Hallo liebe Community,
vielleicht hat von euch jemand bereits Erfahrung damit gesammelt:
Ein Mitarbeiter (Gehaltsempfänger) möchte gerne während seiner Elternzeit in Teilzeit weiter arbeiten.
Aus der Hilfe von DATEV erhalte ich folgende Vorgaben (sinngemäß wiedergegeben) für eine Beschäftigung während der Elternzeit, mit denen ich nicht ganz zurecht komme:
- "Unter Beschäftigung / Fehlzeiten erfassen Sie das ENDE der Fehlzeit zur Elternzeit"
Wie gebe ich denn unter den Fehlzeiten nur eine Ende ein? Egal was ich versuche, ich erhalte eine Fehlermeldung, dass die Fehlzeit nicht richtig erfasst ist.
- "Unter Entlohnung / Festbezüge in der Liste das Festbezüge das Entgelt auswählen"
Natürlich muss ich dem Mitarbeiter dann seine Bezüge entsprechend anpassen. Wenn ich doch aber eine Fehlzeit drin habe, kürzt er es ja zum Einen bzw. würde es in den weiteren Monaten gar nicht mehr abrechnen. Ich hatte zunächst vermutet, dass daher die Anweisung mit der Fehlzeit käme, dass das damit unterdrückt werden würde.
Klar ich kann bei dem Festbezug ja einrichten, ob ein Abzug erfolgen soll. Aber ist das dann die galante Lösung oder übersehe ich etwas?
Habt ihr noch eine Idee?
Vielen Dank im Voraus.
Ahoi,
im Grunde geht es darum, dass wenn eine Teilzeitbeschäftigung vorliegt, der Unterbrechungsgrund "Elternzeit" beendet sein muss.
Entweder Beginn Elternzeit und Teilzeit decken sich. Dann darf gar keine Fehlzeit rein. Oder die Teilzeit beginnt erst später. Dann muss die Elternzeit einen Tag vor Beginn der Teilzeit beendet werden.
Hallo Bianca,
eine Möglichkeit wäre: Den Mitarbeiter mit einer neuen Personalnummer im Betrieb anlegen, die "alte" Pers.Nr läuft weiter als Elternzeit, die "neue" mit der Teilzeitarbeit.
Denn eine Teilzeit ist ja grundsätzlich möglich in Elternzeit, bis 30 Std./Woche. Bei mehr Stunden muss die Elternzeit beendet werden (siehe auch§ 15 Abs. 4 Satz 1 BEEG).
Wenn dann alles wieder zum alten kommt, die Teilzeit beenden und das normale Arbeitsverhältnis wieder aufnehmen wenn die Elternzeit beendet ist.
Es ist dann noch darauf zu achten, dass bei der BG Meldung diese beiden Personalnummern zusammengefasst werden.
Wenn es etwas anderes gibt in LODAS, das elegant zu lösen höre auch ich gerne davon, bis dahin Grüße
Jörg
Moin,
ich habe mal in der Info-Datenbank nach "LODAS Teilzeit Elternzeit" gesucht und fand dann im ersten angezeigten Dokument Mutterschutz im Abschnitt 2.5 Hinweise dazu, wie man dies in LODAS erfasst.
Vielleicht hilft das ja weiter.
Viele Grüße
Uwe Lutz
- "Unter Beschäftigung / Fehlzeiten erfassen Sie das ENDE der Fehlzeit zur Elternzeit"
Wie gebe ich denn unter den Fehlzeiten nur eine Ende ein? Egal was ich versuche, ich erhalte eine Fehlermeldung, dass die Fehlzeit nicht richtig erfasst ist.
Sie haben bisher doch eine Fehlzeit erfasst. Zu dieser sollen Sie nun das Ende eintragen, da eine sozialversicherungsrechtliche Unterbrechung nicht mehr vorliegt. Es besteht zwar noch Elternzeit, aber eben keine Unterbrechung mehr.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
das Dokument Mutterschutz scheint derzeit nicht mehr aktiv zu sein. Jedenfalls öffnet sich das Dokument nicht und ich finde auch keines für Lodas in Lexinform. Oder ist das gemeinte Dokument unter folgender Nummer zu finden: 1021680 ?
Ich habe den Fall das eine Minijobberin in Elternzeit geht und weiterhin nebenbei als Minijobberin arbeitet. Ich verstehe es jetzt so, dass ich nun keine Fehlzeit "Elternzeit" in Lodas eintragen muss. Somit erstelle ich auch keine Unterbrechungsmeldung an die Krankenkasse (z.B. Techniker), da der Job ja bei der Bundesknappschaft abgerechnet wird. Oder?
Vielen Dank und liebe Grüße
Constanze
Hallo Constanze,
Sie machen es genauso wie in Ihrem 2. Absatz geschildert.
Gruß
Björn
Hallo Constanze,
ich hatte auf jeden Fall auf das von Ihnen genannte Dokument 1021680 verlinkt. Bei mir wird dies auch entsprechend geöffnet, wenn ich darauf klicke...
Bei einer Minijobberin würden Sie ja -auch wenn diese ggf. während der Elternzeit nicht arbeitet- keine Meldung an die Haupt-Krankenkasse machen, sondern alles über die Knappschaft melden.
Wenn aber die Tätigkeit weiter ausgeübt wird, erfassen Sie -wie auch Björn schon bestätigt hat- keine Unterbrechung.
Viele Grüße
Uwe Lutz