Hallo zusammen, @Herrn Hecker: Ja, Ihre Anmerkung ist richtig. Es kann keine Lohnart angelegt werden, die als „Folgelohnart" automatisch gegriffen und abgerechnet wird. Es muss für den Zuschlag immer eine separate Buchung über die Bewegungsdaten oder eine Hinterlegung in den Festbezügen geben, damit die Abrechnung korrekt erfolgt. Liebe Grüße aus Nürnberg Vanessa Mertel Personalwirtschaft DATEV eG
... Mehr anzeigen