Am 23.9.2016 soll im Bundestag das Pflegestärkungsgesetz III beschlossen werden. Die Änderung der Pflege-Buchführungsverordnung ist Teil dieses Gesetzes. Die Erlöskonten von Pflegeeinrichtungen sind neu zu gliedern. In der Regel verwenden Pflegeeinrichtungen Leistungserfassungs-Software, die die Rechnungsausgangsdaten an die Finanzbuchführung weitergeben.
Die Änderungen der Pflege-Buchführungsverordnung treten am 1.1.2017 in Kraft. Die Vorlaufzeit für Anpassungen der Leistungserfassungs-Software ist relativ kurz.
Wann stellt die DATEV eine Neuauflage des SKR 45 zur Verfügung? Sind schon Vorbereitungen vor dem 23.9.2016 getroffen worden?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Sehr geehrter Herr Baiker,
ein Referentenentwurf des Pflegestärkungsgesetz III vom 26.04.2016 liegt zwar vor, wird aber am 23.9.2016 dem Bundesrat zugeleitet. Sie können sich grob an diesem Entwurf orientieren. Jedoch können sich durchaus bis dahin und danach noch Änderungen ergeben, die sich auf die Pflegebuchführungsverordnung (PBV) auswirken können. Alle Änderungen werden im Kontenrahmen SKR45 berücksichtigt.
Wir hoffen, dass wir bis Mitte/Ende Oktober 2016 die Informationen über die voraussichtlichen Änderungen des SKR45 zum 01.01.2017 zur Verfügung stellen können.
Bitte wenden Sie sich an uns unter folgende E-Mail-Adresse branchen@service.datev.de, damit Sie sobald wie möglich informiert sind.
Mit freundlichem Gruß
Sanela Numanovic
Produktmanagement und Service Branchenlösungen
DATEV eG
"Wir hoffen, dass wir bis Mitte/Ende Oktober 2016 die Informationen über die voraussichtlichen Änderungen des SKR45 zum 01.01.2017 zur Verfügung stellen können."
Gibt es hierzu etwas neues?
Zumindest sind ja alle Termine nun erledigt.
Danke für ein "Update".
MfG
A. Hofmeister
Guten Tag Frau Numanovic,
ist die Neufassung des SKR 45 inzwischen in Bearbeitung? Die Pflegeeinrichtungen warten sehnsüchtig darauf - in den Softwarepaketen, mit denen die Leistungen abgerechnet werden, sind die Schnittstellen zur Finanzbuchführung anzupassen. Bis zum Beginn des neuen Jahres verbleibt nicht mehr viel Zeit.
Freundliche Grüße
Karl Heinz Baiker
Die Softwarepakete in den Einrichtungen sind nicht unbedingt Aufgabe der DATEV.
Aber:
Es wäre ganz vorteilhaft, zumindest für die DATEV-Branchenlösung Infos zu bekommen.
Natürlich muss dann natürlich eine einvernehmliche Anpassung zwischen Softwarepakten der sozialen Einrichtungen und der DATEV-Branchenlösung vorgenommen werden.
Guten Tag Herr Hofmeister,
guten Tag Herr Baiker,
eine Aufstellung der geplanten Kontenänderungen für 2017 finden Sie in der Info-Datenbank unter Dok. Nr. 1080830. Anbei der Link: PSG III - Umsetzung im SKR45.
Somit können Sie anhand der Aufstellung der Konten 2017 Ihre Vorsysteme und Schnittstellen anpassen.
Bitte beachten Sie, dass der Gesetzesentwurf noch die Zustimmung des Bundesrates bedarf. Daher können sich eventuell noch weitere Änderungen ergeben.
Der neue SKR45 für 2017 wird in den DATEV-Programmen voraussichtlich mit dem Service-Release 5.25 (geplante Auslieferung 14.12.2016) bereit gestellt.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an uns wenden. Wir sind unter o.g. E-Mail-Adresse erreichbar.
Mit freundlichem Gruß
Sanela Numanovic
Produktmanagement und Service Branchenlösungen
DATEV eG
Guten Tag Frau Numanovic,
vielen Dank für Ihre Antwort!
