Am 23.9.2016 soll im Bundestag das Pflegestärkungsgesetz III beschlossen werden. Die Änderung der Pflege-Buchführungsverordnung ist Teil dieses Gesetzes. Die Erlöskonten von Pflegeeinrichtungen sind neu zu gliedern. In der Regel verwenden Pflegeeinrichtungen Leistungserfassungs-Software, die die Rechnungsausgangsdaten an die Finanzbuchführung weitergeben.
Die Änderungen der Pflege-Buchführungsverordnung treten am 1.1.2017 in Kraft. Die Vorlaufzeit für Anpassungen der Leistungserfassungs-Software ist relativ kurz.
Wann stellt die DATEV eine Neuauflage des SKR 45 zur Verfügung? Sind schon Vorbereitungen vor dem 23.9.2016 getroffen worden?
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