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Welche Beraternummer bei Unternehmen Online (Erstanlage)

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letzte Antwort am 06.04.2018 12:06:02 von nataliekretschmer
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nataliekretschmer
Einsteiger
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Nachricht 1 von 25
3099 Mal angesehen

Hallo liebe Community,

ich will bei einem Mandanten die Digitale Personalakte einrichten und auf länger auch die BF auf Unternehmen Online umstellen.

Jetzt hab ich mal eine vermutlich doofe frage, aber ich bin mir nicht sicher!

Bei den Stammdaten Online - Mandanten neu anlegen, wird nach einer Beraternummer und Mandantennummer gefragt.

Wir haben für den Mandanten eine Mandantengenutze Beraternummer anlegen lassen, soll ich nun diese dort eintragen oder unsere von der Kanzlei?

Die Hotline erreicht man kaum gerade bzw nach 3x 8 min. Warteschleife hab ich aufgegeben.

Kann mir hier einer schnell eine Antwort darauf geben?!?!

Anbei ein Screenshot von der Seite.

Datev.png

Danke vorab 🙂

andreashofmeister
Allwissender
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Nachricht 2 von 25
1865 Mal angesehen

Wenn Sie das auf einer Unterberaternummer einrichten, müssen natürlich dann auch die (bisherigen) Lohnmandatsdaten auf diese Nummer umgespeichert werden.

Ansonsten greift das System ins Leere. Geht aber alles mit den DATEV-Bordmitteln.

Hat man Ihnen das vorher nicht mitgeteilt oder ergibt sich das nicht aus dem Zusammenhang des Programmeinsatzes?

Ansonsten: Eilservice. Das geht immer...

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chrisocki
Meister
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Nachricht 3 von 25
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Hi,

der Bestand im Unternehmen online MUSS auf der Berater-/Mandantennummer eingerichtet werden, auf der auf der Lohn- bzw. Fibu-Bestand angelegt ist.

Die mandantengenutzte Beraternummer kann richtig sein, wenn der Lohn- bzw. Fibubestand (oder beide) auf die mandantengenutzte Beraternummer von der Kanzleiberaternummer übertragen wurde (Empfehlung).

Andererseits kann auch der Bestand auf der Kanzleiberaternummer verbleiben und auch dort der UO-Bestand angelegt werden. Die Mandantensmartcard muss dann entsprechend für diese (UND NUR DIESE) Berater-/Mandantennummer berechtigt werden.

Grüße

Chr.Ockenfels

nataliekretschmer
Einsteiger
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Ich habe vorher leider keinerlei Infos bekommen!!

Ist diese Unterberaternummer also totaler Quatsch?

Der Mandant soll bei sich die Belege Scannen und ich will hier im Büro drauf zugreifen..

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nataliekretschmer
Einsteiger
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Nachricht 5 von 25
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Hallo Herr Ockenfels,

zur Zeit ist der Bestand noch auf unserer Beraternummer! Kann das so bleiben oder muss ich das lieber umspeichern?

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andreashofmeister
Allwissender
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Die Nummer ist kein Quatsch.

Die Unterberaternummer macht Sinn aufgrund der eindeutigen Abgrenzung der Mandantenzugriffe, die Sie mit dieser Unterberaternummer einrichten können.

Ansonsten bei falscher Einrichtung, kann der Mandant mit seiner SmartCard auf die Kanzleidaten zugreifen. Wollen Sie dem Mandanten etwa eine SmartCard Ihrer Kanzlei übergeben?

Das hat ja auch Herr Ockenfels so beantwortet.

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mkinzler
Meister
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Ich würde es auf die Unterberaternummer des Mandanten ändern.

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bfit
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Hallo,

das ist Ansichtssache und hier in der Community schon heiß diskutiert worden.

Siehe:

Re: Beraternummer oder Unterberaternummer verwenden?

Wichtig ist lediglich, dass die Beraternummer/Mandantennummer durchgängig dieselbe ist (also in Kanzlei-Rewe, in UO sowie in LODAS bzw. Lohn + Gehalt).

Viele Grüße,

B. Fitschen

chrisocki
Meister
Offline Online
Nachricht 9 von 25
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Hallo Frau Kretschmer,

Empfehlung ist, einen Übertrag des Lohn- und Fibubestandes auf die mandantengenutzte Beraternummer. Nach erfolgtem Übertrag, dann die Anlage des DUO-Bestandes auf dem neuen Nummernzusammenhang.

Die mandantengenutzte Beraternummer ist Pflicht, da hier der Vertrag "Unternehmen online" für den Mandanten lizenziert wird. Genauso sind hier die mandantengenutzten SmartCards/SmartLogins eingetragen und tragen den "Mandanten"-Marker (da gibt es Einschränkungen --> Steuerkonto online, o.ä.).

