Gibt es bereits ein Überleitungsschema?
Das Konto 7700 Gewinnvortrag wird nicht übertragen?
Hallo,
das Konto 7700 wird standardmäßig auf den entsprechenden E-Bilanzposten übergeleitet.
Alle wichtigen Informationen und Buchungsregeln zum Jahresabschluss finden Sie im Informations-Dokument 906026 .
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den Programmservice Jahresabschluss.
Mit freundlichen Grüßen
Simone Jordan
DATEV eG
Service Rechnungswesen
nun im nächsten Jahr 2016 werden die Konten 1930 und 7720 als nicht übertragbar angezeigt. Es müßte doch im Kontenrahmen ein Hinweis darauf vorhanden sein.
Den E-Bilanz-Kontenrahmen SKR04 für KapGes gibt's hier: Dokument 5305547
Ist vielleicht in den Stammdaten nicht die richtige Rechtsform hinterlegt?
Die rechtsform ist richtig hinterlegt. 1930 ist ein richtiges Konto unter der E-bilanz und das Progr. Vorabprüfung moniert das Konto.
Ich habe ein bisschen rumprobiert.
Die Vorabprüfung moniert das Konto, wenn der Aufruf aus dem handelsrechtlichen Teil erfolgt.
Wird die Vorabprüfung aus dem steuerrechtlichen Teil aufgerufen, erfolgt kein dahingehender Hinweis. In der E-Bilanz (Steuerbilanz) wird das Konto 1930 bei den Abgrenzungsposten ausgewiesen.
Sehr geehrte Frau Jordan,
wir haben den Fall, dass der Mandant 5-Stellige Sachkontennummern hat. Bei der E-Bilanzvorabprüfung weist das Programm immer noch beim Konto
"7700(0) Gewinnvortrag nach Verwendung" darauf hin, dass dieses Konto nach E-Bilanz Taxonomie 6.0 ein aufzulösender Auffangposten sei. Bei der Prüfung unter "Informationen zum Konto" steht aber bei 7700(0) ein "P" für Pflichtposten. Wie passt das zusammen bzw. was ist zu tun, damit keine Fehlermeldung bei der E-Bilanzvorabprüfung erscheint?
Viele Grüße
K.H.
Hallo Herr Hörterer,
das Konto 7700 „Gewinnvortrag nach Verwendung" wird bei Kapitalgesellschaften standardmäßig auf den entsprechenden E-Bilanzposten übergeleitet. Das gilt auch bei Verwendung von 5-stelligen Sachkontennummern. Somit ist bei der E-Bilanzvorabprüfung kein Hinweis auf einen aufzulösenden Auffangposten im Programm vorgesehen. Wieso bei Ihnen der Hinweis erfolgt, muss individuell geklärt werden. Bitte wenden Sie sich dazu an den Programmservice Jahresabschluss.
Mit freundlichem Gruß
Brigitte Eckert
Produktmanagement und Service
Betriebliches Rechnungswesen
DATEV eG