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Lastschrift

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letzte Antwort am 12.08.2020 11:15:53 von mariawm
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c_r_
Beginner
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Nachricht 1 von 10
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Hallo zusammen,

weiß jemand, ob es mgl. ist, im UO-Zahlungsverkehr, eine Lastschrift einzugeben und dem Programm mitzuteilen, dass diese jeden Monat beispielsweise zum 10. vom Konto abgehen soll?

Vielen Dank schon mal im Voraus 😉

DATEV-Mitarbeiter
Silvija_Döbereiner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 10
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Hallo Herr Reimann,

DATEV Unternehmen online kann keine wiederkehrenden Lastschriften ausführen. Solche Zahlungen können Sie über einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank veranlassen.

Viele Grüße aus Nürnberg

Silvija Radicek 

Viele Grüße aus Nürnberg
Silvija Döbereiner - DATEV eG
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michaelahner
Beginner
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Nachricht 3 von 10
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Wir ziehen pro Monat 158 Schulgeldbeiträge und ebenso viele Hortbeiträge ein. Gibt es eine andere Möglichkeit/Modul über DATEV wiederkehrende Lastschriftstapel einzurichten.

Selbst eine Export/Importfunktion (kein .XML-Format) wäre effizienter, als jede Einzellastschrift pro Kundenkonto neu zu erstellen...

Viele Grüße

Michael Ahner

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schmulz
Erfahrener
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Nutzen Sie die Kanzlei- oder Mandantenversion von Rechnungswesen?

Bei der Kanzleiversion kann ich wiederkehrende Buchungen anlegen und diese jeden Monat buchen. Danach die  Debitoren/Lastschrift-Übergabe an UO vornehmen

w_paul
Erfahrener
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Ihr Steuerberater kann über das Programm Zahlungsverkehr wiederkehrende Zahlungen und Lastschriften erstellen und diese anschließend zu Bank Online von Unternehmen Online hochladen.

Das wurde bei einem Datev Seminar gezeigt.

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michaelahner
Beginner
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Vielen Dank! Ich werde mit meinem Steuerberater sprechen!

Michael Ahner

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michaelahner
Beginner
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Herzlichen Dank! Ich spreche mi meinem Steuerberater

Michael Ahner

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mariawm
Beginner
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187 Mal angesehen

Hallo,

 

ich habe die Lastschriften im Zahlungsverkehr erfasst und pflege sie dort auch. Das geht ganz gut. Ich habe wiederkehrende Zahlungen eingerichtet.

Allerdings habe ich ein Problem damit ein festes Datum für den Einzug festzulegen. ich habe in den wiederkehrenden Lastschriften jeweils den 10. bzw. 15. eines Monats hinterlegt.

Wenn ich sie allerdings aktiviere, wird das nächstmögliche ausgeführt.

Ich bereite alles vor und möchte dann nur noch abschicken. Das war jetzt zum neuen Schuljahr wieder viel Arbeit und es ist ärgerlich, wenn vereinbarte spätere Zahlungen zu früh, sogar vor dem 10. ausgeführt werden.

Ich habe die LS am 05.08. ausgeführt und sie wurden schon am 07.08. ausgeführt. sogar die neu eingerichtetn Ls wurden innerhalb von 2 Tagen ausgeführt. Ich dachte, das geht gar nicht, sondern brauch mind. 5 Tage Vorlauf.

Natürlich kann man es nach der Aktivierung einstellen, aber das kann bei 200 zu prüfenden Mandaten auch schnell übersehen werden. Ich möchte mich gern auf die Einstellungen verlassen und es auch mal ein paar Tage eher fertig machen können.

Ist das möglich?

 

Danke für die Hilfe

Wilhelmi-Müller

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 9 von 10
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@mariawm  schrieb:

 

Allerdings habe ich ein Problem damit ein festes Datum für den Einzug festzulegen. ich habe in den wiederkehrenden Lastschriften jeweils den 10. bzw. 15. eines Monats hinterlegt.

Wenn ich sie allerdings aktiviere, wird das nächstmögliche ausgeführt.

 


Moin,

 

der Ausführungstermin greift leider nur bei der ersten Bereitstellung der Zahlungen. Die wiederkehrenden Zahlungen werden bei den folgenden Aktivierungen zum nächst möglichen Zeitpunkt bereitgestellt. Ich hatte hierzu mal vor längerer Zeit Kontakt zur DATEV. Dort wurde mir bestätigt, dass dies tatsächlich so ist.

 

Wir lösen dies auch, indem wir nach der Aktivierung in die Eigenschaften des Zahlungsauftrags gehen und dort den Ausführungstermin anpassen.

 

Leider nicht sehr komfortabel - aber eine andere Lösung habe ich dazu bisher auch nicht gefunden. Und man muss jedes Mal daran denken, dies auch umzustellen.

 

 


@mariawm  schrieb:

sogar die neu eingerichtetn Ls wurden innerhalb von 2 Tagen ausgeführt. Ich dachte, das geht gar nicht, sondern brauch mind. 5 Tage Vorlauf.

 


Die Vorlaufzeit kann von der Bank (und m.E. haben dies die meisten Banken auch so geregelt) auch bei Ersteinzügen auf 2 Tage reduziert werden. Es ist dann im Normalfall auch nicht mehr erforderlich, zwischen Ersteinzug und Folgeeinzug zu unterscheiden.

 

Dies sind allerdings bankabhängige Daten, so dass dies nicht zwingend einheitlich ist.


Viele Grüße

Uwe Lutz

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mariawm
Beginner
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Nachricht 10 von 10
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Hallo,

 

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Dann bin ich ja zumindest nicht allein mit dem Problem, auch wenn das nicht weiterhilft.

Schade, hätte gedacht das kann man eleganter lösen. 

Das man nur noch 2 Tage Vorlaufzeit brauch, war mir auch neu. Aber ok, danke.

 

Maria

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letzte Antwort am 12.08.2020 11:15:53 von mariawm
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