Grüße

Chr.Ockenfels

nataliekretschmer
Einsteiger
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Nachricht 10 von 25
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Ganz kurz nochmal, es reicht also nach der Aussage gerade aus wenn ich LODAS umstelle auf die Mandantenberaternummer?

Und sobald wir mit  der Fibu auch UO nutzen wollen stelle ich hier auch um?

Sehe ich das richtig?

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chrisocki
Meister
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Nachricht 11 von 25
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Es geht nacheinander, sinniger ist es aber beide Bestände gleichzeitig auf die mandantengenutzte Beraternummer zu übertragen. Dann ist die Sache "rund".

Chr.Ockenfels

andreashofmeister
Allwissender
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Ja, das ist eine (hier schon öfters geäusserte Empfehlung).

Sie müssen die Daten dann aber auch auf die Mandantenberaternummer übertragen.

harachte
Einsteiger
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Nachricht 13 von 25
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Hallo Frau Kretschmer,

ich möchte gerne der Aussage von Herrn Ockenfels widersprechen!

Es ist für die Nutzung von Unternehmen online vollkommen bedeutungslos, ob der Bestand auf der Unterberaternummer oder der Beraternummer liegt. Wichtig ist nur, dass die Rechte richtig gesetzt sind. (Aber Sie müssen einen Unternehmen online Vertrag für den Mandanten haben und die Smartcard des Mandanten muss auf die Unterberaternummer laufen.)

Eine Umstellung des Bestandes (insbesondere im Lohn) auf eine andere Beraternummer bringt jedoch zahlreiche Probleme mit sich: Auswertungen, Abruf von Jahres-Archiv-DVDs, Nummernzusammenhang (Bruttolohnverbuchung), etc.

Bitte lassen Sie sich von der DATEV beraten, falls Sie noch Zweifel haben.

mkinzler
Meister
Offline Online
Nachricht 14 von 25
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Ich sehe das anders. Ich würde Mandantenbestände immer unter seiner Unterberaternummer führen.

Ist OCR auf der Unterberaternummer aktiv, wird diese dann auch doppelt berechnet. Kosten auf DATEV Rechnung sind dann auch gesammelt auf Mandant ausgewiesen.

andreashofmeister
Allwissender
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Nachricht 15 von 25
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Eben.

Das ganze muss entsprechend "durchdacht" sein.

Ich wiederum würde Herrn Zebura widersprechen. Natürlich nicht in den Punkten, dass die Rechte richtig gesetzt sind.

Gerade bei solchen "Projekten" würde ich eine organisatorische Trennung bevorzugen. Aufgrund der guten Erfahrungen damit.

Aber das bekommt man sicherlich nicht mal eben mit einem Anruf bei der eh schon überlasteten Lodas-Hotline geregelt...

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chrisocki
Meister
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Nachricht 16 von 25
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Hallo Herr Zebura,

hab ich ja auch geschrieben! Der Bestand kann auch auf der Kanzlei-Beraternummer verbleiben. Das Thema Rechte wurde ja auch schon in der Community eingehend durchleuchtet. Hier verweise ich auf den geposteten Link.

Die Probleme kann ich nur teilweise nachvollziehen. Richtig, auf einer Lohn-Jahres-DVD der Kanzlei wäre der Bestand nicht enthalten. Ist aber dann auch ggf. nicht notwendig, kommt auf die Kanzlei-Orga an. Die Archiv-DVD im Lohnbereich wird m.E. in den kommenden Jahren sowieso obsolent (euBP / elektronische LSt-Prüfung).

Nummernzusammenhang ist seit der "Abschaffung" des NumZus kein Problem. Der Austausch Rewe/Steuern funktioniert problemlos, wenn die Leistungen korrekt an einem zentralen Mandanten verknüpft sind. Und wenn Lohn und Fibu auf dem gleichen Nummernzusammenhang im RZ gespeichert sind, brauchen Sie im Lohn auch keinen abweichenden Nummernzusammenhang für den Buchungsbeleg schlüsseln (was aber auch ohne Probleme funktioniert).

Die Beratung der DATEV, naja... das kommt dann auf den einzelnen Sachbearbeiter an...

Sonnige Grüße aus Koblenz

Chr.Ockenfels

nataliekretschmer
Einsteiger
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Nachricht 17 von 25
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Aber das bekommt man sicherlich nicht mal eben mit einem Anruf bei der eh schon überlasteten Lodas-Hotline geregelt...

Ja genau das ist ja gerade auch mein Problem! Hänge jetzt wieder in der Warteschleife weil ich hier leider nicht weiter komme mit den Unterschiedlichen Aussagen! Der eine sagt so der andere so!

Ich hab da noch andere Mandaten wo ich Umstellen will und werde und ich will dafür jetzt eine klare Ansage was ist das beste und wie muss ich was machen!

