bucht kein Anlagevermögen, das wird beim Jahresabschluss bei uns gebucht, wer übergibt danach die Daten in RZ?
Ich hoffe es ist verständlich was ich geschrieben habe, ist bei uns das erste mal so ein Fall und daher etwas unverständlich.
Viele Grüße
Jana Lamert
Hallo Frau Lamert,
Ihre Frage wurde Ihnen hier https://www.datev-community.de/t5/Betriebliches-Rechnungswesen/Selbstbuchender-Mandant-mit-UO/m-p/364600# ja bereits beantwortet. Bitte verzichten Sie zukünftig auf Doppelpostings.
Für einen reibungslosen Prozess sollten der Buchführungsbestand und Unternehmen online die gleichen Ordnungsbegriffe (Beraternummer und Mandantennummer) haben. Um den Datenaustausch mit der Kanzlei zu gewährleisten, muss auch die Buchführung im Rechenzentrum auf der gleichen Berater- und Mandantennummer wie die Buchführung beim Mandanten gespeichert sein.
Informationen zur Wahl der Beraternummer finden Sie hier: Wahl der Beraternummer bei selbstbuchenden Mandanten.