MfG
A. Hofmeister
Guten Tag Frau Numanovic,
wissen Sie, ob sich beim SKR45 im Vergleich zum bereits veröffentlichten Entwurf die Kontierung noch geändert hat?
Vielen Dank und Grüße
Fabian Esch
Sehr geehrter Herr Esch,
der Stand der zuletzt veröffentlichen Version des Dokuments 1080830 (vom 29.11.2016) entspricht weitesgehend dem SKR45 für 2017, der mit dem Service-Release 5.25 zur Verfügung gestellt wird (geplante Auslieferung 14.12.2016).
Es können sich jedoch noch geringfügige Änderungen ergeben. So wird voraussichtlich ein neues Konto aufgrund der Empfehlungen des Gesundheitsausschusses in die Version 5.3 (DVD 10.1) aufgenommen (geplante Auslieferung 11.01.2017). Es handelt sich um das Konto 4072 - Erträge aus ambulanter Pflegeleistung - Erträge in anderen Ländern.
Die Aufstellung der geplanten Kontenänderungen für 2017 wird im Dokument 1080830 aktualisiert.
Mit freundlichem Gruß
Sanela Numanovic
Produktmanagement und Service Branchenlösungen
DATEV eG
Guten Tag Frau Numanovic,
die von Ihnen erwähnten Dokumentationen habe ich gelesenen. Sind die Ansätze zur Behandlung der virtuellen Konten dort auch schon berücksichtigt?
Danke für eine kurze Rückmeldung!
MfG
A. Hofmeister
Guten Tag Herr Hofmeister,
bezieht sich Ihre Anfrage auf die Investitionszulagen in NRW?
MfG
G. Wran
Guten Tag Herr Wran,
ja. Betrifft NRW.
MfG
A. Hofmeister
Hallo Herr Hofmeister,
dazu muss ich noch recherchieren und melde mich wieder.
Schönen Tag noch!
MfG
Gerald Wran
Hallo Herr Hofmeister,
es gibt im Donwloadbereich auf www.datev.de eine Lösung für sie.
Hier ist der Link:
Schönen Abend noch!
MfG
Gerald Wran
Hallo Herr Wran,
vielen Dank für Ihre Antwort. Dann deckt sich mein Wissensstand mit den bisherigen Dokumenten zum Thema.
Interessanterweise schließt sich dann der thematische Kreis mit dem Dokument Nr.: 0444017, Virtuelle Konten in der Rechnungslegung von Altenhilfeeinrichtungen – Auswirkungen der Vorgaben der APG DVO NRWund des GEPA NRW ( Chelliah M.A., Dipl.-Kfm. Tharmarajah / Jucks, Dipl.-Kfm. Reinhold Aufsatz vom 04.01.2016) aus der Lexinform-Datenbank.
Ihnen ebenfalls noch einen schönen Abend,
MfG
A. Hofmeister
Hallo H. Hofmeister,
die Lösung im Downloadbereich ist eine Kost Systemlösung, die sie bei sachgerechter (siehe Beschreibung in der Powerpointpräsentation) Anwendung in die Lage versetzt, die Investitionsergebnisse der 4 Investitionszuwendungstopfe je Einrichtung zu kontrollieren und zu verwalten. Die Lösung ist eine Mustervorlage und sollte von ihnen für ihre Einrichtungen maßgeblichen Bedarfe angepasst werden. Die sogenannten virtuellen Konten dienen der Darstellung der erhaltenen jedoch noch nicht verwendeten Mittel für Topf 2 und 3 (Konto 3350ff/Gegenkonto 7450)
Auch Ihnen vielen Dank Frau Fiederling!
Ich denke mal, dass Thema dürfte auch noch einige andere betroffene Anwender interessieren.
Wir nutzen im Rahmen des Einsatzes des SKR45 schon eine (in Zusammenarbeit mit DATEV erstellte) Kostenrechnung. Wenn ich nun die o.a. Musterlösung einspielen würde, hätte ich ja dann ein Problem (des Überschreibens), oder?
Die eingesetzte Kostenrechnung erfüllte ja schon ihren Zweck. Ich muss diese beiden ja nun zusammenbringen. Oder kann ich dies System parallel laufen lassen. Soweit ich weiß, ist das ja durchaus möglich.
