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Maskierung Kontonummer in Rechnungsformular

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letzte Antwort am 04.04.2024 15:15:18 von Kerstin_Schulz
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tdiekmann
Beginner
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Guten Tag!

Mit dem Update 11.0 hat sich in der Rechnungsschreibung folgendes verändert:

Maskierung der IBAN der Mandanten-Bankverbindung

Ab Eigenorganisation compact 8.1 werden zum Schutz der Kontodaten des
Rechnungsempfängers bei ZUGFeRD-Rechnungen, bei Digitalen Rechnungen und bei
gedruckten Rechnungen mit einer SEPA-Zahlungsträgerart die letzten 5 Stellen der
Bankverbindung mit XXXXX maskiert.

Nach meinem Dafürhalten ist das nicht durchdacht und die DATEV ist hier über das Ziel des Datenschutzes hinausgeschossen. Ich kenne es von fast allen Rechnungen, die wir erhalten, dass die Stellen in der Mitte maskiert werden und die letzten 4 Stellen sichtbar bleiben. Denn gerade in der heutigen Zeit unterscheiden meist die letzten 4 Ziffern die verschiedenen Konten eines Bankkunden. Mit der aktuellen Lösung ist der Ausweis der Bankverbindung auf der Rechnung damit komplett überflüssig, weil nicht mehr unterscheidbar.

(Ja, mir ist bewusst, dass die Prüfziffer in aller Regel auch unterschiedlich ist, aber warum von Bewährtem abweichen?)

Wie sieht das Meinungsbild der Kollegen hier aus? Wenn ich mit meiner Einschätzung nicht alleine bin, richtet sich dieser Änderungswunsch auch direkt an die DATEV.

mkinzler
Meister
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Ein Vorteil von ZUGFeRD wird so gelich wieder zunichte gemacht

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alterpraktiker
Aufsteiger
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Wir haben einen Vorstandsbrief geschrieben.

Wir haben das Thema mit unserem Datenschutzbeauftragen abgeklärt. Die Maskierung ist bei per Post versandten Rechnungen definitiv nicht notwendig.

Der Datenschutzbeauftragte ist übrigens von DATEV.

Wir werden das jedenfalls nicht akzeptieren.

Ich habe in unseren Rechnungen den Platzhalter mit der maskierten IBAN geändert und lasse die IBAN jetzt unter den Text drucken. Das erspart uns Rückfragen des Mandanten.

DATEV-Mitarbeiter
Christian_Dolha
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

vielen Dank für Ihre Rückmeldungen zu dem Thema.

Wir haben Ihre Bedenken verstanden und stimmen mit Ihnen überein, dass hier Optimierungsmöglichkeiten erkennbar sind, diese datenschutzrechtlichen Maßnahmen zukünftig optional anzubieten.

Bei der Anpassung der Eigenorganisations-Programme wollten wir ein einheitliches Vorgehen wählen, eine identische Darstellung bzw. Maskierung bei postalischen und elektronischen Rechnungen. Aus diesem Grund haben wir uns dafür entschieden, die IBAN in allen Rechnungen (SEPA) zu maskieren. Der einheitliche Weg der DATEV eG ist hier die Maskierung der letzten fünf Ziffern der IBAN des Mandanten.

Wir prüfen aktuell, ob diese Möglichkeit optional in den Programmen angeboten werden kann. Da jedoch aktuell die die höchste Priorität hat, gesetzliche Themen wie zum Beispiel EU-DSGVO (EU-Datenschutz-Grundverordnung) umzusetzen, werden wir die gewünschte Programmänderung nicht kurzfristig anbieten.

Mit freundlichem Gruß

 

Christian Dolha

DATEV eG

Service Eigenorganisation

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tdiekmann
Beginner
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Hallo Herr Dolha,

vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Ich gebe zu Bedenken, dass die Maskierung der IBAN auf die erfolgte Art und Weise die Arbeit der Kanzleien teilweise stark einschränken dürfte. Das sollte bei der Priorisierung berücksichtigt werden. Workarounds wie oben beschrieben kosten ebenfalls wieder Zeit und Geld. Sinnvoller wäre hier eine schnelle und schmerzfreie Abhilfe im nächsten oder übernächsten Service Release.

Man soll mir mal erklären, warum man eine gedruckte Information so unkenntlich macht, dass die eigentliche Information verloren geht. Damit wird der Druck der Information von vornherein obsolet. Dazu kommt noch, dass das Maskieren bei Postrechnungen ohnehin nicht erforderlich ist. Und bei elektronischen Rechnung (Zugferd oder digital) erst dann notwendig wäre, wenn man keine weiteren Verschlüsselungsmaßnahmen ergreift - was beim Versand dieser Informationen nicht zulässig wäre. Wenn man also wegen digitalem Versand die IBAN maskieren will, sollte man den Rechnungsempfänger, den Rechnungsbetrag und die Leistungsbeschreibung gleich auch unkenntlich machen.

Oder sehen Sie/die DATEV das anders?

prasse
Beginner
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Hallo Zusammen,

ich möchte gerne diesen Thread nochmal öffnen und nachfragen, ob es denn jetzt eine Lösung seitens der DATEV gibt. Das Problem ist bei mehreren Konten bei einer Bank, dass sich die Kontonummern nur im hinteren Teil der Nummer unterscheiden, aber diese sind ja maskiert. Wie kann der Mandant denn jetzt erkennen, von welchem Konto abgebucht wird? Der gesamte Zahlungsverkehr u.a. mit Vorabankündigung der Firmen-Lastschriften ist doch damit nicht mehr einzuhalten. Verstehe nicht, warum die DATEV uns da keine Möglichkeit lässt, dass wir über unsere Rechnungsinhalte selbst entscheiden, es können ja die vorderen Stellen maskiert werden! Habe heute nochmal den DATEV Servicekontakt angeschrieben, vielleicht gibt es ja doch was Neues, oder weiß hier die Community schon mehr?

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helmutholtstiege
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Aktualisierung: Heute habe ich auf Anfrage folgende Rückmeldung der Datev erhalten:

 

Es ist aktuell nicht möglich die komplette IBAN der Mandanten auf einer Rechnung offen darzustellen. Aus datenschutzrechtlichen Bedenken wird eine IBAN auf der Rechnung standardmäßig maskiert. 

Aufgrund der Entwicklung einer neuen Generation des Kanzleimanagements werden unsere Bestandsprodukte hinsichtlich technischer und rechtlicher Anforderungen aktuell gehalten, jedoch funktional nicht weiter ausgebaut. 

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cwes
Meister
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Jetzt geht es.

 

Aber Achtung, dann wird laut diesem Dokument der §42a BDSG nicht mehr eingehalten.

 

Man fragt sich nur: welches BDSG? Die aktuelle Fassung kennt keinen 42a und die a.F. enthielt im 42a eine Strafvorschrift, die nichts mit der Unkenntlichmachung von Daten zu tun hatte...

 

Vielleicht kann die Datev hier ja Klarheit liefern, und den Staat benennen, dessen BDSG sie hier herangezogen hat.

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Schulz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

vielen Dank für den Hinweis 👍. Da ist wohl noch eine alte Information in einem Hilfe-Dokument enthalten. Wir prüfen das und nehmen den Part erstmal raus.

 

Schöne Grüße

Kerstin Schulz

DATEV eG

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letzte Antwort am 04.04.2024 15:15:18 von Kerstin_Schulz
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