Hallo Zusammen,
bei einer Arbeitnehmerin wurde keine Jahresmeldung erzeugt, da hier noch fälschlicherweise eine offene Fehlzeit vorhanden war.
Das Ende der Fehlzeit habe ich erfasst. Reicht es, wenn ich mit der Februarabrechnung eine Nachberechnung auf den Monat (Ende Fehlzeit) erstelle? Erstellt er mir dann die Jahresmeldung? Oder muss ich 1/96 auf den Dezember hinterlegen oder muss ich sogar eine Wiederabrechnung vom Januar machen?
Hallo,
mit der Eingabe "Ende" der Fehlzeit wird mit der nächsten Abrechnung (Wiederabrechnung oder Erstabrechnung) eine automatische Nachberechnung angestoßen und die DEÜV-Jahresmeldung GdA 50 erstellt.
Es ist nicht erforderlich, den Arbeitnehmer zusätzlich mit 1/96 anzustoßen.
Viele Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG