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Abschied von den Kanzleilohnarten

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letzte Antwort am 08.12.2017 12:19:47 von birgitley
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francis
Beginner
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Bisher hatten wir in Lohn und Gehalt die Kanzleilohnarten. Die gibt es jetzt nicht mehr. So wie ich das sehe haben wir jetzt in Lohn und Gehalt wieder die Situation von Lodas.  Auf Mandantenebene kann  wieder jeder machen was er will. Für mich als Kanzleiinhaber ist es somit nicht mehr wie bisher möglich

nur die Kanzleilohnarten auf ihre Richtigkeit zu prüfen und dann sicher zu sein dass auf Mandantenebene alles gleich läuft und korrekt ist.

oder sehe ich das falsch. Da stellt sich für mich die Frage nach dem Sinn der Änderung. Kann mir das jemand erläutern?

Wie gehen die Kollegen damit um.

Wir hatten auf Kanzleiebene die Lohnarten geschlüsselt, für alle Mandanten gleich und einen Kanzleikontenrahmen für die Fibu, auch für alle gleich.

Wie bekomme ich das in Zukunft wieder hin?

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das hat mich auch gewundert. Warum wird das nicht vorher z.B. in der Newsgroup, zur Diskussion gestellt?

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 3 von 27
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Ich habe das Ganze im Rahmen des Thementags Personal, als die "Überraschung" mitgeteilt wurde, kritisiert. Scheinbar sah da keiner ein großes Problem drin.

Ich bin allerdings auch der Ansicht, dass die Sitation bei den Lohnarten dadurch wieder "verschlimmbessert" wird.

Ein kleiner Tipp, um das Problem ansatzweise zu lösen ist, die Lohnarten zu sperren und in der Rechteverwaltung nur einem Lohnsachbearbeiter die Änderungshoheit zu geben.

Die Lohnarten können wohl über Kopierfunktionen trotzdem einheitlich "durchgepflegt" werden.

Dadurch das bei uns nur zwei Mitarbeiter Lohn machen, reicht bei uns das mündliche "Verbot".

Schön ist trotzdem anders.

Viele Grüße

T. Reich

birgitkurewitz
Aufsteiger
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Hallo,

ich finde es furchtbar, dass die Kanzleilohnarten abgeschafft wurden.

Endlich hatte nach dem Wechsel von Lodas auf Lohn und Gehalt das Lohnartenchaos ein Ende und war Kanzleiweit und bei allen Mandanten gleich durchstrukturiert. Es ist ja wohl vorprogrammiert dass jetzt das Chaos wieder einzieht!

Was ich jedoch am meisten vermisse ist der abweichende Lohnartenname, welcher für jede Lohnart individuell pro Mandant mit Historie geändert werden konnte. Der ursprüngliche Lohnartenname war in den Mandantenstammdaten immer ersichtlich und man konnte genau sehen was hier individuell getextet war. Dadurch konnten die Texte an die Wünsche des Mandanten angepasst werden und der ursprüngliche Text konnte immer festgestellt werden.

Jetzt wurden die vorhandenen Lohnartennamen durch meine individuellen Texte überschrieben und ich kann überhaupt nicht mehr ersehen welche Lohnarten individuelle Texte erhalten haben bzw. wie die Standarttexte ursprünglich waren.

Bei einem Mandanten habe ich durch Bonuszahlungen monatlich, quartalsweise und jährlich abwechselnde Texte (Quartalsbonus 1. Quartal 2017, 2. Quartal 2017 usw......) die ich durch die Historie immer weitergeführt hatte. Jetzt hat sich die Historie wohl in Luft aufgelöst. Außerdem müsste ich für jeden weiteren Quartalsbonus eine neue Lohnart anlegen, was im Laufe der Zeit wohl explodiert. Eine Beschriftung über die Hinweistexte ist nicht praktikabel.

