Sehr geehrter Herr Kahra, die fehlende Vorbelegung der Sachverhalte gemäß § 13b UStG wird mit den DATEV-Rechnungswesen-Programmen 8.29 (Service Release voraussichtlich am 31.07.2020) bereinigt. Näheres dazu erfahren Sie ab morgen in folgenden Dokumenten: Unterstützung beim Antrag auf Corona-Überbrückungshilfe Corona-Überbrückungshilfe: Antrag in Kanzlei-Rechnungswesen und im Excel-Tool stellen Corona-Überbrückungshilfe: Vorbelegte Konten in der Auswertung
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