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Kassenbuch online

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letzte Antwort am 02.07.2021 11:27:27 von eliansawatzki
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backoffice
Aufsteiger
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Hallo Zusammen,

ich wollte auf folgendes Problem aufmerksam machen. Wir haben einen Mandanten übernommen, der bereits UO inklusive Kassenbuch online verwendet. Jetzt haben wir eine Differenz zwischen Kasse und Kassenbuch gefunden. Folgendes ist passiert: Der Mandant hat den Jahresübertrag ausgeführt, im Januar dann Belege erfasst und festgeschrieben. Jetzt ist im am 31.01.2019 eingefallen, dass er noch Belege hat, die in den Dezember 2018 "gehören". Also ist er in den Dezember 2018 und hat dort die 2 Belege nachgetragen. Und hier lag dann der Fehler (die Differenz). Durch das Nachbuchen hat sich der Anfangsbestand 2019 natürlich nicht mehr verändert, da im Januar 2019 ja schon Belege gebucht und festgeschrieben waren. Ich finde es schon sehr bedenklich, dass Kassenbuch online so eine "Nacherfassung" in einem anderen Jahr oder auch Monat zulässt, ohne auch nur die geringste Warnung aufploppen zu lassen oder sogar eine solche Änderung gänzlich zu unterbinden.

MfG

Claudia Stoller

CLS_

w_paul
Erfahrener
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Wie werden solche Fehler richtig im Kassenbuch erfasst?

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björn
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So einen Fehler kann man nur berichtigen, in dem man die Differenz des Kassenbestands mit einer Korrekturbuchung zum 01.01. erfasst.

Eine Löschung des aktuellen Wirtschaftsjahres geht glaube ich nicht mehr wenn schon Einträge statt gefunden haben.

Aber hier ging es ja darum wie so etwas verhindert werden kann. Das würde uns nämlich auch interessieren, da dies bei 2 Mandanten auch vorkam.

Gruß

Björn

deusex
Experte
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Hallo,

genau genommen hat er überhaupt nichts zu korrigieren, denn die Kasse muss ja mit dem täglichen Kassensturz übereinstimmen !

Halten Sie sich immer vor Augen, dass eine Kasse kein theoretisches Buchungskonto ist, sondern den physischen Geldfluss täglich abbildet und am Abend abgeschlossen werden muss. Da gibt es schlichtweg keine Korrekturspielräume.

Die Differenz wäre ja bereits im Dezember aufgefallen un hätte bezüglich einer Privatentnahme korrigiert werden müssen, da der physische Kassenbestand niedriger war, als der errechnete Kassensaldo des Kassenbuches.

Demzufolge ist im Dezember eben kein Geld tatsächlich aus der Kasse geflossen, um die Belege zu bezahlen. Der Bestand musste also stimmig gewesen sein.

Ihr Mandant hat also die Belege folglich aus seiner privaten Geldbörse bezahlt.

Die Belege sind gegen Privateinlage einzubuchen. Die Kasse bleibt unberührt !

Die vorgenommenen Buchungen im Dezember sind wieder zu stornieren und ihr fortgeführter Kassenbestand stimmt wieder.

Wie erwähnt, ist die Kasse täglich zu führen, per Kassensturz abzustimmen und abzuschließen. Da bleibt kein rechtlicher Raum für eine Korrektur.

p.s.: Wir haben sehr oft die Situation, dass Mandanten ihre Bareinkäufe aus der privaten Geldbörse bezahlen und dann in die Kasse eintragen wollen.

Dies ist nur dann möglich, wenn das Geld auch tatsächlich aus der Kasse entnommen wird und dann ist auch das Datum der Entnahme maßgeblich und nicht das Datum des Beleges.

Bsp.:  Zehn Barbelege werden am Samstag in die Kasse eingelegt und der Betrag entnommen.

Zunächst würden die Belege jeweils mit Ihrem Belegdatum als Betriebsausgabe über Privateinlage zu erfassen sein. Die Entnahme am Samstag über den Gesamtbetrag wäre dann eine Privatentnahme, um den privaten Vermögensverlust durch die Einlage zu kompensieren.

Aus Vereinfachungsgründen denke ich, wäre es auch nicht beanstanden, wenn die gesamten Barbelege erst an diesem Samstag als Kosten über die Kasse gebucht werden würden, sofern das Geld auch entnommen wurde.