Ich war ebenfalls auf dem Thementag in Nürnberg und habe diese Problematik nach der Veranstaltung noch mit Frau Winkler diskutiert. Für mich war es keine Überraschung, da wir als Stabi-Nutzer die neue Version bereits hatten.

Ich hoffe hier ändert sich nochmal was.

Viele Grüße

Birgit Kurewitz

francis
Beginner
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Hallo Frau Kurewitz, vielen Dank für Ihre ausführlichen Hinweise. Diese Folgen mit den individuellen Texten habe ich noch gar nicht bemerkt. Das wird jetzt richtig schlimm mit dem Lohn. Was steckt da von der Datev dahinter? Wollen die uns alle auf  den Stand Loadas bringen damit wir eine OnlineLösung bekommen? Wir haben vor Jahren extra von Lodas auf Lohn und Gehalt umgestellt um eine Sicherheit bei den Lohnarten zu gewinnen und jetzt das. Zur Zeit überlege ich den Lohn komplett von der Datev wegzunehmen. Da kann ich dann auch eine Billigsoftware einsetzen wenn ich als chef eh alles überprüfen muss. Ich hätte gerne einmal eine Stellungnahme der Datev warum das so gemacht wurde.

ahrenz
Beginner
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Hallo,

anstatt endlich einen Haken einzurichten --> KANZLEI-Lohnarten gelten ohne laufender Aktivierung der neuen Kanzlei-Lohnarten für alle Mandanten ...

Dieser Rückschritt ins Mittelalter !!!

Was hat sich DATEV nur dabei gedacht ...

birgitley
Einsteiger
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Nachricht 7 von 27
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Hallo zusammen,

was soll dieser Quatsch denn??????????

Gerade das war doch mit das beste an Lohn und Gehalt!!!!!!!!

Wenn es von Datev ein einheitliches Programm geben soll, dann schafft bitte Lodas ab: Es wurde in den letzten Jahren so viel an Lohn und Gehalt gearbeitet, soll das alles umsonst gewesen sein????

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mhaas
Erfahrener
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Ich glaube, dass sehen die LODAS Anwender irgendwie ein bisschen anders 😉

Lang may yer lum reek
birgitley
Einsteiger
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Ja, so liebt jeder sein Lohnprogramm 🙂

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 10 von 27
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Ich glaube, dass sehen die LODAS Anwender irgendwie ein bisschen anders 😉

Kann ich nicht nachvollziehen...

Wenn es von Datev ein einheitliches Programm geben soll, dann schafft bitte Lodas ab:

Datev arbeitet als Lohndienstleister ja selbst mit Lodas.

Ich befürchte eher, dass es irgendwann "das Beste" aus zwei Welten gibt, wenn es mal nur noch ein Programm geben soll. Und entscheiden wird das kein vernünftiger Lohn-Anwender, sondern ... ich weiß nicht ... vielleicht die gleichen Leute, die das hier entschieden haben oder die Pro-Welt oder ???

Viele Grüße

T. Reich

DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Hauch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 11 von 27
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Hallo Community,

ich möchte Ihnen gerne die Gründe und Vorteile der Umstellung darlegen:

Ziel des Lohnarten-Redesign:


-      Einfachere Mandatsübernahmen

     o   Lohnarten aus Mandatsüberträgen beeinflussen den Kanzlei-Standard nicht mehr
     o   Wegfall der Lohnartenreorganisation


-      Lohnartenänderungen haben keinen Einfluss auf andere Mandanten
     o   Anlage, Bearbeitung und Löschen von Lohnarten im Mandanten


-      Beibehaltung der DATEV Standard-Lohnarten – diese werden weiterhin von DATEV gewartet und weiterentwickelt. Anzeige erfolgt auf der Kanzlei-Ebene, jedoch ohne Bearbeitung.


