Man kann - muss es aber nicht- die ANO-Seite dann im Smartphone-Browser als Favorit hinterlegen (eine spezielle App dazu gibt es nicht). Dann ist es natürlich auch möglich (je nach Einstellungen z.B. zur Speicherung des Passwortes) jederzeit als AN auf seine Dokumente (Gehaltabrechnungen, Bescheinigungen) zurückzugreifen. Voraussetzung dafür ist allerdings der Zugang per TAN-Verfahren. Aufgrund leidvoller Erfahrungen kann ich das Zugangsverfahren per Elektron. Personalausweis nicht unbedingt empfehlen. Man muss immer ein Lesegerät verfügbar haben, was durchaus schon mal zu Komplikationen führen kann. Ansonsten ist das Verfahren nur zu empfehlen. Bitte beachten Sie aber auch die entsprechenden Kosten. Auch wenn diese nicht groß ins Gewicht fallen.
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