Sehr geehrter Herr Lutz, in Ergänzung zum Sachverhalt von Herrn Mayer haben wir einen Mandanten, bei welchem zusätzlich die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG in Anspruch genommen wurde. Anschaffung Wirtschaftsgut in 12/2020 mit IAB und Sonderabschreibung nach § 7g EStG und AfA über Nutzungsdauer 20 Jahre. Nunmehr wurde festgestellt, dass es sich bei Erwerb um ein gebrauchtes Wirtschaftsgut handelte und demnach nur 9,5 Jahre ab 2020 anzusetzen gewesen wären. Bescheide 2020 und 2021 sind nicht mehr änderbar. Somit würden wir ab 01.01.2022 anpassen. Nehmen wir nun den Lösungsvorschlag zum Problem von Herrn Mayer, schreibt es trotzdem über die 5 Jahre des Begünstigungszeitraums mit der ND von 20 Jahren ab. Haben Sie hier eine Lösung? Vielen Dank vorab.
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