-      Kanzleiweite Übernahme von DATEV Standard-Lohnarten oder Lohnarten anderer Mandanten durch die Lohnarten-Assistenten

Über den Assistenten auf Kanzlei-Ebene können
-      DATEV Standard-Lohnarten in alle Mandanten übernommen werden
-      Lohnarten von einem Mandanten in andere Mandanten kopiert werden
-      Nicht verwendete Lohnarten in den Mandanten gelöscht werden

Über den Assistenten auf Mandanten-Ebene können
-      DATEV Standard-Lohnarten in den Mandanten eingefügt werden
-      Lohnarten eines anderen Mandanten übernommen werden
-      Lohnarten des geöffneten Mandanten in andere Mandaten kopiert werden

Historischer Lohnartenname
Der Lohnartenname wird ab der Version 10.5 im Monatsabschluss zu den Auswertungsdaten gespeichert.
Das bedeutet, dass auf der Brutto/Netto Auswertung der Name angezeigt wird, der zu diesem Zeitpunkt in der Lohnart hinterlegt war.
Wird der Lohnartenname zu einem späteren Zeitpunkt geändert, so hat dies keinen Einfluss auf bereits abgeschlossene Monate, sondern lediglich auf die aktuellen und zukünftigen Abrechnungen.

Zur Jahreswechselversion ist es aufgrund der uns vorliegenden Rückmeldungen geplant, den Lohnartennamen wieder historisch zur Verfügung zu stellen.

Viele Grüße

Sabine Hauch
Personalwirtschaft
DATEVeG

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 12 von 27
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Hallo Frau Hauch,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Leider sehe ich das etwas anders:

Einfachere Mandatsübernahmen

     o   Lohnarten aus Mandatsüberträgen beeinflussen den Kanzlei-Standard nicht mehr
     o   Wegfall der Lohnartenreorganisation

Bei Mandatsübernahmen können die Lohnarten im Einrichtungsprozess geprüft werden und auf den Kanzlei-Standard umgestellt werden. Dafür war ja auch die Lohnartenreorganisation gedacht. Einen Kanzlei-Standard wird es ja auch zukünftig schwieriger geben, dank der neuen Lohnartenlogik.

Lohnartenänderungen haben keinen Einfluss auf andere Mandanten

     o   Anlage, Bearbeitung und Löschen von Lohnarten im Mandanten

Führt genau dazu, dass es keinen Kanzlei.Standard mehr gibt, da jeder Lohnsachbearbeiter "machen kann, was er will". So krass natürlich nicht, man kann ja Anweisungen geben, aber wieder eine Organisationsaufgabe mehr. Auf Kanzleiebene gesteuert und administriert, hatten Lohnartenänderungen nur dann einen Einfluss auf andere Mandanten, wenn das Ziel der Änderung der Lohnart war.

Beibehaltung der DATEV Standard-Lohnarten – diese werden weiterhin von DATEV gewartet und weiterentwickelt. Anzeige erfolgt auf der Kanzlei-Ebene, jedoch ohne Bearbeitung.

Hätte man auch leichter haben können, die Datev-Auswertungspakte zum Beispiel kann man auch nicht ändern oder löschen, sondern nur kopieren.

Kanzleiweite Übernahme von DATEV Standard-Lohnarten oder Lohnarten anderer Mandanten durch die Lohnarten-Assistenten

War bisher nicht nötig, da ja alle Lohnarten bei allen Mandanten waren.

Durch die Änderung hat nun auf einmal jeder Lohnmitarbeiter wieder Einfluss auf die Lohnarten, was vorher sehr leicht auf Kanzleiebene in der Nutzungskontrolle auszuschließen war.

Ich hoffe, dass vielleicht zukünftig früher über solch weitreichende Änderungen informiert wird, damit ggf. organisatorisch vorher eingegriffen werden kann.

