abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

LODAS Urlaubsberechnung/Andruck Lohnnachweis

4
letzte Antwort am 22.10.2019 12:47:12 von ulli_preuss
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
greese
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 1 von 5
811 Mal angesehen

Guten Tag zusammen,

eine MA die am 01.05.19 eingetreten ist, ist am 16.10.19 ausgeschieden. Urlaubsanspruch für 1 Jahr sind 28 Tage. Für die Dauer der Betriebszugehörigkeit wären also 14 U-Tage zu nehmen. In LODAS ist auch soweit alles erfasst (genommene U-Tag, Jahresanspruch). Auf dem Lohnnachweis steht allerdings 19 U-Tage Anspruch für 2019. Stammdaten sind schon einmal ins Rechenzentrum gesendet worden. Es ist unter Mandantendaten angehakt:"Kürzung des U-Anspruchs bei unterjährigem Austritt". Die 19 U-Tage sind ja der Anspruch, der bis zum 31.12.2019 entsteht.

Wer kann helfen?

Vielen Dank.

Viele Grüße

Claudia

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 5
657 Mal angesehen

Hallo,

welche Schlüsselungen wurden für den Mitarbeiter unter Personaldaten / Arbeitszeiten / Urlaubsanspruch hinterlegt?

Die Berechnung des Urlaubsanspruchs finden Sie unter der Dokumentennummer 5303386 "Urlaub / Urlaubsentgelt / Urlaubsdauer erfassen (Beispiele für LODAS)" unter Punkt 3.1.1.

Wenn die von Ihnen erfassten Stammdaten von uns eingehender geprüft werden sollen, wenden Sie sich bitte telefonisch oder schriftlich über einen weiteren Servicekanal an uns.

Viele Grüße

Vanessa Mertel

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
ulli_preuss
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 3 von 5
657 Mal angesehen

Hallo,

bitte schauen Sie sich die Benennung des Feldes noch einmal genauer an:Zwischenablage01.png

Es ist vom unterjährigen Eintritt, nicht aber vom Austritt die Rede.

Meines Wissens kürzt LODAS nur bei Eintritt (wie in dem von Frau Mertel verlinkten Dokument beschrieben), nicht aber bei Austritt. Sie müssen den entsprechend gekürzten Anspruch, der auf die Beschäftigungszeit entfällt, selbst einpflegen.

· Viele Grüße, U. Preuß ·

* Ich liebe die App Upload mobile. Das kann ich vom Rest des DATEV-Angebotes leider nicht mehr sagen. *
0 Kudos
greese
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 4 von 5
657 Mal angesehen

Moin Ulli,

das ist mir soweit Alles klar. Nur ich erwarte von einem Lohnprogramm, dass Urlaube "verwaltet" eine korrekte Rechnung/Ausweisung. Wenn ich den Urlaubsanspruch händisch kürze, kommen falsche Werte in den Lohnnachweis.

@Frau Mertel

welche Schlüsselungen wurden für den Mitarbeiter unter Personaldaten / Arbeitszeiten / Urlaubsanspruch hinterlegt?

Das ist Alles richtig geschlüsselt.

Trotzdem vielen Dank.

0 Kudos
ulli_preuss
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 5 von 5
657 Mal angesehen

Hallo,

LODAS bietet eben keine Urlaubsverwaltung, sondern nur eine Urlaubsstatistik. Und ob nun das Programm oder Sie die Werte kürzen, bleibt doch für den Ausweis egal.

Allerdings ist es damit ja nicht getan: Ab wann soll denn der gekürzte Anspruch ausgewiesen werden? Vom Jahresanfang an, ab einem bestimmten Monat (z. B. Kündigungsmonat) oder erst im letzten abzurechnenden Zeitraum? Soll DATEV automatische Nachberechnungen auf diese Termin erstellen oder ist das nicht gewünscht? Soll strikt nach §§ 4 und 5 BUrlG vorgegangen werden oder gibt es andere, arbeitsvertragliche Vereinbarungen? Haben Sie immer Bescheinigungen nach § 6 BUrlG vorliegen? usw. usf.

Vielleicht wird es ja einen Tages eine richtige Urlaubsverwaltung in LODAS geben. Vor dem jetzigen programmtechnischen Hintergrund gibt es aber keine vollautomatische Lösung.

Update:
Rechtschreibfehler korrigiert

· Viele Grüße, U. Preuß ·

* Ich liebe die App Upload mobile. Das kann ich vom Rest des DATEV-Angebotes leider nicht mehr sagen. *
0 Kudos
4
letzte Antwort am 22.10.2019 12:47:12 von ulli_preuss
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage