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lodas Baulohn - UV Meldung / Urlaubsabgeltung

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letzte Antwort am 10.01.2018 17:15:34 von Verena_Heinlein
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elfi20
Beginner
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Baulohnabrechnung mit Lodas

Guten Tag zusammen,

ich habe im Sept 2017 für einen in 2016 ausgeschiedenen
Mitarbeiter Urlaubsabgeltung SOKA abrechnet.

Da unsere BG Mitgliedsnummer zu diesem Zeitpunkt falsch war
(wurde im November 2017 geändert)erscheint das Arbeitsentgelt nicht in der
Einzelaufstellung UV  Auswertung 145.

Wie kann ich das korrigieren, den Betrag ergänzen?

Danke für die Hilfe

DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

bitte prüfen Sie, ob Ihre Lohnart für die Urlaubsabgeltung unter Mandantendaten | Lohnarten, im Register „Steuer/SV/UV“, UV-pflichtig geschlüsselt ist. Falls dies nicht der Fall ist, aktivieren Sie „UV-pflichtig“ im kleinst möglichen Monat.

Viele Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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elfi20
Beginner
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Nachricht 3 von 4
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Hallo Frau Heinlein,

danke für die Info.

Die Lohnart ist richtig geschlüsselt.

Ich habe die Lohnkosten auch auf der Auswertung 145 gesehen, bis ich die neue Mitgliedsnummer erfasst habe. Wahrscheinlich ist das Problem, dass wir 2016 eine andere Mitgliedsnummer hatten, ich dann im Sept 2017 die Urlaubsabgeltung abgerechnet habe und erst dann im November die neue Mitgliedsnummer geändert/neu angelegt habe.

Kann man das irgendwie nachträglich anschubsen?

Gruß

Elfi

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 4
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Hallo Elfi,

vielen Dank für die Rückmeldung.

Gibt es bei den Mitgliedschaften eventuell mehrere Gefahrtarifstellen?
Wenn JA, prüfen Sie bitte bei dem Arbeitnehmer unter Bearbeitungsmonat 01/2017 in den Personaldaten | Sozialversicherung | Allgemeine Daten, Register Unfallversicherung, welcher Gefahrtarifstelle dieser zugeordnet ist. Ist bei dem Mitarbeiter in der Tabelle für „Abweichende Gefahrtarifstellenverteilung (GTS)“ eine alte GTS der Mitgliedschaft aus 2016 zugeordnet, löschen Sie diese bitte ab 01/2017.

Anschließend ordnen Sie dem Mitarbeiter eine Gefahrtarifstelle zu, die für das Meldejahr 2017 gültig ist. Diese Änderung löst eine automatische Nachberechnung aus, sodass entweder mit einer Wiederabrechnung komplett für den Monat 12/2017 ODER der Abrechnung 01/2018 der Lohnnachweis korrigiert wird.

Ist der Arbeitnehmer keiner abweichenden Gefahrtarifstelle zugeordnet, müssen wir den Sachverhalt genauer prüfen. Wenden Sie sich dazu bitte über einen anderen Service-Kanal an uns.

Viele Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 10.01.2018 17:15:34 von Verena_Heinlein
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