Danke für Feedback!
MfG
A. Hofmeister
Hallo H. Hofmeister,
genau so ist es. Die Lösung basiert auf Kost 2 und kollidiert so nicht bereits eingerichteten Lösungen.
mfg
Kathrin Fiederling
Ok.
M.E. steht das so aber nicht in den Dokumenten. Vielleicht kann das ja noch aufgenommen werden, so dass das von vornherein klar ist (dient ja nur der Klarstellung)?
Von daher ist das ja dann schon mal eine gut Lösung.
Ich denke mal, das Thema wird dann noch genug weitere Fragen aufwerfen.
Aber hier wird man ja bestens fündig und bestens beraten!
Nochmals vielen Dank.
MfG
A. Hofmeister
Hallo H. Hofmeister,
danke für den Hinweis. Ich habe nochmal das Dokument gecheckt und auf der Folie 2 finden sie die Stelle:
Einen schönen Abend wünsche ich Ihnen
Eindeutig!
Alles klar!
Zumal jetzt auch hier für alle betroffenen Anwender alles ersichtlich ist!
Danke und einen schönen Abend!
Ich habe unter SKR 45 ab 2017, schon in 2016 einpflegen schon die Probleme, die ich mit dem Entwurf des neuen SKR 45 auf die Senioren- und Pflegeheime zukommen sehe, erläutert. Mir wurde geraten, dieses noch einmal hier zu posten, weil hier auch Datev-Mitarbeiter mitlesen:
Konkret geht es darum, dass im neuen Entwurf kein Konto für "Pflegegrad ohne" vorgesehen ist!
Bisher bebuchen wir für Personen mit "Pflegestufe 0" bzw. "Pflegestufe ohne" die Konten 4281 bis 4283 (diese sind im jetzigen Kontenrahmen unter "Erträge aus vollstationären Pflegeleistungen" geschlüsselt). Auch wenn die Politik ab 2017 keinen "Pflegegrad ohne" offiziell vorsieht, so müssen wir in unserem Abrechnungsprogramm ein Konto für die Abrechnung der Menschen festlegen, die keinen Pflegegrad bekommen, weil sie keine "eingeschränkte Alltagskompetenz" haben. Sie verbleiben in "Pflegestufe ohne" oder auch "Pflegegrad ohne" genannt. Das Problem besteht darin, dass an diesen Personenkreis scheinbar nicht gedacht wurde, denn die Konten 4281 bis 4283 sollen dem Entwurf entsprechend z.B. als 4281 "Ertr.häusl.Pflege b.Verhind.d.Pfl.pers." benannt werden und gehören dann zur Rubrik "Erträge aus zusätzlicher Betreuung und Aktivierung (§43b SGB XI)".
Dieses Problem werden alle Seniorenheime haben, die mit Datev arbeiten und den SKR 45 auch in Zukunft einsetzen wollen!!!
Hallo Herr/Frau M. Krane,
diese Fragen hatten wir tatsächlich schön öfter. Unsere Empfehlung für die Kontierung der Klienten/Bewohner ohne Pflegegrad wären folgende Konten:
4071 Ertr. amb. Weitere Erträge (z.B. o.PG)
4192 Ertr. TS Weitere Erträge (z.B. o.PG)
4290 Ertr. VS Weitere Erträge(z.B. o.PG)
4391 Ertr. KZP Weitere Erträge (z.B. o.PG)
Die Beschriftung (in der Klammer) ist derzeit noch nicht im Kontenrahmen vorgesehen. Wir prüfen, ob das noch umzusetzen ist. Wenn nicht können sie das gerne zusätzlich ergänzen.
Werden oder wurden die neuen Programmversionen denn nun bereitgestellt? Zumindest war dies am Freitag letzter Woche noch nicht der Fall.
Danke für Feedback!
MfG
A. Hofmeister
Die neuen Versionen kommen ja erst im Januar. Das Servicerelease mit den 16er SKrs für 2017 gibt es seit letzten Mittwoch.
Ja, dachte ich auch. Aber SR ist (noch) nicht bereitgestellt. Stand jetzt, 19.12.2016.
Zumindest nicht für die hier angesprochenden Nutzer des SKR 45.
Oder?