Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir betreuen den Insolvenzverwalter und die Kommanditisten von insolventen Kommanditgesellschaften im Feststellungsverfahren. Hierzu möchten wir die Vollmachten der Kommanditisten für das Feststellungsverfahren in der Vollmachtsdatenbank erfassen. Aber auch ggfs. über Untervollmachten Zugriff auf die Einkommensteuerbescheide der betroffenen Veranlagungszeiträume erhalten ohne die Vollmachten der Vorberater aufzuheben. Besteht also die Möglichkeit, dass die Beraterkollegen der Kommanditisten an uns kanzleiübergreifend eingeschränkte Untervollmachten vergeben? Oder müssen wir die benötigten Vollmachten selbst erfassen und nach Fertigstellung der Feststellungserklärung und Erhalt der F-Bescheide, diese wieder an die Vorberater zurückgeben? Auf Ihre Antworten und Anmerkungen bin ich sehr gespannt. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Carsten Scherm
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