abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Lohn und Gehalt: Durchschitt der Zuschläge bei Festgehältern

13
letzte Antwort am 30.11.2018 09:40:24 von Selina_Heubeck
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
teamgorke
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 14
8340 Mal angesehen

Hallo,

hat jemand Erfahrung bei der Schlüsselung der Lohnarten und Durchschnitten bei Festgehältern im Programm Lohn und Gehalt?

Der Arbeitgeber ist ja verpflichtet bei Urlaub des Arbeitnehmers den Durchschnitt der zuletzt gezahlten Sonntags-, Feiertags- oder Nachtzuschläge zu zahlen. Ich frage mich, wie man dies am besten im Programm Lohn und Gehalt schlüsseln kann. Im Dokument Nummer: 5303234 ist nur ein Beispiel für Stundenlohn zzgl. Zuschläge.

Vielen Dank im Voraus!

Team Gorke

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 14
5045 Mal angesehen

Hallo Team Gorke,

für die Durchschnittsberechnung der letzten 3 Monate empfehle ich Ihnen für Gehaltsempfänger zwei Standardlohnarten.

Hierbei werden die abgerechneten SFN-Zuschläge berücksichtigt, wenn unter Mandantendaten | Anpassung Lohnarten | Lohnarten in der jeweiligen SFN-Lohnart in der Registerkarte "Durchschnitte" das Kontrollkästchen "Betrag" aktiviert ist.

Bei der Abrechnung von Urlaub verwenden Sie z. B. die

Lohnart 1631 "Urlaubslohn, Tg., DU d.l.3 Mon"

und bei Krankheit z. B. die

Lohnart 1661 "Lohnfortzahl, Tg., DU d.l.3 Mon".

Es handelt sich dabei um Tageslohnarten, welche aus dem Durchschnitt 1 der letzten 3 Monate rechnen.

Unter Mandantendaten | Durchschnitte | Gleich bleibende Werte ist eine Eingabe bei Tage notwendig. Diese Tage werden zur Durchschnittsberechnung herangezogen. Beachten Sie, dass unter "Gültig ab" der erste Monat hinterlegt werden muss, welcher in den Durchschnitt eingesteuert werden soll (Bsp.: Abrechnung in 01/2018, Gültig ab 10/2017).

Freundliche Grüße

Nina Schöneweis

Personalwirtschaft

DATEV eG

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
teamgorke
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 14
5045 Mal angesehen

Hallo Frau Schöneweis,

vielen Dank für Ihre Antwort!

Ich habe alles wie von Ihnen beschrieben geschlüsselt, bekomme aber bei meinem "Test-Arbeitnehmer" immer folgende Fehlermeldung:

Fehler #LN16762

Tage für Durchschnitt fehlen.

» Prüfen Sie die in den Stamm- und Bewegungsdaten erfassten Lohnarten, sowie die

Durchschnittseinsteuerung der Lohnarten und die Gleich bleibenden Werte für die

Durchschnittsberechnung.

Wenn ich mir die Auswertung "Durchschnitt" der letzten drei Monate aufrufe, sind bei Betrag die richtigen Werte enthalten. Bei Stunden und Tage steht Null.

Muss für die Berechnung auf dieser Liste "Tage" enthalten sein?

Müsste ich jetzt im Kalender "Automatisches Erfassen der Anwesenheit" schlüsseln und für die letzten drei Monate eine Korrektur des Durchschnittspeichers machen?

Mit grübelnden Grüßen

TeamGorke

0 Kudos
teamgorke
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 14
5045 Mal angesehen

Hier nochmal das TeamGorke.

Wir haben es jetzt selbst heraus bekommen.

Im Mandanten musste bei Durchschnitte/ Gleich bleibende Werte/ Tage/ festT geschlüsselt werden und bei Arbeitszeiten/ Regelmäßige/Feste Arbeitszeiten/ Feste Anzahl Tage: 21,67 (65 Tage / 3 Monate). Somit sind die durchschnittlichen Tage beim Arbeitnehmer nicht mehr relevant (vorausgesetzt es handelt sich um eine 5-Tage Woche).

Gruß TeamGorke

0 Kudos
Offline Online
Nachricht 5 von 14
5045 Mal angesehen

Bei der Abrechnung von Urlaub verwenden Sie z. B. die

Lohnart 1631 "Urlaubslohn, Tg., DU d.l.3 Mon"

und bei Krankheit z. B. die

Lohnart 1661 "Lohnfortzahl, Tg., DU d.l.3 Mon".

Es handelt sich dabei um Tageslohnarten, welche aus dem Durchschnitt 1 der letzten 3 Monate rechnen.

Aber bei Krankheit ist doch nicht der Durchschnitt der letzten drei Monate zu verwenden sondern es ist der Betrag abzurechnen, der angefallen wäre, wenn der Arbeitnehmer nicht erkrankt wäre, § 4 Abs. 1 EntgFG (durch Tarifvertrag kann hiervon abgewichen werden). Die Durchschnittsberechnung aus den letzten drei Monaten ist beim Urlaubsentgelt zu verwenden laut Bundesurlaubsgesetz.

