Hallo,
wir erstellen für den Mandant die Einnahmeüberschussrechnung mit Kanzlei-Rechnungswesen, aber nicht die ESt-Erklärung.
Wie kann die EÜR an das Finanzamt übermittelt werden?
VG
tax
Hallo Tax,
sollte sich damit nicht der auseinandersetzen, der die ESt-Erklärung erstellt? Ist zumindest hier so.
Gruß
C. Rohwäder
Hallo, kommt bei uns, wenn auch selten, auch vor, dass der "Selbstständige" die Gewinnermittlung (mit Bericht etc.) von uns erstellt haben möchte; die Einkommensteuer erstellt dann der Kollege, der den anderen Ehegatten berät.
Ist zwar selten, dennoch liefern wir dann eine Anlage EÜR (via Programmverbindung Rewe) mit, damit der Kollege die Daten in die ESt-Erklärung der Ehegatten übertragen kann; ob dieser dann auch die vollständige Printausgabe der Gewinnermittlung erhält, ist für uns nicht relevant.
Die Einreichung einer isolierten EÜR ist m.W. nicht möglich, da relevante Daten zur Datenübermittlung fehlen.
Hallo,
man kann die EÜR über das ESt-Programm separat übermittelt (schonmal durchgeführt). Es braucht nur ein paar Grunddaten (Name, St-Nummer, Geb-Datum etc.) und dann geht es. Ansonsten halt das Protokoll aus Rewe weitergeben.
Hallo,
ergänzend ist noch zu sagen, dass dazu im Erfassungsformular EÜR oben der Haken gesetzt werden muss für "Elektronische Datenübermittlung nur der Anlage(n) EÜR".
Ein Ausdruck bzw. der EÜR-Wert sollte dann aber zumindest dem Ersteller der Steuererklärung überlassen werden. Einer unserer Fälle macht die ESt selbst und möchte nur die Gewinnermittlung mit EÜR, dann können wir Letztere auch direkt übermitteln, womit sich das "händische" Übertragen erledigt.
Super, danke. Wusste ich noch nicht.