Hallo Elfi, vielen Dank für die Rückmeldung. Gibt es bei den Mitgliedschaften eventuell mehrere Gefahrtarifstellen? Wenn JA, prüfen Sie bitte bei dem Arbeitnehmer unter Bearbeitungsmonat 01/2017 in den Personaldaten | Sozialversicherung | Allgemeine Daten, Register Unfallversicherung, welcher Gefahrtarifstelle dieser zugeordnet ist. Ist bei dem Mitarbeiter in der Tabelle für „Abweichende Gefahrtarifstellenverteilung (GTS)“ eine alte GTS der Mitgliedschaft aus 2016 zugeordnet, löschen Sie diese bitte ab 01/2017. Anschließend ordnen Sie dem Mitarbeiter eine Gefahrtarifstelle zu, die für das Meldejahr 2017 gültig ist. Diese Änderung löst eine automatische Nachberechnung aus, sodass entweder mit einer Wiederabrechnung komplett für den Monat 12/2017 ODER der Abrechnung 01/2018 der Lohnnachweis korrigiert wird. Ist der Arbeitnehmer keiner abweichenden Gefahrtarifstelle zugeordnet, müssen wir den Sachverhalt genauer prüfen. Wenden Sie sich dazu bitte über einen anderen Service-Kanal an uns. Viele Grüße Verena Heinlein Personalwirtschaft DATEV eG
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