Ehrlich gesagt habe ich wenig lust 1.000 dinge umzustellen und damit noch mehr Fehlerquellen produzieren als es eh schon gibt.... 

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chrisocki
Meister
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Dieses Schulungspaket wurde auf dem Regio-Tag in Köln vorgestellt http://www.datev.de/experte-digitale-fibu

andreashofmeister
Allwissender
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Das wäre und ist ein Weg durch diesen Dschungel der 1000 Dinge...

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harachte
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Nachricht 20 von 25
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Hallo Herr Ockenfels,

Das größte Problem von uns Experten ist es, sich in Anfänger hinzudenken...

Es geht doch um die Frage: Was rate ich einem Neuling, der von der Sache wenig Ahnung hat? (Und allein ein Lohn(LODAS)-Mandat auf eine andere Nummer zu kopieren hat an vielen Stellen Auswirkungen.)

Also hier nochmal die entscheidende Frage: Welche schlimmen Konsequenzen hat es, wenn man die Bestände so belässt? (Alles andere ist Philosophie, dies soll jeder so halten, wie er will.)

andreashofmeister
Allwissender
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Nachricht 21 von 25
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Jeder, der hier Ratschläge gibt, hat sicherlich damit Erfahrung  und dann seinen Grund für diese Ratschläge.

Aber: man muss natürlich auch beachten, dass man Hau-Ruck-Entscheidungen so nicht treffen kann.

Wenn schon gefragt und geantwortet wird, dann muss man eben abwägen, für welche der aufgezeigten Lösungen man sich entscheidet.

Aber das ganze Thema ist eigentlich hier schon mehrfach diskutiert worden....

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nataliekretschmer
Einsteiger
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DANKE! Genau das ist es ja gerade.... Ich bin kein Systemfachmann oder Arbeite seit zig Jahren mit dem Program...!

Aber ich habe mich jetzt dazu entschlossen (auch nach einem telefonat mit Datev), dass ich die Beraternummer nehmen werde und einfach die Rechte der SmartCard beim Mandanten auf seine Mandantennummer einschränke!

Aussage von Datev dazu war nämlich solange wir hier vor Ort die Fibu und Lohn bearbeiten sollte man auch die Kanzlei nummer nutzen, sollte der Mandant selber Buchen wird die Mandantennummer empfohlen.

Danke aber für die vielen Antworten und Tipps!

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chrisocki
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Nachricht 23 von 25
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Hallo Herr Zebura,

keine Frage, für Neueinsteiger ist die korrekte Orga ein echter Brocken... Die letzten 10 Jahre bei uns haben entsprechende Praxiswerte hervorgebracht. Einen Königsweg für alle Kanzleien wird m.E. nie geben, dafür ist der Berufsstand zu individuell...

Einem Neueinsteiger kann ich nur raten, den Bestand auf die mandantengenutzte Beraternummer zu verschieben. Dann ist es eine runde Sache. Allein bei der Rechtevergabe für die Mandanten-SmartCard habe ich dann nur die Mandantenberaternummer vor mir. Alle anderen Beraternummern sind dann ersteinmal ohne Belang. Deshalb auch die Empfehlung seitens DATEV die Bestände dorthin zu verschieben.

Die restlichen angesprochenen "Probleme", soweit als Problem zu sehen, sind in der Kanzlei lösbar.

Ähnlich zum kommenden Admin-Workshop, halte ich einen DUO-Workshop auch für eine Möglichkeit, Neueinsteiger an die Hand zu geben und von den "alten Hasen" mal passende Tipps in einem persönlichen Gespräch zu bekommen.

@DATEV: Nehmen Sie das doch mal als Vorschlag auf...

Grüße

Chr.Ockenfels

bfit
Meister
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Nachricht 24 von 25
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Aber ich habe mich jetzt dazu entschlossen (auch nach einem telefonat mit Datev), dass ich die Beraternummer nehmen werde und einfach die Rechte der SmartCard beim Mandanten auf seine Mandantennummer einschränke!

Kleiner Tipp:

Lassen Sie sich die SmartCard des Mandanten zunächst zur Einrichtung in die Kanzlei schicken. Dann können Sie vor Übergabe an den Mandanten ausprobieren, ob die Einschränkung bzw. Freigabe der Rechte so funktioniert hat, wie Sie es sich vorstellen.

Nichts wäre schlimmer, als wenn der Mandant plötzlich die Buchhaltung eines anderen Mandanten zusätzlich vor sich sieht!

nataliekretschmer
Einsteiger
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Nachricht 25 von 25
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Das passiert auch so. Werde das vorher Testen ob alles klar ist und dann gehts in die Kanzlei das alles einstellen und zeigen wie es geht.

Danke für die Tipps

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letzte Antwort am 06.04.2018 12:06:02 von nataliekretschmer
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