Moin, im Dokument Lohnauswertungen für Auswertungen online Personalwirtschaft bereitstellen ist im Abschnitt 3 beschrieben, was Sie machen müssen, damit der Mandant die Auswertungen aus Lohn und Gehalt sehen kann. Zusätzlich muss natürlich die Smartcard des Mandanten entsprechend von Ihnen freigeschaltet sein, dass die Rechte für die Einsicht auch vorliegen. Viele Grüße Uwe Lutz
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