Liebe Community,
wir haben ein Mandant übernommen und dabei festgestellt, dass ein vor längerem angeschafftes Wirtschaftsgut mit einer zu langen Nutzungsdauer erfasst wurde. Auch mit der korrekten Nutzungsdauer würde es aber noch ein paar Jahre laufen. Wir würden nun gerne die richtige Nutzungsdauer erfassen, so dass der verbleibende Restbuchwert auf die übrigen Jahre verteilt abgeschrieben wird. Ich bitte hier um Hilfe, wir ich dies richtig in der Anlagenbuchführung erfasse, so dass das Programm es auch richtig macht und nicht beispielsweise Vorjahre ändert.
Mit Dank im Voraus und freundlichen Grüßen,
Florian Mayer
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Herr Mayer,
erfassen Sie bei dem Inventar mit dem 01.01. des Jahres, ab dem die neue Abschreibung gelten soll eine neue Bewegung "individ.BMGL,Rest-ND,Afa-%" und geben dort nur die neue Restnutzungsdauer ein.
Dann rechnet das Programm ab dem Jahr den Restwert auf die Restnutzungsdauer neu aus, ohne die alten Jahre zu ändern.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Sehr geehrter Herr Lutz,
ganz vielen Dank, das hat offenbar funktioniert. Ich entschuldigen mich hier angefragt zu haben, aber ich hatte Sorge, dass wenn ich selber anfange verschiedenes auszuprobieren, ich am Ende falsche Eingaben in mühevoller Kleinarbeit wieder rückabwickeln muss.
Hallo Herr Mayer,
für eine Frage muss man sich nicht entschuldigen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Sehr geehrter Herr Lutz,
in Ergänzung zum Sachverhalt von Herrn Mayer haben wir einen Mandanten, bei welchem zusätzlich die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG in Anspruch genommen wurde.
Anschaffung Wirtschaftsgut in 12/2020 mit IAB und Sonderabschreibung nach § 7g EStG und AfA über Nutzungsdauer 20 Jahre. Nunmehr wurde festgestellt, dass es sich bei Erwerb um ein gebrauchtes Wirtschaftsgut handelte und demnach nur 9,5 Jahre ab 2020 anzusetzen gewesen wären. Bescheide 2020 und 2021 sind nicht mehr änderbar. Somit würden wir ab 01.01.2022 anpassen. Nehmen wir nun den Lösungsvorschlag zum Problem von Herrn Mayer, schreibt es trotzdem über die 5 Jahre des Begünstigungszeitraums mit der ND von 20 Jahren ab. Haben Sie hier eine Lösung?
Vielen Dank vorab.