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Urlaubsabgeltung

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letzte Antwort am 21.09.2023 14:00:51 von lohnhilfe
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grossmann1
Einsteiger
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Hallo liebe Community,

wir arbeiten mit Lodas und haben im März folgendes Problem:

Eine Mitarbeiterin ist bis 29.3. in Elternzeit und hat zum 31.3. gekündigt und noch einen Urlaubsanspruch auf 16 Tage.

Das System rechnet für den Zeitraum 30.3. - 31.3. für 2 Tage 170,06 €, d.h. 85,03 € pro Tag ab. Die Berechnung erfolgt nach der hinterlegten Formel Brutto : 31 Tage im März X 2 Tage.

Die Urlaubsabgeltung für 16 Tage rechnen wir manuell ab nach folgender Formel für eine 5-Tagewoche/Vollzeit:

Brutto x 3 Monate : 13 Wochen pro Quartal : 5 Tage

bzw.kann man bei ei­ner Fünf­ta­ge­wo­che auch gleich das Quar­tals­ge­halt durch (13 Wo­chen x 5 Ar­beits­ta­ge 😃 65 Ar­beits­ta­ge tei­len, um den Wert ei­nes Ur­laubs­ta­ges zu er­rech­nen.

Nach dieser Rechenmethode wird 1 Urlaubstag für diese Mitabreiterin mit 121,65 € vergütet, während die beiden Tage nach Elternzeit bis zur Kündigung mit jeweils 85,03 € vergütet werden.

Muss bei der Urlaubsabgeltung der Wert für eine Woche vielleicht doch durch 7 Tage dividiert werden? Dann komme ich auf 86,90 € und die Abweichung zu 85,03 € ist geringer.

Oder kann ich die Urlaubsabgeltung wie folght berechnen:

16 Urlaubstage X 85,03 € (entspricht Bruttogehalt  / 31 Tage im März)

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 6
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Hallo D.G.,

Abweichungen bei der Berechnung sind hier durchaus nachvollziehbar. Bei Umrechnung des Gehalts mit 31 Tagen wird die Vergütung pro Kalendertag ermittelt (also incl. Wochenende oder anderer freier Tage).

Die Urlaubsabgeltung wird pro Urlaubstag berechnet. Und bei einer Woche Urlaub sind dies (bei einer 5-Tage-Woche) 5 Urlaubstage, aber 7 Kalendertage.

Würde man also die 16 Urlaubstage in Kalendertage umrechnen, käme man auf 16 : 5 x 7 = 22,4 Kalendertage x € 85,03 Tagessatz = € 1.904,67 - oder eben bei 16 Urlaubstagen x € 121,65 = € 1.946,40.

Die sich so noch ergebende Abweichung kommt aus der Umrechnung des Urlaubs aufgrund der 13 Wochen pro Quartal. Hier wird dann ja keine Unterscheidung bei den Kalendertagen gemacht.

Es passt also m.E. alles soweit.

Viele Grüße

Uwe Lutz

grossmann1
Einsteiger
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Nachricht 3 von 6
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Hallo Herr Lutz,

vielen Dank für die schnelle Antwort und ausführliche Erklärung,

Anscheinend haben wir alles richtig gemacht und es bedarf keiner Berichtigung?

Viele Grüße,

D.G.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo D.G.,

letztlich ist es eine rechtliche Beurteilung, wie die Umrechnung denn nun erfolgen soll bzw. muss.

Dies ist im Rahmen eines Forums kaum möglich, da hierfür neben des Gesetzen, auch Tarifverträge, Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen und betriebliche Übung mit einbezogen werden müssen.

Eine Aussage, dass die Umrechnung richtig ist, werden Sie daher hier vermutlich eher nicht erhalten. Ich finde aber, die Umrechnung klingt gut

Viele Grüße

Uwe Lutz

1Fragezeichen
Beginner
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Leider ist mir unklar, wie ich diese zu erstattenden Kalendertag im Lodas erfasse.

Hat jemand einen Rat?

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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 6 von 6
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Wenn Sie die Urlaubsabgeltung meinen, schauen Sie mal in die Stammlohnart 223.

LG
VM
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5
letzte Antwort am 21.09.2023 14:00:51 von lohnhilfe
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