Hallo, wer kennt das nicht: Es soll ein neuer Mitarbeiter im Lohn angelegt werden und im Personalfragebogen fehlen regelmäßig die Angaben, die zwingend benötigt werden um den Mitarbeiter im Lohn zu führen. Dies führt zu unnötigen, zeitaufwändigen Rückfragen beim Mandant. So war es zumindest bisher, wenn man die klassischen Papierfragebögen benutzt hat. Wenn nun ein Mandant (Arbeitgeber) einen neuen Mitarbeiter in DUO in den Personaldaten anlegt, kann er entweder den Personalfragebogen dem neuen Mitarbeiter per Link zur Verfügung stellen, oder der Mandant erfasst die Angaben selbst. Bei dem Personalfragebogen "per Link" an den Mitarbeiter ist der Vorteil, dass hier bestimmte Pflichtfelder befüllt werden müssen, ansonsten kann der Personalfragebogen vom Mitarbeiter nicht zurückgeschickt werden. Diese Pflichtfelder beinhalten die Mindestangaben, die wir in der Regel benötigen um den Mitarbeiter im Lohn vernünftig anlegen zu können. Erfasst dagegen der Mandant die Angaben direkt in den Personaldaten (also ohne den Link an den Arbeitnehmer), gibt es (außer dem Namen) keine Pflichtfelder. Der Mandant kann nun diesen neuen Mitarbeiter mit den unvollständigen Angaben für unsere Kanzlei "freigeben". Beim Einlesen im Lohnprogramm kommen dann reihenweise Fehlermeldungen, wegen fehlender Angaben. Warum gibt es keine Pflichtfelder, wenn der Mandant den Mitarbeiter selbst anlegt? Momentan sind wir genauso weit wie mit den Papier-Personalfragebögen, denn es gibt die gleichen (unnötigen) Rückfragen wegen fehlender Pflicht-Angaben. Viele Grüße, Markus Stark
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