Nicht selten haben wir die Situation, dass wir eine Menge Barbelege von Handwerkern (von unterwegs) erst am Ende des Monats als Belege außerhalb der Kasse beigelegt werden, was so richtig ist (Privateinlage); die Kasse der Firma wurde nicht tangiert, womit auch keine Eintragungen erfolgen.

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backoffice
Aufsteiger
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Hallo,

grundsätzlich haben Sie Recht. Ich kenne aber auch Warenwirtschaftsprogramme für Handwerker, die eine Festschreibung eines Tages fordern, bevor man am nächsten oder übernächsten Tag überhaupt einen aktuellen Beleg eingeben kann. Und eine nachträgliche "Änderung" in einem früheren Zeitraum ist gar nicht erst möglich. Da sollte beim Kassenbuch online einfach noch einmal nachgebessert werden. Außerdem sollte man seinem Mandanten immer vor Augen halten, dass man im Export für eine Außenprüfung sehr genau nachvollziehen kann, was er so hin und her gebucht hat. 

MfG

Claudia Stoller

CLS_

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deusex
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Hallo,

grundsätzlich haben Sie Recht. Ich kenne aber auch Warenwirtschaftsprogramme für Handwerker, die eine Festschreibung eines Tages fordern, bevor man am nächsten oder übernächsten Tag überhaupt einen aktuellen Beleg eingeben kann. Und eine nachträgliche "Änderung" in einem früheren Zeitraum ist gar nicht erst möglich. Da sollte beim Kassenbuch online einfach noch einmal nachgebessert werden. Außerdem sollte man seinem Mandanten immer vor Augen halten, dass man im Export für eine Außenprüfung sehr genau nachvollziehen kann, was er so hin und her gebucht hat.

MfG

Claudia Stoller

CLS_

Hallo Frau Staller,

Ihre Ausführungen bestätigen doch genau meine Darstellung, dass eine Kasse am Abend "geschlossen" werden muss.

Da gibt es keine Belege mehr, die noch in den Vortag "eingepflegt" werden können; das darf je eben nicht sein !

Ein Nachbesserungswunsch würde die die Konformität des Kassenbuch online zu den GoBD konterkarieren.

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mkinzler
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Aber Beleg vom Vortag gehören doch in den Vortag?

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deusex
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Aber Beleg vom Vortag gehören doch in den Vortag?

Genau !

Dort sind sie ja auch zu erfassen, bevor die Kasse um 23:59:59 Uhr geschlossen wurde.

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Gelöschter Nutzer
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@Datev 

 

Wieso ist es eigentlich nicht möglich die Belege in der Kassenerfassung wie in der Belegerfassung (WE/WA) auf Seitenbreite zu vergrößern?

 

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eliansawatzki
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Funktioniert bei der Erfassung der Belege und der nachträglichen Belegzuordnung ganz einfach (dabei spielt es auch keine Rolle, ob gezoomt wurde):

 

- Doppelklick auf den Beleg: zeigt den Beleg in der vollen Ansicht

- weiterer Doppelklick auf den Beleg: zeigt den Beleg in maximaler Seitenbreite

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Gelöschter Nutzer
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Muss leider bei jedem Beleg erneut durchgeführt werden.....für mich eher ein "workaround" kein komfort

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eliansawatzki
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Sie wollten die Funktion doch so wie in der Belegerfassung von WE/WA. Da müssen Sie auch bei jedem Beleg den Zoom individuell einstellen. 😉

 

 

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Gelöschter Nutzer
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Ne da kann ich pauschal sagen "auf Seitenbreite zoomen" und es bleibt (zugangsmediumbezogen) erhalten 😉

 

Belege online (Standard) - Erfassung - DATEV Hilfe-Center

 

Edit: Link ausgetautscht

eliansawatzki
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Im Unternehmen online? Sicher?

 

Das verlinkte Dokument betrifft AP bzw. Bilanzbericht.

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Jap sehr sicher, da wir die Funktion alle nutzen um nicht direkt vorm Bildschirm zu hocken 🙂

 

Link ist korrigiert.

 

Gab auch mal ne Idea dazu die umgesetzt wurde.

 

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eliansawatzki
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Ah cool, vielen Dank!

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letzte Antwort am 02.07.2021 11:27:27 von eliansawatzki
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