Hallo zusammen,
ab dem 01.08.2017 beginnt in unserem Haus ein Praktiaknt sein Praktikum nach Praktikum-Ausbildungsordnung BASS 13-36, Fachoberschule. Das Praktikum ist vorgeschrieben und dauert ein Jahr. Der Praktikant erhält eine Vergütung in Höhe von 140,00€/Monat.
Ich habe bereits über die zuständige Krankenkasse die Information erhalten, dass keine Versicherungspflicht Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung besteht.
Meine Frage ist nun, wie das Ganze steuerlich und in der Unfallversicherung zu behandeln ist?! Ist es überhaupt notwendig, dass ich den Praktikanten über LODAS berücksichtige/melde?
Mir ist klar, dass ich hier keine Aussagen erhalten werde, auf die ich mich später rechtlich berufen kann. Trotzdem wäre mir eine Einschätzung bzw. Informationen anderer sehr hilfreich, da ich mir fast sicher bin, dass ich nicht der Erste bin, der einen solchen Fall abrechnet.
Vielen Dank vorab und Gruß
Daniel Voß
Hallo Herr Voss,
schauen Sie sich mal die folgende Seite an Praktikanten - Praktikum von Studenten
Hier steht eigentlich alles wunderbar beschrieben.
Gruß
Björn Niggemann
Moin Herr Niggemann,
vielen Dank für das Dokument. Wenn ich es richtig sehe wird dort vor allem der Fall beschrieben, dass es ein Praktikum im Rahmen eines Studiums ist. Das ist in unserem Fall ja nicht so. Hier handelt es sich ja um ein Praktikum im Rahmen der Fachoberschule. Vielleich ist der von mir genutzte Begriff "Praktikum" im Sinne der Sozialversicherung auch falsch und es geht bei mir eher um den Sachverhalt eines "Schülers"?!
Mich verwirrt dieses Thema immer
Vielleicht hat noch jemand einen Gedankengang.
Gruß und Dank.
Guten Morgen,
schauen Sie mal in den folgenden Link:
Dort finden Sie das Rundschreiben der SV-Träger zu diesem Thema. Auf den Seiten 12 und 13 werden die verschiedenen "Gruppen von Schülern und Studenten" benannt. Hier müssten Sie auch "Ihren" Praktikanten finden.
Mit freundlichen Grüßen
T. Reich
Hallo Herr Reich,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Gruß Daniel Voß