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Überleitung SKR04 auf E-Bilanz

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letzte Antwort am 11.05.2018 10:00:25 von Brigitte_Eckert
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morcher
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Gibt es bereits ein Überleitungsschema?

Das Konto 7700  Gewinnvortrag wird nicht übertragen?

DATEV-Mitarbeiter
Simone_Jordan
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

das Konto 7700 wird standardmäßig auf den entsprechenden E-Bilanzposten übergeleitet.

Alle wichtigen Informationen und Buchungsregeln zum Jahresabschluss finden Sie im Informations-Dokument 906026 .

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den Programmservice Jahresabschluss.

Mit freundlichen Grüßen

Simone Jordan

DATEV eG

Service Rechnungswesen

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uwemorcher
Beginner
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nun im nächsten Jahr 2016 werden die Konten 1930 und 7720 als nicht übertragbar angezeigt. Es müßte doch im Kontenrahmen ein Hinweis darauf vorhanden sein.

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hansch
Fortgeschrittener
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Den E-Bilanz-Kontenrahmen SKR04 für KapGes gibt's hier: Dokument 5305547

Ist vielleicht in den Stammdaten nicht die richtige Rechtsform hinterlegt?

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uwemorcher
Beginner
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Die rechtsform ist richtig hinterlegt. 1930 ist ein richtiges Konto unter der E-bilanz und das Progr. Vorabprüfung moniert das Konto.

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hansch
Fortgeschrittener
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Nachricht 6 von 8
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Ich habe ein bisschen rumprobiert.

Die Vorabprüfung moniert das Konto, wenn der Aufruf aus dem handelsrechtlichen Teil erfolgt.

Wird die Vorabprüfung aus dem steuerrechtlichen Teil aufgerufen, erfolgt kein dahingehender Hinweis. In der E-Bilanz (Steuerbilanz) wird das Konto 1930 bei den Abgrenzungsposten ausgewiesen.

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karlhörterer
Aufsteiger
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Sehr geehrte Frau Jordan,

wir haben den Fall, dass der Mandant 5-Stellige Sachkontennummern hat. Bei der E-Bilanzvorabprüfung weist das Programm immer noch beim Konto
"7700(0) Gewinnvortrag nach Verwendung" darauf hin, dass dieses Konto nach E-Bilanz Taxonomie 6.0 ein aufzulösender Auffangposten sei. Bei der Prüfung unter "Informationen zum Konto" steht aber bei 7700(0) ein "P" für Pflichtposten. Wie passt das zusammen bzw. was ist zu tun, damit keine Fehlermeldung bei der E-Bilanzvorabprüfung erscheint?

Viele Grüße

K.H.

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Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
Brigitte_Eckert
Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Hörterer,

das Konto 7700 „Gewinnvortrag nach Verwendung" wird bei Kapitalgesellschaften standardmäßig auf den entsprechenden E-Bilanzposten übergeleitet. Das gilt auch bei Verwendung von 5-stelligen Sachkontennummern. Somit ist bei der E-Bilanzvorabprüfung kein Hinweis auf einen aufzulösenden Auffangposten im Programm vorgesehen. Wieso bei Ihnen der Hinweis erfolgt, muss individuell geklärt werden. Bitte wenden Sie sich dazu an den Programmservice Jahresabschluss.

Mit freundlichem Gruß

Brigitte Eckert

Produktmanagement und Service

Betriebliches Rechnungswesen

DATEV eG

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letzte Antwort am 11.05.2018 10:00:25 von Brigitte_Eckert
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