Bemerkenswert fand ich in dem Zusammenhang eine Erwähnung bei Erweiterung der Lohnartennummernlogik bei Lodas von 3 auf 4 Stellen bei Thementag Personal. Es würde dadurch jetzt einmalig die Chance bestehen, die Lohnarten auf einen einheitlichen Standard in der Kanzlei zu bringen. Will die Datev zukünftig für beide Programm jetzt alle paar Jahre die Lohnartenlänge um eine Stelle erweitern, damit man die Mandanten wieder auf einen Kanzleistandard angeglichen bekommt?!

Viele Grüße

T. Reich

birgitkurewitz
Aufsteiger
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Nachricht 13 von 27
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Danke Thomas Reich für die Ausführung.

Das sehe ich alles genauso.

-      Einfachere Mandatsübernahmen

     o   Lohnarten aus Mandatsüberträgen beeinflussen den Kanzlei-Standard nicht mehr
     o   Wegfall der Lohnartenreorganisation

Bei Mandantenüberrnahmen müssen die Lohnarten so oder so an den Kanzleistandard angepasst werden wenn ich nicht die Lohnarten des anderen Beraters verwenden möchte. Jetzt geht das wohl nicht mehr so komfortabel wie mit der Lohnartenreorganisation. Bei Lodas war immer bei jeder Mandantenübernahme der Kanzleistandard im Eimer.

Lohnartenänderungen haben keinen Einfluss auf andere Mandanten

     o   Anlage, Bearbeitung und Löschen von Lohnarten im Mandanten

Wenn Lohnartenänderungen im Mandanten vorgenommen werden und keinen Einfluss auf andere Mandanten haben ist ja wohl der Kanzleistandard nicht mehr gegeben.

-      Beibehaltung der DATEV Standard-Lohnarten – diese werden weiterhin von DATEV gewartet und weiterentwickelt. Anzeige erfolgt auf der Kanzlei-Ebene, jedoch ohne Bearbeitung.

-      Kanzleiweite Übernahme von DATEV Standard-Lohnarten oder Lohnarten anderer Mandanten durch die Lohnarten-Assistenten

Sehe ich auch so dass dieser Schritt bislang nicht nötig war. Wenn ich einen Kanzleistandard beibehalten möchte brauche ich keine Lohnarten von einem Mandanten zum anderen zu übertragen, vielmehr muss ich mir jetzt überlegen bei welchen Mandanten ich am besten meinen Kanzleistandard hinterlege. Im Mustermandanten vielleicht oder die gute Excel-Tabelle?

Über den Assistenten auf Kanzlei-Ebene können
-      DATEV Standard-Lohnarten in alle Mandanten übernommen werden
-      Lohnarten von einem Mandanten in andere Mandanten kopiert werden
-      Nicht verwendete Lohnarten in den Mandanten gelöscht werden

Über den Assistenten auf Mandanten-Ebene können
-      DATEV Standard-Lohnarten in den Mandanten eingefügt werden
-      Lohnarten eines anderen Mandanten übernommen werden
-      Lohnarten des geöffneten Mandanten in andere Mandaten kopiert werden

Mit den Kanzleistandardlohnarten der alten Version konnte ich ebenfalls Lohnarten in den Mandaten kopieren und zwar sowohl Standardlohnarten als auch individuelle Lohnarten. Nicht verwendete Lohnarten konnte ich entweder nicht übertragen oder auch wieder rausnehmen. So konnte ich beim Mandanten auch nur die Lohnarten anzeigen lassen die ich benötige. Und das ohne Assistenten auf Kanzlei- oder Mandantenebene.

Sollte eine individuelle Lohnart benötigt werden die ich bereits bei einem anderen Mandanten genutzt habe kann ich dann nur hoffen, dass ich noch weiß, bei welchem Mandanten die jetzt angelegt ist um sie von dort zu kopieren.