Oder verstehe ich hier etwas falsch?

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Michaela_Riedel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 6 von 14
5045 Mal angesehen

Hallo,

rechtlich können wir hierzu leider keine Auskunft geben.

Hat jemand Erfahrungen zum Sachverhalt und kann etwas dazu sagen?

Freundliche Grüße

Michaela Riedel
Personalwirtschaft
DATEV eG

0 Kudos
r_schulz
Beginner
Offline Online
Nachricht 7 von 14
5045 Mal angesehen

Hallo Frau Schöneweis,

ich habe bei einem Mandaten, der nur Gehaltsabrechnungen abrechnet, die Lohnarten eingerichtet.

Um keine Fehlermeldung zu bekommen, habe ich bei den Einstellungen der gleichbeinden Werte nur folgende Möglichkeiten:

  • Stunden: regAZ
  • Tage: festT

Durch diese Einstellungen bekomme ich aber auf geringer Entgeltwerte als bei der Berechnung: Summe der SFN Zuschläge : 65 Arbeitstage (13 Wochen-Zeitraum bei einer 5 Tage woche)

Wie kann ich das korrigieren?

Mit besten Grüßen

Rainer Schulz

0 Kudos
bodensee
Experte
Offline Online
Nachricht 8 von 14
5045 Mal angesehen

Gibt es auch für Lodas Empfehlungen wie das einzurichten ist.

In meinem Fall geht es um S/F/N Zuschläge

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 9 von 14
5045 Mal angesehen

Hallo,


Sie möchten die Berechnung von Urlaubsentgelt in Verbindung mit SFN-Zuschlägen in LODAS einrichten? Hierzu finden Sie ausführliche Informationen unter Punkt 7 Berechnung von Urlaub in Verbindung mit SFN- Zuschlägen in der Dok.-Nr. 5303233 - Durchschnittsspeicher für die Lohnabrechnung verwenden (Beispiele für LODAS)

Beste Grüße


Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
r_schulz
Beginner
Offline Online
Nachricht 10 von 14
5045 Mal angesehen

Guten Morgen Frau Frohmeyer,

haben Sie vielleicht auch eine Antwort für mich?

Mit besten Grüßen

Rainer Schulz

0 Kudos
bodensee
Experte
Offline Online
Nachricht 11 von 14
5045 Mal angesehen

Danke schön, da habe ich ja ein bischen was zu kauen, mal sehen ob wir das so hinkriegen.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Hauch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 12 von 14
5045 Mal angesehen

Hallo Herr Schulz,

welche Anzahl von Tagen haben Sie als feste Tage hinterlegt?

Das Feld "Feste Anzahl Tage" können Sie unter Mandantendaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige/Feste Arbeitszeiten und unter Stammdaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige/Feste Arbeitszeiten füllen.

Damit Sie die Durchschnittsberechnung im Programm Lohn und Gehalt nachvollziehen können, gibt es eine Auswertung. Für abgerechnete Monate finden Sie unter Auswertungen | Durchschnitte eine Übersicht der im Durchschnittsspeicher enthaltenen Werte (Lohnart, Betrag, Stunden, Tage) für alle oder einzelne Arbeitnehmer.

Um Ihre Eingaben und Entgeltwerte konkret zu prüfen, empfehle ich Ihnen, dass Sie sich an uns wenden.

Viele Grüße

Sabine Hauch

Personalwirtschaft

DATEV eG

0 Kudos
r_schulz
Beginner
Offline Online
Nachricht 13 von 14
5045 Mal angesehen

Hallo Frau Hauch,

als Gehaltsempfänger 30 Tage.

Gerne wende ich mich  auch an Sie direkt.

Beste Grüße

Rainer Schulz

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 14 von 14
5045 Mal angesehen

Hallo Rainer Schulz,


wenn Sie unter Mandantendaten | Durchschnitte | Gleich bleibende Werte bei Tage die Einstellung "festT" gewählt haben, wird auf die festen monatlichen Tage zugegriffen, die im Arbeitsbereich Regelmäßige/Feste Arbeitszeiten auf Mandanten- oder Mitarbeiterebene gespeichert sind.


Die von Ihnen genannten 30 Tage werden also für die Durchschnittberechnung herangezogen. Tragen Sie hier die festen Arbeitstage des Mitarbeiters ein. Die durchschnittlichen Kalendertage sind nicht zu hinterlegen.


Leider können wir Ihnen anhand der oben genannten Angaben keine konkrete Lösung bieten. Um Ihre Eingaben und Entgeltwerte zur Berechnung des Durchschnitts zu überprüfen, wenden Sie sich bitte an den Programmservice Lohn und Gehalt (Tel. +49 911 319-35600, Servicekontakt pro).

Beste Grüße aus Nürnberg


Selina Heubeck
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
13
letzte Antwort am 30.11.2018 09:40:24 von Selina_Heubeck
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage