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Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung nach Mandantenübertrag

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letzte Antwort am 22.11.2019 15:17:31 von Johannes_Breitenbach
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bkoch
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Hallo zusammen,

 

wir haben einen Mandanten durch Übertrag im Rechenzentrum von einer anderen Beraternummer übernommen. Nun können wir (bzw. der selbstbuchende Mandant) nicht mehr sehen, ob und welche Daten bereits an die Finanzverwaltung übermittelt wurden. Gibt es hierzu eine Lösung, wie ich die Daten noch sehen kann? 

 

Danke für eine kurze Rückmeldung.

B. Koch

Tobias_Ettl
Erfahrener
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Meines Wissens gehen diese Informationen beim Übertrag "verloren" und ob eine Heilung möglich ist, haben wir noch nie geprüft, da der Weg über das Steuerkonto online zur Kontrolle sicherer und schneller war. Für Selbstbucher wird es da schwieriger.

 

Edit: siehe Lösung von @stefans: Übertrag ist mit Übertrag dem Programm Übersicht DÜ Finanzverwaltung (USTFV) problemlos möglich!

 

#sendepause MfG Tobias Ettl
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bkoch
Beginner
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Danke für die schnelle Rückmeldung. So hatte ich es auch im Kopf, war aber nicht sicher. Der Tipp mit dem Steuerkonto ist aber auf jeden Fall hilfreich!

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stefans
Fortgeschrittener
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Sie können bei der Mandantenübertragung angeben, dass die "Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung" (offiziell abgekürzt mit "USTFV") mit übertragen werden soll. Dann haben Sie auch die gewünschten Informationen.

 

Im Dokument 0908554  ist eine Übersicht, welche "Programme" übertragen werden können. Diese müssen Sie im Zweifelsfall auch alle einzeln angeben. Nur z.B. Fibu oder Rewe angeben, wie ich es von anderen Beratern kenne, reicht nicht aus.

 

Es funktioniert auch im Übertragungsprotokoll der DATEV "alle" bei Programm anzugeben.

 

Da es jetzt aber das Programm "DATEV Logistikauftrag online" gibt, welches Sie auch über das o.g. Dokument aufrufen können, sollten zukünftig Übertragungen problemloser erfolgen. Ich habe es allerdings noch nicht testen können.

 

 

 

 

Tobias_Ettl
Erfahrener
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@stefans  schrieb:

Sie können bei der Mandantenübertragung angeben, dass die "Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung" (offiziell abgekürzt mit "USTFV") mit übertragen werden soll. Dann haben Sie auch die gewünschten Informationen.


Perfekt, vielen Dank für die Lösung.

 


@stefans  schrieb:

Da es jetzt aber das Programm "DATEV Logistikauftrag online" gibt, welches Sie auch über das o.g. Dokument aufrufen können, sollten zukünftig Übertragungen problemloser erfolgen. Ich habe es allerdings noch nicht testen können.


Auf diese Lösung habe ich mich bereits lange im Vorfeld gefreut! Ich konnte es auch noch nicht testen und hoffe die Vorfreude war berechtigt!

#sendepause MfG Tobias Ettl
bkoch
Beginner
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@stefans: "Sie können bei der Mandantenübertragung angeben, dass die "Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung" (offiziell abgekürzt mit "USTFV") mit übertragen werden soll. Dann haben Sie auch die gewünschten Informationen."

 

Okay, das war der Fehler bei uns. Wir haben nicht wie sonst "alle" Anwendungen übertragen sondern nur Rewe.... Dann hoffe ich, dass es mit dem neuen Tool demnächst besser läuft.

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DATEV-Mitarbeiter
Johannes_Breitenbach
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @bkoch ,

 

das Online Formular bildet in seinen Funktionen und im Umfang im Wesentlichen das bisherige PDF-Formular ab. An den Abhängigkeiten etc. ändert sich also nichts. Zu Ihrer Detailfrage:

 

"Die Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung (USTFV) wird nicht automatisch mit dem Programm Kanzlei-Rechnungswesen / Rechnungswesen übertragen. Bei Übertragung per Mandantenverwaltung RZ muss diese Anwendung explizit gewählt oder auf dem Übertragungsformular angegeben werden."

 

Quelle: Info-Dokument 1080512

 

Dazu gibt es im Mandantenübertrag Online das Bemerkungsfeld an DATEV.

 

Beste Grüße aus Nürnberg

Johannes Breitenbach

Service Logistik

DATEV eG

 

Mit den besten Grüßen aus dem Home-Office in Mittelfranken.
Johannes Breitenbach | Service Logistik | DATEV eG
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letzte Antwort am 22.11.2019 15:17:31 von Johannes_Breitenbach
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