Bemerkenswert fand ich in dem Zusammenhang eine Erwähnung bei Erweiterung der Lohnartennummernlogik bei Lodas von 3 auf 4 Stellen bei Thementag Personal. Es würde dadurch jetzt einmalig die Chance bestehen, die Lohnarten auf einen einheitlichen Standard in der Kanzlei zu bringen. Will die Datev zukünftig für beide Programm jetzt alle paar Jahre die Lohnartenlänge um eine Stelle erweitern, damit man die Mandanten wieder auf einen Kanzleistandard angeglichen bekommt?!

Die Erweiterung der Lohnartennummernlogik bei Lodas von 3 auf 4 Stellen habe ich ebenfalls so gesehen, dass ein einheitlicher Standard angestrebt werden kann.

Gerade das war doch mit das beste an Lohn und Gehalt!!!!!!!!

Ja, genau das fand ich auch gut an Lohn und Gehalt!

Werde mich bemühen kein Chaos in den Lohnarten entstehen zu lassen.

Gruß

Birgit Kurewitz

Ach ja:

Zur Jahreswechselversion ist es aufgrund der uns vorliegenden Rückmeldungen geplant, den Lohnartennamen wieder historisch zur Verfügung zu stellen.

Super, dass der abweichende Lohnartenname wieder kommt.....

kleinerotehexe
Aufsteiger
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Hallo,

ist denn eine rückwirkende Änderung des Lohnartennamens derzeit nicht mehr möglich?

Ich habe eine Lohnart in der neuen Version umbenannt und eine Nachberechnung ab 7/2017 durchgeführt. Hier wird mir jedoch der alte Lohnartenname angezeigt.

Der geänderte Lohnartenname wird mir nur ab der aktuellen Abrechnung angenommen?

Kann ich das ändern?

Viele Grüße

Eva

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birgitkurewitz
Aufsteiger
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Hallo Eva,

Nein, das ist wohl momentan nicht möglich..........

Gruß Birgit

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kleinerotehexe
Aufsteiger
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Nachricht 16 von 27
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Danke für die Antwort.

Oh wow, das ist ja ein richtiger Rückschritt und schränkt mich gerade sehr ein.

Grüße

Eva

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 17 von 27
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Hallo,

der Sachverhalt bezüglich der rückwirkenden Änderung des Lohnartennamens ist bei uns bekannt und wurde bereits zur Prüfung weitergeleitet.

Bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten.

Viele Grüße

Nina Schöneweis

Personalwirtschaft

DATEV eG

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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f_mayer
Fachmann
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Liebe DATEV,

ich habe soeben unseren Lohnsachbearbeiter auf diese Diskussion hier hingewiesen, er war alles andere als begeistert. Er schließt sich den Klagen der Vorredner an, insbesondere fand er am bisherigen System gut, dass man bei geänderten Lohnarten nachvollziehen konnte, auf welcher Basis diese beruhen, sprich welche Lohnart ursprünglich kopiert und bearbeitet wurde, dass nun der Name komplett zu überschreiben hat ihm gar nicht gefallen.

Mit freundlichen Grüßen,

Florian Mayer

Gelöschter Nutzer
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Ich möchte aber auch zu bedenken geben, dass gerader der Lohnartenname durchaus auch eine Aussage trifft. Wird jetzt also plötzlich der LA-Name mal eben so geändert und zwar auch rückwirkend, dann kann das IMO auch fatale Folgen haben. Plötzlich ändert sich ungewollt (?) nachträglich ein Lohnabrechnung.

Beispiel:

LA-Name alt:  Reisekostenzuschuß stpfl.

LA-Name neu: Schmutzzulage

Da sagt sich doch der Arbeitnehmer, wie kann das denn plötzlich angehen.

Daher bin ich der Meinung, dass DATEV hier alles richtig macht und die Änderungen immer erst ab dem Änderungsdatum zuläßt. Zu einer rechtlichen Beurteilungen (z. B. Krankenkassen) möchte ich hier gar nicht eingehen.

Man hat doch auch die Möglichkeit, ggf. eine ganz neue LA zu verwenden.

