abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Akzeptable Cloud-Dienste

9
letzte Antwort am 05.06.2018 23:21:59 von olafbietz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
haertel
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 10
3081 Mal angesehen

Hallo zusammen,

mich würde interessieren, wie Sie die Nutzung von Cloud-Diensten (z.B. für Datenaustausch mit Mandanten und das cloudbasierte Speichern von Notizen ("Evernote",...)) einschätzen.. Gibt es Erfahrungen mit Datenschützern? Nützliche Tools wie z.B. Evernote speichern die Daten auf Servern in den USA. Damit fällt es streng genommen als Notiz-System aus...

Bin gespannt!

Gruß,

M. Härtel

agmü
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 10
947 Mal angesehen

Hallo Herr Härtel,

Der Einsatzkontext für die Cloud-Dienste in Ihrem konkreten Kanzleiumfeld ist mir nicht erkennbar.  Für den Austausch mit Mandanten ist im Anwaltsumfeld die WebAkte eine brauchbare "Datenaustauschplattform".  Bei Steuerberatern müsste Unternehmen-online die geeignete Plattform sein.

Darüber hinaus "kranken" alle Cloud-Dienste daran, dass deren Verwendung in der Regel mit berufsrechtlichen Regelungen insbesondere der Verschwiegenheit, bereits aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen die Anbieter selbst agieren müssen, kollidieren.

Soweit ich mich - ohne aktuelle Recherche - daran erinnern kann, ist das Verfahren MICROSOFT ./. United States, welches die Verpflichtung zur Herausgabe von Daten auf Servern, die außerhalb der USA stehen, entscheiden sollte, entweder noch nicht entschieden ist, oder gar nicht mehr entschieden wird, weil sich die Verfahrensbeteiligten anderweitig geeinigt haben.

Ob hier Vereinbarungen mit Mandanten die eine Haftungsfreistellung beinhalten ein gangbarer Weg sind, müssen Sie selbst für Ihre konkreten Einsatzbereiche prüfen.  Mir ist noch keine Rechtsprechung bekannt, die sich mit derartigen Freizeichnungsklauseln befasst hat.  Allerdings würde ich vermuten, dass die Anforderungen an eine wirksame Vereinbarung, die den Berufsträger und seine Mitarbeiter pauschal von jeder Verschwiegenheit im Hinblick auf die Verwendung derartiger Cloud-Dienste freizeichnet, extrem hoch sind und diese in den nur seltensten Fällen erfüllt werden.

Auch wenn sich Datenschutzbehörden bisher Öffentlichkeitswirksam mit dieser Thematik noch nicht beschäftigt haben, ist dies kein Indiz dafür, dass auch in Zukunft hier nichts geschieht.  Ich habe den Eindruck, dass sich die Datenschutzbehörden, vergleichbar der Steuerverwaltung, jeweils einzelne Branchen "heraus picken" um diese im Schwerpunkt zu prüfen.

Letztlich müssen Sie gemeinsam mit dem Mandanten entscheiden, ob Ihnen und dem Mandanten die "Sicherheit" der Daten oder die "Einfachheit" des Datenaustausch wichtiger sind.

mfg

Andreas G. Müller

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
0815
Fachmann
Offline Online
Nachricht 3 von 10
947 Mal angesehen

Hallo,

mit OwnCloud haben Sie die Möglichkeit, die Daten auf Ihren eigenen Servern zu speichern. Bedarf eben einiger Konfiguration & Administration.

Dateiversionierung ist möglich. Inwieweit GoBD-konform - keine Anhnung.

Viele Grüße.

0 Kudos
Offline Online
Nachricht 4 von 10
947 Mal angesehen

Suchen Sie einmal nach "Skalio Hamburg". Deren Plattform funktioniert gut, der Server steht in D und ist relativ sicher. Bietet verschiedene Möglichkeiten der Datenübertragung und Speicherung.

0 Kudos
111
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 10
947 Mal angesehen

nur Cloud-Speicher:

https://tresorit.com/  (Server in CH)

onenote gehostet in Deutschland i.V. mit MSOffice :

office 365 deutschland

https://products.office.com/de-de/office-365-deutschland/compare-plans-pricing

bzw.

https://cloud.telekom.de/software/office-365/

0 Kudos
alterpraktiker
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 6 von 10
947 Mal angesehen

FileShare; bieten DATEV Systempartner an. Haben auch einige Mandanten von uns.

Server liegt in Deutschland beim Systempartner

0 Kudos
selachii
Beginner
Offline Online
Nachricht 7 von 10
947 Mal angesehen

NAS anbieter wie synology oder qnap bieten für ihre NAServer cloud dienste die das ermöglichen.

vorausgesetzt man hat in der kanzlei das IT-know how kann ohne einen externen dienstleister datenaustausch/synchronisierung über sichere kanäle angeboten werden und das bei gleichem comfort wie dropbox oder ähnliches.

0 Kudos
rsichmann
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 8 von 10
947 Mal angesehen

Interessantes Thema - dies wäre meine Empfehlung:

https://www.luckycloud.de/

Herzliche Grüße
Raimund SIchmann

0 Kudos
heitschmidt
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 9 von 10
947 Mal angesehen

Sehr geehrter Herr Härtel,

aus Sicht der einem Angehörigen der steuerberatenden Beufe obliegenden Verschwiegenheitsverpflichtung würde ich persönlich keine Cloud-Dienste nutzen. Wie sagt man so schön: "Da ist mir das Hemd näher als der Rock". Das Risiko ist nach meiner Ansicht nicht kalkulierbar. Ich hatte auch schon Mandanten, die ähnliche Wünsche geäußert haben. Jedesmal wenn dabei die Auslagerung von Daten in ein System außerhalb meiner eigenen Kanzlei oder des DATEV-RZ betroffen war, habe ich höflich aber entschieden und mit Verweis auf meine Berufspflichten "nein" gesagt. Kein Mandant hat mir das übel genommen.

Beste Grüße

H. Heitschmidt

olafbietz
Meister
Offline Online
Nachricht 10 von 10
947 Mal angesehen

Gits es Erfahrungen mit Nextcloud?

Läuft auf dem eigenen Server, ist OpenSource und soll datenschutzrechtlich gut aufgestellt sein.

9
letzte Antwort am 05.06.2018 23:21:59 von olafbietz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage