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Fragestunde zur Satzungsänderung

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letzte Antwort am 19.05.2018 08:09:41 von
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andreashofmeister
Allwissender
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mkinzler
Meister
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Man gibt nicht auf, obwohl sich die Situation mit den RZ-Störungen in keinster Weise verbessert hat.

Programme werden durch "modernisierte" Varianten ersetzt, welche weniger Funktionen bieten, als die vorhandenen.

Wie kann ich die Sortierung ändern bei mehrseitigem Beleg

die Option, die Sortierreihenfolge bei gehefteten Belegen nachträglich zu verändern, ist in der neuen Version nicht mehr verfügbar. Wir möchten mit dieser Entscheidung zusätzlich die vorgelagerten Prozesse beim Scannen und Digitalisieren in ihrer Bedeutung stärken.

Diese Aussage steht ja wohl für sich.

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Michael-Renz
Experte
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Hallo Herr Kinzler,

wenn ich ihren Post richtig interpretiere, dann sehen Sie die Satzungsänderungsanträge kritisch. Nur verstehe ich den inneren Zusammenhang zwischen ihrer kritischen Haltung zur Satzungsänderung und den von Ihnen zu Recht angesprochen RZ-Störungen nicht.

Dass einige Programmangebote und viele Produktfunktionalitäten auf ihre Berechtigung und praktische, wie wirtschaftliche Bedeutung untersucht werden müssen, halte ich für richtig - aber ebenfalls nicht als im Zusammenhang mit der beantragten Satzungsänderung stehend.

Grade dann, wenn Sie die Argumente für eine Satzungsänderung noch nicht für ausreichend halten, wäre die Diskussion mit dem Vorstand der geeignete Weg sich einzubringen und ggf. weiter zu informieren. Evtl. besteht da auch Gelegenheit, berechtigte Kritik anzubringen.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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Sehr geehrter Herr Renz,

vielen Dank für Ihren Beitrag. Ich stimme Ihnen voll und ganz zu!

Eine die Zukunft der Genossen bestimmende geplante und erforderliche Weiterentwicklung der Satzung mit einzelnen Programmfunktionalitäten und -verfügbarkeiten auf eine Ebene zu stellen, ist meines Erachtens nicht zielführend.

Ich persönlich empfinde das Angebot des Vorstands als Chance, für alle der Satzungsänderung kritisch gegenüberstehenden Genossen ihren Standpunkt nochmals zu überdenken. Der unentschlossene Teil der Genossen sollte ebenfalls dieses Angebot nutzen, um letzte Zweifel abzulegen.

Ich hoffe auf eine deutliche Mehrheit für die geplante Satzungsänderung im Sinne einer zukunftsfähigen Genossenschaft.

Ein schönes Pfingstwochenende!

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letzte Antwort am 19.05.2018 08:09:41 von
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