Gruß A. Martens

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Zumindest für kanzleieigene individuelle Lohnarten haben wir uns einen Dummymandaten eingerichtet über den generell und zentral neue Lohnarten angelegt werden und anschließend via Assistent in die betreffenden Mandanten übernommen werden können. So gibt es zumindest einen nachvollziehbaren Kanzleistandard neuer Lohnarten an einer Stelle. Mal sehen ob sich dies bewährt.

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birgitkurewitz
Aufsteiger
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Nachricht 21 von 27
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Hallo, jetzt noch mal eine Antwort auf A. Martens:

Gerade weil der Lohnartenname durchaus eine Aussage trifft kann es sinnvoll sein diesen individuell an die Bedürfnisse des Mandanten anzupassen. Hier geht es keinesfalls darum den Lohnartennamen eben mal so zu ändern. Ich würde niemals wie in ihrem Beispiel die Beschriftung Reisekostenzuschuss in Schmutzzulage ändern. Einer meiner Grundsätze lautet: "Ändere niemals eine DATEV-Standardlohnart!" Hier geht es darum dass verschiedene Arbeitgeber individuelle Beschriftungen zum Beispiel für Bonus oder Sonderzahlungen haben möchten. z.B. Bonus 1. bis 4. Quartal, Jahresbonus, einmaliger Bonus etc...........

Danke Herr Drostal, ich werde jetzt meinen Kanzleistandard auf den Mustermandanten kopieren und dann von da aus die Lohnartenverwaltung weiterführen.

Gruß Birgit Kurewitz

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 22 von 27
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Ich hatte heute das große Vergnügen auf dem Jahreswechselseminar Lohn zu sein. Ein Thema war auch die Umstellung der Lohnarten auf die Mandantenebene.

Es gab wohl Anwenderwünsche, die durch die Änderung erfüllt wurden.

Leider wurde mir nicht gesagt, wie viele Anwender sich die Änderung gewünscht haben oder ob, es nur ein paar "wichtige" Anwender waren.

Ich hatte zumindest bei uns im Seminar nicht den Eindruck, dass die Seminarteilnehmer sich bei der Datev für diese herausragende Errungenschaft bedanken wollten.

Womit wir leider wieder bei dem Thema wären, nach welchen Kriterien Anwenderwünsche umgesetzt werden...

Also daher mal hier in der Community:

An alle die Lohn und Gehalt nutzen:

Wer hatte diesen Anwendungswunsch (1) und wer nicht (2). Einfaches Handzeichen genügt

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Offline Online
Nachricht 23 von 27
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nöh, habe ich mir wirklich nicht gewünscht.

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 24 von 27
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Hallo Community,

folgende Änderungen bezüglich des Lohnartennamens wurden in die Jahreswechsel-Version 10.6 aufgenommen:

  • Der Lohnartenname kann mit einer Historie wieder (rückwirkend) geändert werden.

  • Auch bei vorhandener Sperre in der Nutzungskontrolle, zur Bearbeitung der Lohnarten, kann der Lohnartenname wieder geändert werden.

Viele Grüße

Nina Schöneweis

Personalwirtschaft

DATEV eG

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Nachricht 25 von 27
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Meine Mitarbeiter und ich hatten den Wunsch nicht

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Nachricht 26 von 27
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Erst kaputtmachen und dann nachbasteln (reparieren kann man das ja nicht nennen). Kommt mir irgendwie vor wie im Kindergarten.

Sehr geehrte Frau Schönweis,

Sie können leider nichts dafür, aber der Programm(un)verantwortliche hat hier etwas ganz Fatales angerichtet. Ich kann nur hoffen, dass es nicht so weitergeht.

Gruß

KP

birgitley
Einsteiger
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Nachricht 27 von 27
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ich habs mir auch nicht gewünscht....

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letzte Antwort am 08.12.2017 12:19:47 von birgitley
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